Festplattenabgabe: Faire Lösung für Österreich in Sicht

Wien (OTS) – Eine rasche Lösung in der Diskussion rund um die Festplattenabgabe scheint in Sicht: Nach zwei gerichtlichen Grundsatzentscheidungen (OGH-Beschluss zu Festplatten sowie OLG-Beschluss im Handy-Verfahren) und einem klaren Bekenntnis des zuständigen Bundesministers Dr. Josef Ostermayer für die Festplattenabgabe ist wieder Bewegung in die Sache gekommen. Die österreichischen Verwertungsgesellschaften begrüßen die aktuellen Fortschritte und fordern weiter: “Tempo bei der Umsetzung einer fairen Lösung für die Künstler und Konsumenten!”.

  • Oberste Ziele: Fairness für KünstlerInnen und Rechtssicherheit für KonsumentInnen.
  • Neues Steuermodell mit Belastung für alle österreichischen Haushalte unfair und rechtlich nicht haltbar.
  • Einzigartiger Schulterschluss der heimischen Kunstszene für die Festplattenabgabe.

Der OGH hat in einer Grundsatzentscheidung vom Dezember 2013 bestätigt, dass die private Kopie urheberrechtlich geschützter Werke auf Festplatten oder multifunktionale Speichermedien vergütungspflichtig ist. Ebenso hat das OLG Wien im Handy-Musterprozess austro-mechana gegen Nokia entschieden, dass Mobiltelefone mit MP3-Funktion grundsätzlich vergütungspflichtig sind. Die “Leerkassettenvergütung” hat damit auch im digitalen Zeitalter ihre Berechtigung.

“Die Gerichte haben in Musterverfahren zugunsten einer Vergütungspflicht für Privatkopien auf multifunktionale Speichermedien entschieden. Das ist fair gegenüber den Kunstschaffenden, deren Werke kopiert werden, und schafft Rechtssicherheit für die Konsumenten. Auch der Handel sollte diese Urteile respektieren, statt eine Korrektur durch den Gesetzgeber zu verlangen.”, betont Dr. Franz Medwenitsch, Geschäftsführer der LSG. Keine neue Steuer zulasten aller österreichischen Haushalte! Die österreichischen Verwertungsgesellschaften sprechen sich für eine Weiterentwicklung und Anpassung der bestehenden und bewährten Gerätevergütung auf Festplatten aus – und deutlich gegen eine Belastung für alle Haushalte. Der heimische Handel hebt seit 2010 eine Vergütung auf Festplatten und andere multifunktionale Speichermedien ein und gibt diese NICHT an die
Verwertungsgesellschaften und damit an die Künstler weiter. Im Rahmen einer eigens gegründeten Plattform machen Elektrohandel und Gerätehersteller für eine Abgabe, die pauschal alle ÖsterreicherInnen im Rahmen einer Haushaltsabgabe zahlen sollen, mobil. Eine Massensteuer ist jedoch nicht mehr als ein Abwälzen der Verantwortung auf die österreichische Bevölkerung und rechtlich nicht haltbar. Der Europäische Gerichtshof hat zuletzt mehrfach betont, dass es einen konkreten Bezug zwischen der Nutzung von Leermedien und der Privatkopievergütung geben muss. Eine Besteuerung auch derjenigen, die gar keine Leermedien kaufen und benutzen, wäre demnach europarechtswidrig und würde jedenfalls nicht die von allen gewünschte Rechtssicherheit bringen.

“Künstler müssen im Kulturland Österreich um ihr Einkommen aus der Urheberrechtsabgabe bangen, das ihnen von internationalen Konzernen streitig gemacht wird! Das vom Handel vorgeschlagene Modell der Haushaltsabgabe ist inakzeptabel. Hier will man die Verantwortung von 160 Unternehmen auf 3,5 Mio. Haushalte umlegen – ohne sich über die praktische und rechtliche Umsetzung Gedanken gemacht zu haben!”, sagt Dr. Sandra Csillag, Geschäftsführerin der Literar-Mechana. Moderne User wollen Sicherheit

Eine Anpassung der Vergütung an technologische Veränderungen ist nicht nur zeitgemäß, sondern verschafft dem Konsumenten wieder absolute Rechtssicherheit. Privatkopien von Musik und Filmen auf PCs, Notebooks oder Tablets sind dann nämlich abgesichert und zulässig. Aktuelle Studien belegen, dass sich auf multifunktionalen Speichermedien durchschnittlich mehrere 1000 Musiktitel und deutlich mehr als 100 Videos und Filme befinden. “Von einem Rückgang der Privatkopie kann also keine Rede sein. Im Gegenteil: Der Kunstgenuss hat sich in den letzten Jahren radikal geändert. Eine schnelle Anpassung an die heutigen technologischen Gegebenheiten ist da nicht nur sinnvoll, sondern dringend notwendig!”, appelliert Dr. Paul Fischer, Leiter der Abteilung Privatkopievergütung der austromechana. “5 vor 12!” Schulterschluss der österreichischen Kulturszene für Festplattenabgabe

Auch heimische Kunstschaffende machen für eine rasche und effiziente Lösung zum Thema Urheberrecht mobil. So fordert die Initiative “Kunst hat Recht” rund um Gerhard Ruiss einen konstruktiven Dialog sowie eine gerechte Vergütung für die Kunstschaffenden. Namhafte Künstler aller Sparten befürworten öffentlich BM Ostermayers Vorstoß zur Umsetzung einer für KünstlerInnen gerechten und sicheren Vergütungsmöglichkeit. Der Hauptverband des österreichischen Buchhandels, die Akademie des österreichischen Films mit ihrer Präsidentschaft Ursula Strauss und Stefan Ruzowitzky, die Österr. Independentverlage und viele mehr
zeigen sich erleichtert über die positiven Signale aus der Politik. “Dieser einzigartige Schulterschluss der heimischen Kunst- und Kulturszene zeigt: Es ist 5 vor 12! Wenn nicht schnell gehandelt wird, verliert die Kultur in Österreich weiter an Wert, und dann schaut es schlecht aus für die Kunstnation!”, schließt Sandra Csillag.