Mit 1. Jänner 2026 traten in Österreich neue Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung in Kraft. Sie betreffen sowohl die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze als auch die Möglichkeit, während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe geringfügig dazuzuverdienen. Ziel der Änderungen ist eine Neuregelung der Rahmenbedingungen an der Schnittstelle …
Neuregelungen zur geringfügigen Beschäftigung seit 1. Jänner 2026

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