„Festplattenabgabe“ – Rahmenvertrag schafft Lösung für die Vergangenheit

Wien (OTS) – Die österreichischen Verwertungsgesellschaften haben sich mit dem Elektro- und Computerhandel über die Leerkassettenvergütung für die Vergangenheit geeinigt. Diese war hinsichtlich Computerfestplatten, Speichern in Handys und Speicherkarten lange Zeit umstritten und wurde seit langem von den Kunstschaffenden eingefordert. Einem entsprechenden Rahmenvertrag wird in Kürze von den zuständigen Gremien der Wirtschaftskammer und denen der beteiligten Verwertungsgesellschaften aller Voraussicht nach zugestimmt, er verspricht eine Lösung für die Vergangenheit.

Angebot der Verwertungsgesellschaften für betroffene Unternehmen

Das Angebot der Verwertungsgesellschaften an die betroffenen Unternehmen bedeutet eine Bereinigung aller Zeiträume vor dem Inkrafttreten der Speichermedienvergütung mit 1.10.2015. Wer es annimmt und die Vergütungen für die im Angebot genannten Zeiträume ordnungsgemäß und fristgerecht bezahlt, erhält im Gegenzug Rechtssicherheit über alle bislang in Streit befindlichen Medien.

Tarife und Abrechnungszeiträume des Angebots

Das Angebot folgt dabei der Einteilung und den Tarifen des Gesamtvertrags vom 1.4.2016, der auf die gesetzliche Normierung der Speichermedienvergütung mit 1.10.2015 folgte.

Die Vergütungssätze pro Stück und abzurechnende Zeiträume des Angebots lauten:

Integrierte Speicher in Mobiltelefonen mit Musik- und/oder Videoabspielfunktion: € 2,50
Vergütungszeitraum: 1.1.2012 bis 30.9.2015

Integrierte Speicher in PC, Desktop Computer, Notebook, SubNotebook, Ultrabook, Netbook, Laptop: € 5,00
Vergütungszeitraum: 1.1.2013 bis 30.9.2015

Festplatten als Einzelspeichermedien: € 4,50
Vergütungszeitraum: 1.1.2013 bis 30.9.2015

Integrierte Speicher in Tablets: € 3,75
Vergütungszeitraum: 1.1.2013 bis 30.9.2015

Wie funktioniert die Annahme des Angebots?

Das Angebot der Verwertungsgesellschaften kann bis spätestens 31. Juli 2016 von sogenannten Erstinverkehrbringern von bislang strittigen, vergütungspflichtigen Medien angenommen werden. Die Rechnungslegung muss über das Online-Meldeportal der Speichermedienvergütung, smv-online, unter https://smv.akm-aume.at als „Sondermeldung“ erfolgen.

Dr. Gernot Graninger, Geschäftsführer der austro mechana, die den Rahmenvertrag federführend für die Verwertungsgesellschaften ausverhandelt hat: „Wir sind froh, gemeinsam eine für alle Beteiligten annehmbare Lösung gefunden zu haben. Wir können den betroffenen Händlern nur empfehlen, unser Angebot anzunehmen und die entsprechenden Mengen ordnungsgemäß abzurechnen. Dann kann endlich Rechtsfrieden eintreten, zum Wohle der Elektro- und Computerwirtschaft und vor allem zum Wohle der Kunstschaffenden.“

Link:
austro mechana
AKM