EU-Verfahren gegen Österreich wegen Urheberrechtsreform

Bis zum 7. Juni dieses Jahres hätten sämtliche EU-Staaten die Richtlinie zu Urheberrechten in nationales Recht umsetzen müssen. Nachdem Österreich sowie 22 andere EU-Länder dieser Richtlinie bis dahin nicht oder nicht ausreichend nachgekommen sind, geht die EU-Kommission nun mittels Vertragsverletzungsverfahren gegen diese Länder vor.

Mit der Zustimmung Österreichs wurde die Richtlinie 2019 von der EU verabschiedet. Die Reform war teils auf großen Widerstand gestoßen, weil Gegnerinnen und Gegner Einschränkungen der Internetnutzung durch Upload-Filter befürchteten. Befürworterinnen und Befürworter hingegen setzen sich mit den geforderten neuen Regelungen dafür ein, dass jene Internetplattformen, die mit urheberrechtlich geschütztem Material Geld verdienen, den Urheberinnen und Urhebern faire Lizenzierung zugestehen. Die Problematik der Upload-Filter sei unbegründet.

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Initiative Urhebervertragsrecht