Die Entscheidung ist gefallen. Nach Jahren des Rechtsstreits zwischen der AUSTRO MECHANA und dem AMAZON-Konzern entschied der OBERSTE GERICHTSHOF am 15. März 2016 in der Frage der Speichermedienvergütung (“Festplattenabgabe”) nun zugunsten der österreichischen Verwertungsgesellschaft. AMAZON ist nun zur Zahlung der Speichermedienvergütung verpflichtet. Zudem bestätigt der …
Die AUSTRO MECHANA gewinnt Prozess gegen AMAZON
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