Förderungen & Finanzierung

Wissenswertes zum Themenbereich Förderungen und Fördergeber: Musikförderung, Kulturförderung, und Subventionen. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Musikschaffende und Kunstschaffende? Welche Arten von Förderungen gibt es? Informationen zu Förderansuchen, Voraussetzungen und Einreichfristen. Wenn nach Durchsicht noch Fragen offenbleiben, beantworten wir diese gerne persönlich.

Förderungen des Bundes

Bundesministerium Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS)

Förderungen erfolgen nach Maßgabe der jeweils verfügbaren Mittel. Ein individueller Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Förderungswerber:innen werden darauf hingewiesen, dass nur vollständige Anträge samt allen geforderten Unterlagen und Informationen bearbeitet werden können.

Für Förderungen im Bereich Kunst sind antragsberechtigt: Einzelpersonen und Gruppen von Kunstschaffenden sowie Kunstinstitutionen (registrierte Museen, öffentliche Büchereien sowie Bundesverbände (Dachverbände) und innovative Projekte der Volkskultur).

Die Förderung von Firmen erfolgt nur dann, wenn die Durchführung eines innovativen Vorhabens sonst nicht gewährleistet wäre.

Ensembles und Veranstalter:innen müssen Ausgaben für Kompositionshonorare im Rahmen ihrer Einreichung für Jahres-, Festival- oder Projektförderung kalkulieren.

Förderungen für Musik und darstellende Kunst

Allgemeine Voraussetzungen und Einreichfristen

Nur rechtzeitig und vollständig eingebrachte Anträge (Antragsformular, Beilagen, Kalkulationen) können bearbeitet werden.

Institutionen haben insbesondere auf die statutengemäße Unterfertigung der Antragsformulare zu achten.

Alle Unterlagen sind via Online-Einreichung zu übermitteln.

Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen ist die fristgerechte und ordnungsgemäße Vorlage vorangegangener Förderungsabrechnungen (Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung von Förderungsmitteln).

Alle Einreichfristen verstehen sich als spätestmögliche Einreichtermine, eine frühzeitige Einreichung empfiehlt sich. Förderungen für bereits begonnene oder schon abgeschlossene Projekte sind nicht möglich. Hier nicht angeführte Einreichtermine sind den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen.

15. März

  • Projekte und Festivals (inkl. Musiktheater) mit Durchführung ab Juli

15. April

  • Kompositionsförderungen und -stipendien mit Durchführung/Uraufführung ab Juli

15. September

  • Kompositionsförderungen und -stipendien mit Durchführung/Uraufführung ab Jänner

15. Oktober

  • Jahresprogrammförderungen
  • Projekte und Festivals (inkl. Musiktheater) mit Durchführung ab Jänner

Mindestens 3 Monate vor Projektbeginn

  • Fortbildungskostenzuschüsse
  • Reisekostenzuschüsse
  • Tourneekostenzuschüsse

Weiterführende Informationen

Kontakt
Bundesministerium Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS)
Sektion IV: Kunst und Kultur
Concordiaplatz 2
1010 Wien
Tel: +43 1 71 606 8510 23, +43 1 71 606 8510 24
E-Mail: kunstkultur@bmwkms.gv.at
Website: BMWKMS
Website: Kunst und Kultur
Website: Förderungen
Website: Preise


Bundesministerium Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA)

Die Agenden der Auslandskultur werden konzeptuell und organisatorisch vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten gestaltet und betreut. Die Abteilung für Auslandskultur fördert und vernetzt Künstler:innen und Wissenschaftler:innen aus Österreich im Ausland.

Im Musikbereich wird alle zwei Jahre das Förderprogramm The New Austrian Sound of Music ausgeschrieben. Auch abseits der Schwerpunkte und Programme kann um Förderungen angesucht werden.

Bei der Auslandskulturarbeit spielt das Netzwerk der derzeit 31 Österreichischen Kulturforen in insgesamt 29 Ländern eine wichtige Rolle. Diese organisieren und betreuen jedes Jahr einen großen Teil der insgesamt ca. 5000 kulturellen und wissenschaftlichen Projekte, die im Netzwerk der Auslandskultur an sehr vielen Orten der Welt präsentiert werden.

Im Zentrum der Arbeit steht das zeitgenössische und kreative Schaffen aus Österreich in Kultur und Wissenschaft. Österreichische Kulturforen sind dezentral organisierte Schwerpunktzentren österreichischer Kulturarbeit im Ausland („Botschaften für Kultur“).

Sie entwickeln lokal abgestimmte Programme und Projekte mit Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen aus den Bereichen Kultur und Wissenschaft in ihrem jeweiligen Gastland – und sie agieren auch als Servicestellen für die österreichischen Kulturschaffenden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und unterstützen diese bei ihren Bemühungen zum Aufbau von Kontakten und Netzwerken im und ins Ausland.

Liste Kulturforen

Kontakt
BMEIABundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
Referat V.2.c – Musik und Film
Minoritenplatz 8
A-1010 Wien
Tel. +43 501150 0
E-Mail: post@bmeia.gv.at
Link: BMEIA


Bundesministerium Bildung (BMB)

Das Bundesministerium für Bildung schafft die bestmöglichen Rahmenbedingungen für Schulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen und vertritt auf internationaler Ebene die Interessen des Wissenschafts-, des Forschungs- und des Wirtschaftsstandorts Österreich.

Kontakt
Bundesministerium für Bildung (BMB)
Minoritenplatz 5
1010 Wien
Tel: +43 1 53120 0
Fax: +43 1 53120 3099
E-Mail: ministerium@bmb.gv.at
Website: BMB
Website: Förderungen

Förderungen der Bundesländer & Gemeinden

Die Förderangebote der Bundesländer sind sehr unterschiedlich, meist werden Konzerttätigkeiten gefördert, teilweise auch Tonträgerproduktionen. Auf Gemeindeebene sind die Aussichten auf Unterstützung oftmals noch vielversprechender, da gerade in kleineren Gemeinden die Anzahl der Mitbewerberinnen und Mitbewerber gering ist. Die seltenen Möglichkeiten der Gemeinden, sich mit kulturellen Vorhaben zu schmücken, werden daher gerne genutzt.

Austrian Music Export

Austrian Music Export – Förderung österreichischer Musik im Ausland

Austrian Music Export ist eine gemeinsame Initiative von mica – music austria und des Österreichischen Musikfonds. Ihr Ziel ist es, eine internationale Präsenz und Sichtbarkeit heimischen Musikschaffens in dem Ausmaß zu ermöglichen, welches durch die hohe künstlerische Qualität des Schaffens möglich wäre. Mit strategischen Maßnahmen soll die österreichische Musikbranche ermächtigt werden, das Potenzial der heimischen Talente ihren Möglichkeiten entsprechend umzusetzen.

Das Programm unterstützt Musiker:innen, Bands und Musikunternehmen aus Österreich dabei, sich auf internationalen Märkten zu etablieren – unabhängig vom Genre, ob Pop, Rock, Jazz, elektronische Musik, Global, Neue Musik oder experimentelle Klänge.

Zu den wichtigsten Tätigkeiten von Austrian Music Export zählen:

  • Beratung und Weiterbildung: Professionalisierung ist eine essentielle Grundlage für eine erfolgreiche internationale Präsenz. Künstler:innen und Branchenvertreter:innen erhalten individuelle Beratung zu Exportstrategien und internationalen Fördermöglichkeiten. Für Branchenteilnehmer:innen werden Weiterbildungs- und Networking Reisen sowie Mentoring Programme angeboten. Musikschaffenden wird über Songwrting- und Producer Camps ein Zugewinn an handwerklichem Know-How und internationaler Austausch ermöglicht.
  • Internationale Vernetzung Der Aufbau von internationalen Kontakten für die österreichische Musikbranche für eine nachhaltige Zusammenarbeit ist einer der Schwerpunkte der Arbeit von Austrian Music Export. Wichtige Kontakte zu Festivals, Labels, Agenturen und Medien im Ausland werden vermittelt, internationale Multiplikator:innen werden zu Events in Österreich eingeladen, bei dem heimisches Musikschaffen präsentiert wird.
  • Präsentation auf internationalen Veranstaltungen: Austrian Music Export organisiert regelmäßig Auftritte österreichischer Acts und Messestände bei renommierten Musikmessen und Showcase-Festivals wie Eurosonic, jazzahead!, The Great Escape oder dem Reeperbahn Festival. Damit wird die Bühne für heimische Talente erweitert und eine Plattform zur internationalen Vernetzung geschaffen.
  • Förderprogramme und Reisekostenzuschüsse: Musiker:innen können Förderungen für Auslandstourneen, Showcase-Auftritte und internationale Kooperationen beantragen. Für Branchenteillnehmer:innen gibt es Unterstützung für die Teilnahme an Musikmessen und Showcase-Festivals. Zusätzlich wird internationales Marketing zur Bewerbung und Vermarktung von Acts, deren Veröffentlichungen und Tourneen gefördert. So wird die Realisierung von Projekten erleichtert, die sonst möglicherweise an finanziellen Hürden scheitern würden.
  • Informationsarbeit und PR: Über Website, Newsletter und Social Media informiert Austrian Music Export die heimische Musikbranche und Musikschaffende laufend über Ausschreibungen, Einreichfristen, Festivals, Netzwerke und internationale Entwicklungen im Musikbereich. Internationale Partner:innen erhalten Informationen über aktuelle Musikproduktionen und Informationen über den österreichischen Musikmarkt sowie Kontakte zur Branche. Austrian Music Export unterstützt seine internationalen Projekte durch PR-Aktivitäten, auch in Kooperation mit internationalen Agenturen.

Weiterführende Informationen

Weitere Fördermöglichkeiten im Bereich Internationalisierung:
https://www.musicexport.at/service-information/funding/

Soziale und kulturelle Einrichtungen (SKE) der Verwertungsgesellschaften

Gesellschaft zur Förderung Österreichischer Musik (GFOEM)

Die Gesellschaft zur Förderung österreichischer Musik (GFÖM) ist eine Tochtergesellschaft der AKM. Wir unterstützen Projekte, die zur Hebung des Stellenwerts österreichischer Musik im Bewusstsein der Öffentlichkeit beitragen. Sie fördert Verbände und Organisationen, die im Interesse der AKM-Bezugsberechtigten tätig sind sowie Veranstaltungen und Wettbewerbe im In- und Ausland.

Die AKM ist die größte Verwertungsgesellschaft in Österreich und sorgt dafür, dass die musikalischen Urheber:innen zu einem angemessenen Lohn (Tantiemen) für die Nutzung ihrer Werke kommen. Die AKM ist aber nicht nur eine Einhebungs- und Verteilungsorganisation, sondern sie nimmt auch kulturelle Funktionen wahr, indem sie Projekte zur Förderung des österreichischen Musikschaffens finanziell unterstützt und auch selbst solche durchführt.

Die Fördermittel der AKM werden von der GFÖM, Gesellschaft zur Förderung österreichischer Musik Ges.m.b.H., die im 100%-igen Eigentum der AKM steht, treuhändig verwaltet. Auch eigene Projekte zur Förderung des österreichischen Musikschaffens werden über die GFÖM abgewickelt.
Über die Förderanträge entscheiden die neun Geschäftsführer der GFÖM, die alle dem Vorstand der AKM angehören.

Förderanträge sind online einzureichen.

Einreichtermine

Die Förderanträge werde in mehreren Sitzungsterminen pro Jahr behandelt. Die Förderansuchen müssen spätestens zum Einreichschluss vollständig ausgefüllt und abgeschlossen sein.

Förderungsbereiche:

  • Förderung gezielter Maßnahmen zur Hebung des Stellenwerts österreichischer ErnsterMusik und Unterhaltungsmusik im Bewusstsein der Öffentlichkeit.
  • Förderung von Verbänden, Organisationen und sonstigen österreichischen Musikinstitutionen, die im Interesse der AKM-Bezugsberechtigten tätig sind.
  • Förderung von Veranstaltungen, Ensembles u.ä., die überwiegend zeitgenössische Musik aller Sparten von lebenden AKM-Bezugsberechtigten präsentieren, wobei Großveranstaltungen und Festivals im Bereich der Unterhaltungsmusik bereits dann förderbar sind, wenn mindestens 25% der Auftretenden österreichische Musikgruppen sind und deren Programm zumindest 50% österreichische Musik aufweist.
  • Förderung von Veranstaltungen mit überregionaler Öffentlichkeitswirksamkeit und Kooperationen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.
  • Förderung von Wettbewerben im Bereich Musik oder Musik/Wort, deren Ausrichtung ausschließlich oder überwiegend auf österreichische Musikschaffende abzielt.
  • Förderung der Präsentation österreichischer Musik bei nationalen und internationalen Musikmessen, Musikkongressen, Tagungen etc.
  • Förderung gemeinsamer Aktivitäten von bezugsberechtigten Urhebern und Verlegern der AKM.
  • Präsentation österreichischer Musik im Ausland, sofern ein angemessener Anspruch auf Vergütung im weitestgehend urheberrechtlichen Sinn gewährleistet ist.
  • Förderung gezielter Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Urheberrechts

Weiterführende Informationen
Förderrichtlinien

Kontakt
Gesellschaft zur Förderung Österreichischer Musik (GFÖM)
Baumannstrasse 10
1030 Wien
Tel: +43 50717 19450
Fax: +43 50 717 99450
E-Mail: gfoem@akm.at
Website: GFÖM


SKE Fonds – Soziale und kulturelle Einrichtungen der austro mechana

Die SKE sind eine Fördereinrichtung für Komponist:innen. Sie leisten Kunst- & Kulturförderungen direkt an oder zu Gunsten von zeitgenössischen Komponist:innen, die Tantiemen über die austro mechana erhalten. Kulturförderungen sind auch für Orchester, Veranstalter, Kleinlabels und Organisationen mit Schwerpunkt auf oben genannte Komponist:innen möglich.

Die Entscheidung erfolgt durch Beiräte, es gibt mehrere Einreichtermine pro Jahr.

Die SKE informieren zu Sozialversicherung, Einkommens- und Umsatzsteuer, zu Unterstützung und Förderung allgemein.

Die SKE finanzieren auch Soziale Leistungen.  Diese sind seit 01.01.2019 an die AQUAS GmbH delegiert, werden operativ innerhalb der SKE betreut.

Links und Downloads

Antragsmuster

Kontakt
SKE – Soziale & Kulturelle Einrichtungen
Ungargasse 11/9
A-1030 Wien
Telefon: +43 1 7136936
Fax: +43 1 71787 659
E-Mail: markus.lidauer@aume.at
Website: SKE


Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten (LSG)

Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH. Die LSG ist eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft der Interpreten und der Produzenten von Tonträgern und Musikvideos. Sie nimmt die Rechte von rund 18.000 ausübenden Künstlern, 5.000 Musikproduzenten und 250 Musikvideoproduzenten wahr.

SKE-Richtlinien der LSG-Interpreten

+ Sozialen Zwecken dienende Leistungen

Aus den Mitteln der SKE können an Bezugsberechtigte einmalige oder wiederkehrende, individuelle Unterstützungen gewährt werden, die der Verbesserung der wirtschaftlichen, ideellen oder rechtlichen Lage dieser Personen dienen (z.B. durch Übernahme von Steuer- und Rechtsberatungskosten, Ausbildungskosten, Zuschüsse oder ähnliche Maßnahmen).

+ Kulturellen Zwecken dienende Leistungen

Grundsätze
Aus den Mitteln der SKE können kulturellen Zwecken dienende Förderungen von der LSG mit oder ohne Antrag vergeben werden. Derartige Zuwendungen können sowohl an Bezugsberechtigte der LSG als auch an Personen erbracht werden, die gegenüber der LSG nicht bezugsberechtigt sind. Art und Höhe des Zuschusses werden im Einzelfall festgelegt

+ Einzelfördermaßnahmen

Nachwuchsförderung

  • Ankauf von Musikinstrumenten und Lehrbedarf über Ansuchen von Musikhochschulen, Konservatorien und Musikschulen. Förderung von Konzertveranstaltungen und Wettbewerben, die der Nachwuchsförderung dienen

Arbeitsplatzsicherung

  • Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes in Verbindung eines kulturellen und sozialen Auftrages
  • Rechtsberatung im Leistungsschutz
  • Symposien
  • Pirateriebekämpfung
  • Publikationen und Gutachten
  • Markt- und Grundlagenforschung
  • Statistische Aufbereitungen

Interessenverbände

  • Unterstützung durch Mitgliedsbeiträge
  • Beteiligung an Maßnahmen zur Festigung der urheberrechtlichen Stellung des Künstlers
  • Projektförderung im Einzelnen als auch im Zusammenhang mit anderen Verwertungsgesellschaften

Kollektive und individuelle Unterstützung für aktive und nichtaktive Bezugsberechtigte

  • Kollektive Unterstützung in Form von finanziellen Zuschüssen zur Erhaltung der speziell für die Interpreten zur Verfügung stehenden Erholungsheime und Aufführungsorte
  • Individuelle Unterstützung für Notfälle bei Krankheit oder Verlust eines Dauerarbeitsplatzes eines Bezugsberechtigten als Interpret

+ Förderung von Organisationen

Aus den SKE können Organisationen, Vereine, Arbeitsgemeinschaften oder dgl. unterstützt werden, die die Interessen der Bezugsberechtigten oder Gruppen von Bezugsberechtigen der LSG vertreten oder sonst in deren Interesse national oder international tätig werden.

SKE Richtlinien der LSG Interpreten (PDF)

+ Produktionsförderung

Die LSG beschließt im Rahmen ihrer Vorschaurechnung jährlich einen Betrag, der für die Förderung von Musikproduktionen ihrer Bezugsberechtigten zur Verfügung gestellt wird. Der Förderbetrag ist in mehrere Kontingente aufzuteilen, die bestimmten Gruppen von Bezugs-berechtigten der LSG zuzuordnen sind. Diese Gruppen sind auf Grundlage der Einnahmen bei der letzten Jahresausschüttung und unter Berücksichtigung der vorhandenen Fördermittel zu bilden. Jedem Bezugsberechtigten, der sich für eine solche Gruppe qualifiziert hat, steht ein gleich hoher Förderbetrag aus dem jeweiligen Kontingent zur Verfügung, der auf eine oder mehrere eingereichte Produktionen entfallen kann. Analog ist auch für den Bereich Musikvideos vorzugehen.

Gefördert werden im Jahr der Förderung anfallende Produktionskosten von Albenproduktionen und Musikvideos. Die Förderanträge sind schriftlich an die LSG zu stellen und haben jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:

Musikproduktionen (Alben):

  • Name des Komponisten/Textautors/Verlags
  • Name des/der Interpreten
  • Label, auf dem das Album erscheint
  • Titel des Albums und Trackliste
  • Kalkulation
  • Kopien von Rechnungen über Produktionskosten des Albums
  • Auflistung anderer Förderungsanträge bzw. Förderzusagen

Musikvideos:

  • Name des Komponisten/Textautors/Verlags
  • Name des/der Interpreten
  • Label, auf dem das Musikvideo erscheint
  • Titel und gegebenenfalls Version des Titels
  • Treatment oder Drehbuch
  • Kalkulation
  • Kopien von Rechnungen über Produktionskosten des Musikvideos
  • Auflistung anderer Förderungsanträge bzw. Förderzusagen

Bei im Zeitpunkt der Einreichung bereits abgeschlossenen Alben- oder Musikvideo-Produktionen zusätzlich:

  • Belegexemplar
  • Abrechnung der Produktion

Nach Ende der Produktion, spätestens jedoch sechs Monate nach Förderungszusage, ist der LSG-Produzentenverrechnung eine Abrechnung der Produktionskosten sowie ein Belegexemplar zu übersenden. In begründeten Fällen kann eine Fristverlängerung erfolgen. Werden diese Unterlagen nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form zur Verfügung gestellt, dann kann die Zusage ganz oder teilweise widerrufen und die gänzliche oder teilweise Rückzahlung allenfalls bereits ausbezahlter Mittel verlangt werden.

+ Allgemeine Förderung und Projektförderung

Ziele der allgemeinen Förderung und Projektförderung aus den SKE sind die Verbesserung der künstlerischen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder allgemeinen Stellung der Bezugsberechtigten oder Gruppen von Bezugsberechtigen der LSG sowie die Förderung der gesamten Musikbranche und ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Fördermittel können insbesondere, aber nicht abschließend, bewilligt werden für:

  • Nachwuchsförderung
  • Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung einschließlich Stipendien
  • Öffentlichkeitsarbeit und Lobbying
  • Förderung von Publikationen und sonstigen medialen Inhalten
  • Durchführung und Unterstützung zweckentsprechender Veranstaltungen
  • Finanzierung von Musterprozessen und rechtlichen Gutachten
  • Bekämpfung der Piraterie
  • Rechtsberatung
  • Markt- und Grundlagenforschung
  • Statistische Aufbereitungen

Kontakt
LSG – Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GmbH
Produzentenverrechnung
Seilerstätte 18-20/Mezzanin
1010 Wien
Tel: +43 1 535 60 35
Fax: +43 1 535 51 91
E-Mail: office@lsg.at
Website: LSG Produzenten

Künstlersozialversicherungsfonds (KSFV)

Der KSVF leistet Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen der selbständigen Künstler:innen, kann in besonderen Notfällen Beihilfen zahlen und hebt die Abgaben zur Aufbringung der hierfür erforderlichen Mittel ein.

Seit Jänner 2001 sind alle selbstständig erwerbstätigen Künstler:innen in die Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) einbezogen.

Um den pensionsversicherten Künstlerinnen und Künstlern die Aufbringung der Sozialversicherungsbeiträge zu erleichtern, wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2001 der Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) geschaffen. Aufgabe dieses Fonds ist die Leistung von Zuschüssen zu den Pensionsversicherungsbeiträgen, mit Wirksamkeit ab dem Kalenderjahr 2008 zusätzlich auch die Leistung von Zuschüssen zu den Kranken- und Unfallversicherungsbeiträgen.

Beitragszuschuss
Wie kommen Sie zu Ihrem Zuschuss? Eine Anleitung vom Antrag bis zum Geld auf Ihrem SVS-Konto finden Sie im Bereich Beitragszuschuss.

Ruhendmeldung
Probleme mit dem AMS wegen Ihrer Pflichtversicherung bei der SVS? Einen Lösungsansatz finden Sie im Bereich Ruhendmeldung.

Weiterführende Informationen

Kontakt
Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF)
Goethegasse 1, Stiege 2, 4. Stock
1010 Wien
Tel: +43 1 586 71 85
Fax: +43 1 586 71 85 7959
E-Mail: office@ksvf.at
Website: Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF)

Österreichischer Musikfonds (ÖMF)

Der Musikfonds ist eine Initiative zur Förderung professioneller österreichischer Musikproduktionen, um damit ihre Verwertung und Verbreitung zu steigern und Österreich als Kreativstandort zu stärken. Der Österreichische Musíkfonds steht allen in Österreich lebenden musikschaffenden Urheber:innen, Interpret:innen, Musikproduzent:innen, Musikverlagen und Labels offen.


Produktionsförderung

Gefördert werden Musikproduktionen auf Tonträgern oder sonstigen audiovisuellen Medien, bzw. Musikproduktionen zur Auswertung in neuen Medien:

  • Albumproduktionen oder Produktionen, die durch ihren Umfang Albumcharakter haben.
  • Titelbezogene Förderung:  als förderbares Projekt gilt die Veröffentlichung von zumindest drei Titeln innerhalb eines Veröffentlichungszeitraums von 12 Monaten.
  • Eine ergänzende Videoförderung ist bis zu 5.000 Euro möglich.
  • Eine ergänzende Basis-Vermarktungsförderung ist bis zu 3.000 Euro möglich.

Das eingereichte Projekt sollte ohne Finanzierung durch den Musikfonds nicht bzw. nur in unzureichendem Umfang finanzierbar sein.

Die Produktion darf zum Zeitpunkt der Förderzusage noch nicht abgeschlossen sein und darf geltende Rechte nicht verletzen.

Auftragsproduktionen, insbesondere Werbungs- oder Filmmusik, sowie Samplerproduktionen werden nicht gefördert.

Maßgebliche Kriterien für die Förderung der Produktion sind:

  • Eignung als Kulturgut mit österreichischer Prägung
  • Professionalität in der Produktion
  • Verwertungsmöglichkeit im In- und Ausland.

Gefördert werden maximal 50% der Produktionskosten. Die eingebrachten Eigenmittel können (teilweise) auch in Form von bewerteten Sach- und Personalleistungen (im Kalkulationsformular verkürzt “Eigenleistung” genannt) erbracht werden.

Einreichen können alle natürlichen Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben bzw. Unternehmen mit Sitz in Österreich, die für die eingereichte Produktion hauptverantwortlich sind.

Weiterführende Informationen
Einreichtermine


Toursupport In- und Ausland

Förderung von Inlands- und Auslands-Tourneen von Künstler:innen und Bands. 

Fördervoraussetzung: vorangegangene Produktionsförderung durch den ÖMF

Inlandstourneen/-konzerte müssen binnen 12 Monate nach Veröffentlichung der geförderten Produktion beginnen.

Auslandstourneen/-konzerte müssen innerhalb von 36 Monaten nach Veröffentlichung beginnen. Insbesondere bei Auslandskonzerten, die mehr als 12 Monate nach VÖ stattfinden, ist von den Einreichenden darzustellen, inwiefern neue Zielmärkte eröffnet werden und Nachhaltigkeitserwartungen bestehen.

Die eingereichte Tournee muss in direktem Zusammenhang mit der vom ÖMF geförderten Produktion stehen, d.h. vorrangig deren Promotion dienen.

Die eingereichte Tournee darf ohne Finanzierung durch den ÖMF nicht bzw. nur in unzureichendem Umfang finanzierbar sein.

Die geförderte Tournee darf zum Zeitpunkt der Förderzusage noch nicht abgeschlossen sein und es dürfen zu diesem Zeitpunkt maximal 1/3 der Konzerte bereits stattgefunden haben.

Förderbar sind Konzerte einer Tour, die innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten stattfinden.

Im Rahmen einer förderbaren Tournee müssen zumindest stattfinden:

  • bei einer reinen Österreichtournee: zumindest 3 Konzerte in 3 unterschiedlichen Bundesländern
  • bei einer reinen Auslandstournee: zumindest 3 Konzerte, die nicht in derselben Stadt stattfinden
  • bei Tourneen im In- uns Ausland: zumindest drei Konzerte, die in unterschiedlichen Bundesländern oder im Ausland (nicht in derselben Stadt) stattfinden.

Bezuschusst werden:

  • Auftrittshonorare für die auftretenden Musiker:innen – Fair Pay Richtwert in Höhe von EUR 300 pro Person und Auftritt
  • Positionen, die zur Realisierung und Bewerbung der Auftritte notwendig sind (Anmietung von technischem Equipment, Technikergagen, Plakatkosten, Reisekosten etc.)

Maximale Förderhöhe:

  • EUR 2.000 pro Inlandskonzert
  • EUR 3.000 pro Auslandskonzert
  • EUR 10.000 Gesamtsumme pro Inlandstournee
  • EUR 20.000 Gesamtsumme bei (teilweiser) Auslandstournee

Für umweltschonendes Touring kann ein Bonus in Höhe von 10% der zugesprochenen Förderung für Tourneen, die sich durch einen besonderen Nachhaltigkeitsgedanken auszeichnen, ausgeschüttet werden.

Hilfreiche Informationen:
Music Declares Emergency Austria
Green Touring Network

Einreichen kann jede natürliche Person mit Lebensmittelpunkt in Österreich sowie jedes Unternehmen mit Sitz in Österreich, sofern sie/es für die eingereichte Tournee hauptverantwortlich ist.

Weiterführende Informationen
Einreichtermine


ÖMF+ Vermarktungsförderung

Ziel der Vermarktungsförderung ist eine unmittelbare Hilfestellung zur nachhaltigen Etablierung von Künstler:innen, Bands oder Ensembles am Markt bzw. die Festigung oder Ausweitung des Publikumskreises.

Die Erstbeurteilung erfolgt über ein Punktesystem.

Punkte werden für die Bereiche Export-Effekt, Wertschöpfung & professionelle Struktur, Vernetzung, Diversität und Förder-Historie vergeben. Für die Zulassung zur Einreichung muss eine Mindestanzahl von sechs Punkten erreicht werden.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Marketingkonzept sowie die Marketingmaßnahmen ohne Förderung unfinanzierbar bzw. nur in unzureichendem Umfang finanzierbar sind.

Bezuschusst werden:

  • Entstehungskosten für Vermarktungskonzepte inklusive Kreativhonorare (Agenturen, PR-/Marketingberater, Managements, Labels, Verlage) 
  • Content Creation (Bewegtbild, Audiovisuelle Inhalte, Reels, Grafik u.a.) 
  • Organisation und Durchführung von Vermarktungsaktivitäten 
  • Werbeschaltungskosten/paidmedia (Print, Radio/TV, Social Media, Außenwerbung) mit einer Beschränkung auf maximal 25 Prozent des Gesamtvolumens. 
  • Herstellung und Verbreitung von ownedmedia 
  • Kosten für Events, die vorwiegend werblichen Charakter haben (Showcases o.Ä.) 
  • Werbemittelherstellung (Plakate, Flyer, Gimmicks, Giveaways ua.) 
  • Dienstleistungskosten (Flyerverteilung u.a.) 

Grundsätzlich sind 50 % des Gesamtvolumens der oben genannten Kosten und Leistungen förderbar. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt € 10.000

Die Vermarktungsförderung ist eine Exzellenzförderung. Antragstellende müssen professionell agierende, in Österreich ansässige Personen und Unternehmen sein, die über die notwendige Kenntnis in strategischer Planung zur Umsetzung und Abwicklung des Förderprojekts verfügen.

  • Unternehmen /Labels, Verlage, Managements)
  • Selbstvermarktende Musikschaffende

Die zur Planung und Durchführung der Marketingmaßnahmen notwendige Expertise kann von den Antragstellenden selbst eingebracht oder zugekauft werden.

Weiterführende Informationen
Einreichtermine


Impulsförderung

Ziel ist die Unterstützung von Liveaktivitäten im Ausland, wenn sie der Eröffnung neuer Zielmärkte dienen und einen Nachhaltigkeitseffekt erwarten lassen.

Diese Förderung wird unabhängig von einer vorangegangenen Produktionsförderung vergeben.

Das Impulsprogramm wird im Rahmen von Austrian Music Export angeboten.

Maßgebliche Beurteilungskriterien für die Fördervergabe sind insbesondere

  • in durch das Vorhaben zu erwartender, nachhaltiger Effekt für den Export österreichischen Musikschaffens und des Erschließens neuer Märkte
  • die Professionalität in der Planung und Umsetzung des Vorhabens.

Bezuschusst werden:

  • Transport- und Aufenthaltskosten in Zusammenhang mit einem oder mehreren Konzerten oder Auftritten, die aufgrund der Art oder des Ortes der Veranstaltung einen nachhaltigen Schritt zur Internationalisierung eines Acts erwarten lassen (Festivalauftritt, Einzelveranstaltungen, Showcase, Präsentation, Supportauftritte, Kurztourneen).
  • Reise- und Aufenthaltskosten der Musikschaffenden, ggf. Technikpersonal sowie einer Begleitperson aus dem professionellen Umfeld (Label/Management/Verlag/Agentur) in Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Veranstaltung
  • Auftrittsgagen der beteiligten Musikerinnen und Musiker inkl. Eigenleistungen des/der Antragstellenden. Als Richtwert gelten 300 EUR pro Person und Auftritt. 
  • Externe Organisationshonorare und Bewerbungskosten
  • Anmietung von technischem Equipment
  • Locationmiete bei Eigenveranstaltungen

Antragsberechtigt sind in Österreich ansässige

  • professionell agierende Unternehmen aus der Musikbranche (Bookingagenturen, Labels, Verlage, Managements,…)
  • selbstvermarktende Musikschaffende, wenn sie für das eingereichte Vorhaben unternehmerisch hauptverantwortlich sind.

Wird das Vorhaben unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten durchgeführt, so kann ein Nachhaltigkeitsbonus in Höhe von 10% der Fördersumme zugesprochen werden.

Weiterführende Informationen
Einreichtermine

Fachverband der Film- und Musikindustrie (FAMA)

Bedingungen für die Antragstellungen und Umsetzung von Förderprojekten

  • Einhaltung der Frist

Verspätete Anträge werden zum nächstfolgenden Termin behandelt.

  • Elektronische Übermittlung
  • Der Finanzierungsplan enthält alle (geplanten) Einnahmen und einen Vorjahresvergleich
  • Der Finanzierungsplan wird als .csv oder .xls Tabelle übermittelt (bitte keine anderen Dateitypen)
  • Einhaltung der Förderpartner-Maßnahmen des Fachverbands der Film- und Musikwirtschaft (FAMA) 
  • Erklärung zum Ausschluss der Parteienfinanzierung – Muster-Erklärung (docx)

Unvollständige Anträge werden nicht behandelt.

Öffentlichkeit

Auf Grund der Vorgaben des Medientransparenzgesetzes ist es erforderlich, die werbliche Präsenz des Fachverbandes NACH der Förderzusage in einer gesonderten Vereinbarung zu regeln.

Diesbezüglich kommen z.B. folgende Maßnahmen in Betracht:

  • FAMA-Vorwort im Programmheft vorsehen
  • Einladung zur Veranstaltung an fama@wko.at senden
  • Nennung/Logo-Platzierung “Fachverband der Film- und Musikwirtschaft” in allen Materialen und auf der Veranstaltungshomepage (Logo anzeigen und im Link rechts davon einmal als eps und einmal als jpg zur Verfügung stellen) ermöglichen

Die Leitlinien

1. Subsidiarität: Es sind nur jene Projekte förderbar, die ohne Subvention nicht oder nur unter massiver Qualitätseinbuße durchführbar sind.

2. Nachweis der widmungsgemäßen Erfüllung: Generell ist die widmungsgemäße Erfüllung der Fördervoraussetzungen durch den Förderwerber im Nachhinein mit geeigneten Mitteln nachzuweisen und der Förderwerber zur Auskunftserteilung verpflichtet.

3. Auskunft und Widerruf: Wahrheitswidrige Auskünfte im Förderansuchen oder beim Nachweis nach Punkt 2 haben einen Widerruf der Förderzusage bzw. eine Rückforderung der Förderung zur Folge.

4. Evaluierung: Der Fachverband ist jederzeit berechtigt und in regelmäßigen Abständen verpflichtet, seine Förderaktivitäten auf ihre Wirksamkeit im Hinblick auf die wesentlichen Zielsetzungen zu evaluieren und Förderschwerpunkte zu definieren.

5. Wenn nicht anders vereinbart, gelten Förderzusagen nur für das jeweilige Projekt bzw. bei zeitabhängigen Projekten maximal ein Jahr. Ein Präjudiz für zukünftige, weiterführende Projekte/Strukturen ist damit nicht gegeben. Bei mehrjährigen Leitprojekten kann mit dem Ziel einer nachhaltigen berechenbaren strukturellen Unterstützung eine Verwendungszusage über ein Jahr hinaus gegeben werden.

6. Bei allen Förderungen wird das Verhältnis des organisatorischen Aufwands zur Programmpräsentation bewertet.

7. Die Förderungen des Fachverbandes sollen grundsätzlich

  1. übergeordneten strukturellen Zielen der Film- u. Musikwirtschaft dienen, oder
  2. eine Multiplikatorwirkung zu Gunsten der Film- u. Musikwirtschaft oder der in diesen Bereichen Tätigen mit sich bringt und/oder
  3. Projekte unterstützen, die nicht auf Gewinn gerichtet sind, oder
  4. Projekte unterstützen, bei denen der Fachverband über Mitspracherechte oder Sitz in willensbildenden Organen des Förderwerbers verfügt, oder
  5. Projekte unterstützen, bei denen der Fachverband Gründungsmitglied oder assoziiertes Mitglied ist

8. Festivals / Messen

  1. Der Fachverband fördert Festivals / Messen oder ähnliche Veranstaltungen im Inland, wenn deren Zweck primär in der Darstellung österreichischen Film- oder Musikschaffens besteht, wobei das Hauptaugenmerk auf aktuelle Produktionen gerichtet ist. 
  2. Derartige Veranstaltungen mit Special Interest-Fokus können unter obigen Voraussetzungen (mit Österreichschwerpunkt) gefördert werden. Regionale Standortaspekte sind ebenso zu berücksichtigen wie die notwendige Zusammenarbeit mit anderen Projekten, um einen hohen Synergieeffekt der eingesetzten Mittel zu ermöglichen
  3. Auslandsaktivitäten z.B.: Filmschauen auf Initiative von Kulturinstituten – sind bei Österreichschwerpunkt jedenfalls förderbar, wenn sie zur Verbreitung österreichischer Film- und/oder Musikkultur beitragen.

9. Media Literacy: Der Fachverband fördert Projekte oder Organisationen, die sich nachhaltig mit dem Bewusstsein für Medienwissenschaft, österreichische Film- und Musikgeschichte, Medienunterricht und -kunde, der Erstellung von entsprechendem Informationsmaterial oder einzelnen diesbezüglichen Projekten befassen. Nachhaltige Projekte genießen gegenüber kurzfristig wirksamen Einzelinitiativen den Vorrang.

10. Nachwuchsförderung: Der Fachverband kann Projekte universitärer Einrichtungen und anerkannter Ausbildungsstätten durch Unterstützungen fördern.

11. Sponsoring von Veranstaltungen, Ehrungen udgl. sind in eingeschränktem Maß möglich, insbesondere dann wenn die jeweilige Veranstaltung geeignet ist, in der Öffentlichkeit das Bewusstsein/die Information über das österreichische Film- und Musikwesen zu fördern. Die fördernde Beteiligung an Fachveranstaltungen – insbesondere zur Information /Schulung der Mitglieder z.B. über rechtliche / wirtschaftliche Rahmenbedingungen – gehört zu den Zielen des Fachverbandes.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Fachverband der Film- und Musikindustrie Österreichs
Markus DeutschWiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 590900 3012
E-Mail: fama@wko.at
Website: Fachverband der Film- und Musikindustrie Österreichs

Weitere Fördermöglichkeiten

Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWS)

Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWS) ist die Förderbank des Bundes. Durch die Vergabe von zinsengünstigen Krediten, Zuschüssen und Garantien werden Unternehmen bei der Umsetzung ihrer innovativen Projekte unterstützt, insbesondere dann, wenn die erforderlichen Mittel durch sonstige Finanzierungen nicht ausreichend aufgebracht werden können. Ergänzend werden spezifische Informations-, Beratungs-, Service- und Dienstleistungen für angehende, bestehende und expandierende Unternehmen angeboten.

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Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH
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Tel: +43 1 501 75 0
Fax: +43 1 501 75 900
E-Mail: post@aws.at
Webseite: Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH


Wirtschaftsagentur Wien

Die Wirtschaftsagentur Wien ist erste Anlaufstelle für nationale und internationale Unternehmen. Sie unterstützt mit monetären Förderungen, Immobilien und Stadtentwicklungsimpulsen sowie kostenlosen Service- und Beratungsangeboten.

Ziel ist die Stärkung der Wiener Unternehmen und ihrer Innovationskraft. Dadurch wird der Wirtschaftsstandort nachhaltig entwickelt und im internationalen Wettbewerb gestärkt. Mit Schwerpunktsetzungen forciert die Wirtschaftsagentur Wien die definierten Stärkefelder der Stadt: Life-Sciences, urbane Technologien, Kreativwirtschaft und IKT.

Förderung Kreativwirtschaft Projekt
Förderung Kreativwirtschaft Markteintritt
Internationalisierung

Kontakt
Wirtschaftsagentur Wien
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Telefon: +43 1 25200
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Website: Wirtschaftsagentur Wien


FWF – österreichischer Wissenschaftsfonds

Der FWF fördert auch Projekte, die sich zwischen Wissenschaft und Kunst bewegen


FFG – österreichische Forschungsförderungsgesellschaft

Die FFG Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte – ob thematisch breit aufgestellt oder mit spezifischer Schwerpunktsetzung. Wichtig ist die wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit


Creative Europe

Förderung für europäische Kooperationsprojekte

Fundraising

Fundraising umfasst alle Maßnahmen, um finanzielle (oder auch sachliche) Unterstützung für ein Projekt oder eine Organisation zu erhalten.
Es kann z. B. erfolgen durch:

  • Spenden (ohne Gegenleistung)
  • Förderungen (z. B. von Stiftungen oder öffentlicher Hand)
  • Crowdfunding (viele Menschen geben kleine Beträge)
  • Sponsoring (Geld gegen Gegenleistung)
  • Mäzenatentum (private Förderungen ohne direkte Gegenleistung)

Ziel des Fundraising ist oft die Finanzierung von Projekten, die gesellschaftlichen, künstlerischen oder gemeinnützigen Nutzen bringen.

Fundraising-Verband Austria

Crowdfunding

Wissenswertes zum Themenbereich Crowdfunding. Was versteht man unter Crowdfunding? Welche ist die beste Crowdfunding Plattform für Musik? Ist Crowdfunding steuerpflichtig? Wenn nach Durchsicht noch Fragen offen bleiben, beantworten wir diese gerne persönlich.

Allgemeines zum Thema Crowdfunding

Viele Kunstschaffende und Kreative finanzieren und realisieren ihre Projekte heute mithilfe von Crowdfunding. Manche MusikerInnen nutzen diese Finanzierungsform, um ihre Alben auf unabhängige Weise zu produzieren. Für andere ist es reines Marketing. Häufig wollen KünstlerInnen auf diese Weise auch die Fanbase erreichen und einbinden. Was Crowdfunding genau ist, wie es funktioniert und welche Möglichkeiten und Herausforderungen sich dadurch für Musikschaffende ergeben, erklärt der Crowdfunding-Experte WOLFGANG GUMPELMAIER in diesem Gastbeitrag.

Was ist Crowdfunding?

Crowdfunding ist eine Form von Crowdsourcing, also der Auslagerung von Aufgaben und Tätigkeiten an eine Gruppe von freiwilligen, oft anonymen Internetnutzerinnen und -nutzern. Beim Crowdfunding wird diese Auslagerung um den finanziellen Aspekt erweitert: Für künstlerische Projekte, Start-ups, Geschäftsideen oder Sozialprojekte wird Geld gesammelt. Die Online-Crowd, also die breite Masse der Internetnutzerinnen und Internetnutzer, unterstützt dabei ein Projekt finanziell und ermöglicht damit dessen Umsetzung.

Dabei ist Crowdfunding nicht gleich Crowdfunding. Man unterscheidet zwischen vier Arten von Crowdfunding, wobei sich die Unterschiede zwischen den einzelnen Varianten vor allem auf die Motivation der Unterstützerinnen und Unterstützer beziehen.

  • Beim Beteiligungsmodell (equity-based crowdfunding) erwarten sich die Investorinnen und Investoren Erfolgsbeteiligungen am unterstützten Start-up bzw. Unternehmen.
  • Beim Darlehensmodell (lending-based crowdfunding) werden Mikrokredite zwischen Privatpersonen bzw. Unternehmen vergeben, die nach einer definierten Laufzeit verzinst zurückgezahlt werden.
  • Beim Belohnungsmodell (reward-based crowdfunding) erhalten die Unterstützerinnen und Unterstützer ideelle oder materielle Prämien und Produkte, abhängig von der Höhe des Fundingbetrags.
  • Beim Spendenmodell (donation-based crowdfunding) geht es vor allem um das gute Gefühl. Die Unterstützerinnen und Unterstützer erhalten für ihren Support oftmals eine Spendenquittung.

Wie funktioniert Crowdfunding?

Projektinhaberinnen und Projektinhaber stellen ihre Ideen auf speziellen Onlineplattformen vor, welche die rechtliche und technische Crowdfundinginfrastruktur bereitstellen. Dazu gehören neben der Projektpräsentation mittels Video, Text, Bild- und Tondateien etwa auch die Möglichkeit zur Nutzung unterschiedlicher Bezahlsysteme und ein übersichtliches Unterstützermanagement. Für die Bereitstellung dieser Infrastruktur behalten die Plattformen bei erfolgreicher Umsetzung einer Kampagne zumeist eine Provision von bis zu zehn Prozent ein.

Abgesehen davon funktionieren die meisten Crowdfundingplattformen nach dem Alles-oder-nichts-Prinzip. Das bedeutet, dass die Projektinhaberinnen und Projektinhaber das Geld nur erhalten, wenn die angestrebte Summe in der zuvor festgelegten Zeit (ca. 30–60 Tage) erreicht wird. Eine Ausnahme macht hier die Plattform Indiegogo, indem sie auch flexible funding als Zusatzoption anbietet.

Zur Präsentation des eigenen Projekts auf der Crowdfundingplattform dient vor allem das Video, in dem das Team und das Vorhaben in maximal drei Minuten vorgestellt werden sollten. Darin müssen die wesentlichen Informationen (wer, was, warum, wie, wie viel) zum Projekt transportiert werden, im darunter stehenden Text haben Projektinhaberinnen und Projektinhaber Platz, um ihre Idee detailliert zu beschreiben.

Im Musikbereich hat sich seit dem Start der ersten Plattform artistshare im Jahr 2003 das Belohnungsmodell, also das reward-based crowdfunding, durchgesetzt. Damit lässt sich ein fertiges Produkt, etwa eine CD, sehr einfach und wirkungsvoll verkaufen und vermarkten. Aus diesem Grund ist die Auswahl der angebotenen Belohnungen oder Prämien sehr wichtig. Je kreativer und einzigartiger diese Gegenleistungen sind, desto mehr Menschen wird man davon überzeugen können, sich am Projekt zu beteiligen. In der Musikbranche haben sich gewisse Standardprämien durchgesetzt, z. B. digitale Downloads (MP3), physische Alben (CDs), Konzerteinladungen und Wohnzimmerkonzerte. Beträge bis zu 100 Euro werden statistisch gesehen gerne gezahlt. Insofern sollte es in diesem Bereich mindestens eine Hauptprämie geben, die man als ProjektinhaberIn idealerweise verkaufen möchte (etwa eine CD). Nach oben hin sind die Prämien beim reward-based crowdfunding allerdings nicht limitiert. Das Wiener KammerOrchester hat z. B. für 1.000 Euro ein Privatkonzert im Rahmen einer Crowdfundingkampagne auf Startnext angeboten und einmal verkauft.

Welche Plattformen sind für Musikschaffende geeignet?

Für Musikerinnen und Musiker sowie Bands aus Österreich stehen mehrere Belohnungsmodell-Plattformen zur Auswahl, darunter Startnext aus Deutschland und wemakeit aus der Schweiz sowie Indiegogo und Kickstarter aus den USA. Dabei sind diese Plattformen nicht nur für Musikprojekte offen, sondern ermöglichen es generell Projektinhaberinnen und Projektinhabern aus der Kreativwirtschaft (Film, Design etc.), aber auch Start-ups und NGOs, Geld von der Crowd einzusammeln. Die Plattform Patreon bietet zum Beispiel eine Art Abo-Crowdfunding an. Daneben gibt es Plattformen wie SHOW4ME, qrates oder österreichische Start-Ups wie talenzz und Talentir (Tantiemen werden via Blockchain ausbezahlt) die speziell für Musikprojekte geeignet sind. Diese bieten Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit der Projektfinanzierung, indem sie Unterstützerinnen und Unterstützer gewinnen, die im Gegenzug für ihre Beiträge exklusive Belohnungen oder Beteiligungen an den Rechten des Projektes (Single, EP, Album, Musikvideo, Konzerte, Tournee) erhalten. Gleichzeitig können Artists dadurch ihre Fan-Community aufbauen und stärken.

Die Auswahl der richtigen Plattform hängt dabei von vielen Faktoren ab, etwa von den Bezahlmöglichkeiten, den Gebühren für die Plattformnutzung, der Sprachauswahl, der Bekanntheit und der Usability. Insofern sollte man sich vor dem Start einer eigenen Kampagne unbedingt mit unterschiedlichen Plattformen beschäftigen und auch selbst Projekte unterstützen, um die Funktionsweise von Crowdfunding kennenzulernen und zu verstehen.

Wie nutzen Musikschaffende Crowdfunding?

Die Einsatzmöglichkeiten von Crowdfunding sind auch in der Musikbranche ganz unterschiedlich. Hier ein paar Beispiele:

  • Albumproduktion: Clara Luzia hat es getan, die Indie-Rocker von The Beth Edges und die Hip-Hop-Urgesteine von Texta, aber auch der Klassik- bzw. Jazz-Cellist Peter Hudler. Sie alle haben via Crowdfunding einen Teil ihrer Albumkosten oder die Zusatzfinanzierung etwa von Vinyl-Releases finanziert und gleichzeitig den neuen Tonträger kostengünstig vermarktet.
  • Tourkosten: Die Wiener Soul/Hip-Hop-Formation N.I.K.O. hat sich 2015 ihre erste kleine, aber feine Tour außerhalb Wiens ermöglicht. Auch die Junge Waldorf-Philharmonie konnte auf diese Weise eine Jubiläumstour quer durch Deutschland machen und neue Publikumsschichten erobern.
  • Grundeinkommen: Amanda Palmer ermöglicht sich via Patreon eine Art Grundeinkommen für ihre künstlerischen Veröffentlichungen. Die Unterstützerinnen und Unterstützer zahlen der Künstlerin auf monatlicher Basis einen bestimmten Betrag und erhalten dafür regelmäßig kreative Updates, z. B. Videos und Songs.
  • Open-Projekte: Die Schweizer Band The bianca Story hat ihr letztes Album über eine Crowdfundingaktion auf wemakeit nach erfolgreichem Abschluss allen Fans kostenlos zur Verfügung gestellt. Ähnliches hatte auch der Steirische Herbst vor: Er wollte sein Archiv in einer Onlinedatenbank öffnen und 50 Jahre Festivalgeschichte für die Allgemeinheit zugänglich machen. Leider erfolglos. Das Projekt Set Chopin Free wiederum nutzte Crowdfunding, um die Werke von Frédéric Chopin neu einzuspielen und für jedermann frei nutzbar zu machen.
  • Musikfilme: Die Berliner Filmemacherin Claudia Rorarius will ihren nächsten Spielfilm „Ken – The Movie“ via Crowdfunding finanzieren und sammelt dafür bereits im Vorfeld Fans, u. a. auf Facebook. In der Hauptrolle: The-Posies-Gitarrist und Sänger Ken Stringfellow. Leider beim Crowdfunding gescheitert ist das Projekt Out of Vienna, eine Musikdokumentation über die österreichische Electro- und Downbeat-Szene. Produziert wird der Film dennoch, allerdings in Etappen. Die kurze Version lief bereits im ORF, nun arbeitet das Team an einer Langfassung.
  • Instrumente und Tools: Dass man aus einer erfolglosen Kampagne aber durchaus auch lernen kann, hat das Start-up Mikme bewiesen. Nach einer gescheiterten Kickstarter-Kampagne hat das Team die Kampagne analysiert und neu gestartet. Das Ergebnis: Über Indiegogo kamen mehr als 300.000 US-Dollar für ihr kabelloses High-Quality-Mikrofon zusammen. Das Artiphon, ein neuartiges Instrument, konnte via Kickstarter sogar die unglaubliche Summe von 1,3 Millionen US-Dollar erzielen und scharrte auf Basis einer Art Prototypvermarktung die ersten 3.300 Kundinnen/Künstler und Kunden um sich.
  • Festivals und Sonderprojekte: Das Auerworld Festival ist ein Serien-Crowdfunder: Seit 2013 hat das Organisationsteam bereits vier Mal erfolgreich Geld im Vorverkaufsmodus eingesammelt. Auch die Cultural Commons Collecting Society nutzte Crowdfunding, um sich als GEMA-Alternative zu etablieren. Die Wiener Philharmoniker wiederum, um ein Haus für Asylsuchende zu eröffnen. Und der Kindergarten Neukirchen/Vöckla hat sich auf diese Weise weitere Instrumente für die musikalische Früherziehung anschaffen können. Sogar Frank Zappas Villa wurde auf Kickstarter von der Crowd „gekauft“, um das Archiv mit Raritäten und unveröffentlichtem Material zugänglich zu machen.
  • Fan-Initiativen: Fans der Band Foo Fighters aus dem britischen Birmingham haben eine Finanzierungsaktion gestartet, um ihre Lieblinge nach 15 Jahren wieder in die Stadt zu holen. Crowdfunding trifft Onlinepetition quasi. Im umgekehrten Fall können sich solche Möglichkeiten aber auch gegen die Musikerinnen und Musiker richten, wie das Beispiel von Nickelback zeigt: Mit einer Crowdfundingkampagne wollte ein Musikfan einen Auftritt der Band in London verhindern.

Worauf muss beim Crowdfunding geachtet werden?

Wie man sieht, sind der Kreativität kaum Grenzen gesetzt. Wichtig ist, sich im Vorfeld gut mit dem eigenen Projekt und dem Thema Crowdfunding zu beschäftigen, um etwaige Fragen bereits möglichst bald klären zu können. Beispielsweise muss man nach erfolgreichem Crowdfunding Steuern zahlen. Darüber sollte man sich im Vorfeld Gedanken machen und bei Bedarf auch mit Expertinnen und Experten und Experten (z. B. einer Steuerberaterin bzw. einem Steuerberater) sprechen, um später keine böse Überraschung zu erleben. Eine etwaige Versteuerung, die Kosten für die Einlösung der Gegenleistungen und anfallende Plattform- und Payment- Gebühren bzw. Kosten für Porto und Versand sollten bei der Kalkulation der Zielsumme berücksichtigt werden, damit es am Ende kein Ende mit Schrecken gibt.

Projektinhaberinnen und Projektinhaber sollten aber vor allem auch die Bereitschaft zeigen, mit ihren Fans und dem (potenziellen) Publikum auf Augenhöhe zu kommunizieren, denn eine transparente Kommunikation ist beim Crowdfunding unabdingbar. Natürlich sollten die Projektinhaberinnen und Projektinhaber vor allem genügend Zeit einplanen, denn es fließen viele Stunden in die Vorbereitung einer Kampagne und die Interaktion mit den Fans. Außerdem müssen die versprochenen Belohnungen eingelöst werden. Projektinhaberinnen und Projektinhaber brauchen daher vor allem Engagement, denn ohne den eigenen Einsatz und Enthusiasmus wird man die Fans kaum überzeugen können.

Das klingt im ersten Moment nach viel Arbeit. Ist es auch. Allerdings hilft die Planung einer Crowdfundingkampagne häufig dabei, sich zu professionalisieren und sich in Bereichen Marketing und Selbstpräsentation weiterzuentwickeln. Sehr oft geht es den Künstlerinnen und Künstlern aber nicht nur ums Geld. Der Cellist Peter Hudler beschrieb das in einem Interview sehr schön: „Es beschränkt sich ja nicht nur auf die finanzielle Unterstützung, sondern ich bin mit allen per E-Mail in Kontakt und schicke Updates etc. Es fühlt sich also immer mehr wie ein Gemeinschaftsprojekt an und das ist ein sehr schönes Gefühl!”

Weiterführende Informationen und Downloads

Crowdfunding und Steuern (PDF)
Crowdfunding mit der Bank Austria
Übersicht über aktive Crowdfunding-Plattformen im deutschsprachigen Raum
Crowdfunding-Plattformen-Suche
Crowdfunding-Newsletter
Video zur Diskussionsrunde “Mit der Crowd zum neuen Album?”
Crowdfunding für klassische Musik
Im Klingelbeutel der heimischen Musik
Bank Austria Crowdfunding Preis (Kunstpreis Goes Crowdfunding)

Sponsoring

Wissenswertes zum Themenbereich Sponsoring. Wenn nach Durchsicht noch Fragen offenbleiben, beantworten wir diese gerne persönlich.

Kunst- und Kultursponsoring ist auch im Bereich Musik ein großes Thema. Am häufigsten werden zwar weiterhin Konzerte, Festivals und Tourneen gesponsert – Groove Armada haben sich aber beispielsweise auch eine EP von einem Getränke-Konzern sponsern lassen, Faithless ein Video von einem Autohersteller – da wird in Zukunft mit Sicherheit noch viel mehr passieren. Für Acts, die noch nicht in dieser Liga spielen ist es trotzdem durchaus auf kleinerer, meist lokaler Ebene möglich, für Gigs oder Tonträger finanzielle Unterstützung von Seiten privater Unternehmer zu bekommen. Man muss sich dafür genau überlegen, welche Zielgruppe die eigenen Fans (die man auch mit Facebook- oder YouTube-Statistiken belegen können sollte) für welches Unternehmen darstellen könnte. Und man sollte sich genau überlegen, wie sich das Abbilden etwaiger Firmenlogos auf das eigene Image oder etwa den “Coolness”-Faktor der eigenen CD auswirken würde – man kann sich in diesem Bereich mit falschen Entscheidungen sehr viel an mühsam aufgebautem Image zerstören.

Preise, Auszeichnungen, Wettbewerbe und Stipendien

Überblick über nationale und internationale Preise, Auszeichnungen, Wettbewerbe und Stipendien.

Aktuelle Ausschreibungen und Wettbewerbe

Infos zu aktuellen Ausschreibungen und Wettbewerben

Preise, Auszeichnungen und Wettbewerbe in den Bundesländern

Nützliche Webseiten mit internationalen Wettbewerben

  • Kompositionswettbewerbe mit einem zusätzlichen Focus auf Komponistinnen
    Woman in Music

Nützliche Webseiten zu Stipendien

Music Scholarships – Stipendien in den USA

Staatsstipendium für Komposition – Bundesministerium Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS)

Startstipendium – Bundesministerium Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS)

Startstipendien im Bereich Kulturmanagement – Bundesministerium Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS)

stipendium.at – Stipendien in Österreich, insbesondere für Studierende

Paul Hamlyn Foundation – Stipendien, Preise und Residencies, international

Deutsches Musikinformationszentrum – Musikpreise, Stipendien und Auszeichnungen

Artist-in-Residence Programme

Zahlreiche Institutionen im In- und Ausland laden Künstlerinnen und Künstler ein, um in einem anderen (kulturellen) Umfeld das Entstehen von Werken zu fördern.

Allgemeines

Oft sind die Aufenthalte mit der Zusammenarbeit zwischen Künstlerinnen und Künstlern unterschiedlicher Sparten und mit der Präsentation der Werke gegen Ende des Aufenthalts verbunden. Während manche Institutionen wie Konzerthäuser oder Orchester die Künstlerinnen und Künstler oft selbst auswählen, ist es bei anderen Programmen möglich, sich dafür zu bewerben. Je nach Ausrichtung sind werden die Aufführungen und Präsentationen auch in einen diskursiven Kontext gebettet, bei dem durch Vorträge oder Diskussionen die Standpunkte und Vorgangsweisen dargelegt werden (können). Welche Kosten und Honorare von den Institutionen getragen werden, ist von Programm zu Programm unterschiedlich.

Programme

ResArtis: World Wide Network of Artist Residencies
AWAY: A project around residencies