
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind
bis spätestens 15. September 2013
an folgende Adresse zu richten:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/2,
Minoritenplatz 5, 1014 Wien.
Einsendungen nach dem genannten Einreichtermin werden der Jury grundsätzlich nicht mehr zugeleitet. Im Zweifelsfall gilt das Datum des Poststempels. Der Briefumschlag und das Bewerbungsschreiben sind mit dem deutlich sichtbaren Vermerk „Staatsstipendium für Komposition 2014″ zu versehen.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sollen enthalten:
1. Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum und Meldezettelkopie.
2. Bankverbindung: Kreditinstitut (mit Bankleitzahl, IBAN und BIC), Girokonto, Kontowortlaut (= KontoinhaberIn).
3. Lebenslauf mit Angaben über die bisherige künstlerische bzw. kompositorische Tätigkeit sowie eine aktuelle Werkliste.
4. Angaben über die derzeitige Einkommens- und Berufssituation.
5. Die Beschreibung der kompositorischen Vorhaben (Titel, Besetzung, Uraufführungsdatum, ggf. Auftraggeber sowie Angaben über ausführende Ensembles und Veranstalter etc.), die während der Laufzeit des Stipendiums verwirklicht werden sollen, sind in einer gesonderten Beilage (A4 Blatt) kurz und übersichtlich darzustellen.
6. Arbeitsproben: Partituren, Audio-CDs (bitte keine DAT-Kassetten, Langspielplatten oder Disketten). Es wird empfohlen, nur Kopien vorzulegen, da keine Haftung für Verlust oder Beschädigung des eingesandten Materials übernommen werden kann.
7. Eigenhändige Unterschrift, dass die gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen und das Einverständnis mit den Ausschreibungsbedingungen erklärt wird.
Die StipendiatInnen werden von einer qualifizierten Jury in freier Bewertung vorgeschlagen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine ausführlich verbalisierte Begründung der Jury-Vorschläge in keinem Fall erfolgt.
Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt.
Mit der Annahme des Stipendiums ist – sofern in der Zuerkennung keine andere Bestimmung genannt ist – die Verpflichtung verbunden, spätestens einen Monat nach dessen Ablauf der zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur einen dokumentierten Bericht über die während der Laufzeit des Stipendiums entstandenen Arbeiten sowie Kopien dieser Werke oder entsprechende Tonträger vorzulegen.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass aus der Zuerkennung von Stipendien keine Zusage für weitere Zuschüsse des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur abgeleitet werden kann, und dass bei Förderungen nach Einreichung zum Staatsstipendium im selben Jahr keine Zusatzleistungen vorgesehen sind.