Finanzielle Förderungen Kunst und Kultur
Wer wird gefördert
Kulturvereine- und organisationen, Kunst- und Kulturschaffende, Veranstalter, Einzelpersonen, etc.
Allgemeine Voraussetzungen
Der schriftliche Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Es gelten die Kärntner Kulturförderungsrichtlinien (K-KFördRL) siehe unter den Punkt Downloads.
Bitte beachten: Bei Gewährung einer finanziellen Förderung ist der Abdruck des Logos „Land Kärnten Kultur“ verpflichtend!
Nach Abschluss des Vorhabens ist die widmungsgemäße Verwendung der Förderung mittels saldierter Originalrechnungen und Einzahlungsbestätigungen in mindestens Subventionshöhe nachzuweisen.
Einreichungen an
Website: Stpendien
Website: Preise
Downloads
- Förderantragsformular (PDF)
- Förderantragsformular Online
- Auszug aus dem Kulturförderungsgesetz (PDF)
- Informationen Verwendungsnachweis (Auszug aus dem K-KFördRL) (PDF)
- Tabelle Belegsübersicht (XLS)
- Kulturlogo
- Förderantragsformular Slowenisch (DOC)
- Informationsblatt Allg. Förderungsbedingungen (PDF)
- Kulturförderungsrichtlinien (PDF)
- Kriterien für den Abschluss eines mehrjährigen Fördervertrages (PDF)
Finanzielle Beihilfe für Kulturprojekte an Schulen
Wer wird gefördert
Schulen, die Kulturprojekte durchführen, können bei der Unterabteilung Kunst und Kultur um finanzielle Unterstützung der Projekte ansuchen. Maximal können 1/3 der Gesamtkosten des Projektes als Subvention gewährt werden.
Allgemeine Voraussetzungen:
Der beiliegende Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Weiters ist beiliegende Subventionserklärung auszufüllen.
Bei Gewährung einer finanziellen Förderung ist der Abdruck des Logos „Land Kärnten Kultur“ (siehe Beilage) verpflichtend.
Nach Abschluss des Vorhabens ist die widmungsgemäße Verwendung der Förderung mittels saldierter Originalrechnungen und Einzahlungsbestätigungen in mindestens Subventionshöhe nachzuweisen (siehe beiliegende Information).
Die Beilagen finden Sie auf dieser Seite unter dem Punkt “Downloads”.
Einreichungen an
Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 6 (Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport)
Schul- und Kulturservice
Burggasse 8
9021 Klagenfurt
Tel: +43 50 536 16231
Fax: +43 50 536 16210
E-Mail: christian.gamsler@ktn.gv.at
Website: Schul- und Kulturservice
Downloads
Förderungen für Volkskultur
Wer wird gefördert
Die Förderung wird an volkskulturelle Vereine und einzelpersonen mit volkskulturellen Zielsetzungen (Chöre, Musikkapelle, Brauchtumsgruppen, etc.) gewährt.
Allgemeine Voraussetzungen
Der schriftliche Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Ein formloses Schreiben an die Abteilung 6 (Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur), Unterabteilung Volkskultur und Brauchtumswesen, wird benötigt. Dieses sollte eine detaillierte Beschreibung der geplanten Aktivitäten bzw. des zu fördernden Projektes enthalten. Die Beilage des Fragebogens, eines Finanzierungsplanes, inklusive der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, ist unbedingt erforderlich.
Weiters ist beiliegende Subventionserklärung auszufüllen.
Bei Gewährung einer finanziellen Förderung ist der Abdruck des Logos „Land Kärnten Volkskultur“ (siehe Volkskulturhomepage) verpflichtend.
Nach Abschluss des Vorhabens ist die widmungsgemäße Verwendung der Förderung mittels saldierter Originalrechnungen und Einzahlungsbestätigungen in mindestens Subventionshöhe nachzuweisen (siehe Information auf der Volkskulturhomepage).
Die Beilagen finden Sie auf dieser Seite unter dem Punkt “Downloads”.
Auskünfte bei
Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 6 (Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport)
Volkskultur und Brauchtumswesen
Burggasse 8
9021 Klagenfurt
Tel: +43 50 536 16271
E-Mail: abt6.volkskultur@ktn.gv.at
Website: Volkskultur und Brauchtumswesen
Downloads
- Antragsformular für volkskulturelle Förderungen (DOC)
- Richtlinien zur Förderung der Volkskultur in Kärnten – ab 17.12.2013 (PDF)
Jahresstipendien
Im Jahr 2015 vergibt das Land Kärnten über Vorschlag eines unabhängigen Fachbeirates zur Unterstützung von künstlerischen Projekten in den Bereichen Musik (unter Einschluss des Musiktheaters) und spartenübergreifenden Kunstformen jeweils ein Jahresstipendium in der Höhe von € 10.500,-
Im Jahr 2015 vergibt das Land Kärnten über Vorschlag eines unabhängigen Fachbeirates zur Unterstützung von künstlerischen Projekten in den Bereichen Musik (unter Einschluss des Musiktheaters) und spartenübergreifenden Kunstformen jeweils ein Jahresstipendium in der Höhe von € 10.500,–.
Allgemeine Bewerbungsrichtlinien
- Das Stipendium soll in erster Linie der Nachwuchsförderung dienen. Bewerbern, die diesem Prinzip entsprechen, wird der Vorzug gegeben.
- Einreichungen sind zu richten an:
Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 – (Kompetenzzentrum Bildung, Generationen und Kultur), UA Kunst und Kultur, Fr. Reg.Rätin Margit Hubmann, Burggasse 8, 9021 Klagenfurt - Einzureichen sind:
ausgefüllter Bewerbungsbogen (in 5-facher Ausfertigung)
Lebenslauf, der über den bisherigen künstlerischen Werdegang und über die berufliche Situation des Bewerbers/der Bewerberin Auskunft gibt (in 5-facher Ausfertigung)
Unterlagen gemäß den folgenden besonderen Bestimmungsrichtlinien (in jeweils einem Exemplar) - Durch die Vergabe des Jahresstipendiums soll sich dessen Empfänger/in ein Jahr lang verstärkt seiner/ihrer künstlerischen Arbeit bzw. Weiterbildung widmen können. Es muss daher ausreichend begründet und durch Entwürfe, Projektskizzen etc. belegt werden, wie diese Zweckbestimmung des Jahresstipendiums erfüllt werden würde.
- Nicht den Richtlinien entsprechende Einreichungen bleiben unberücksichtigt.
- Von der Einreichung unersetzlicher Originale ist, da für Verluste bzw. Beschädigung keine Haftung übernommen wird, abzusehen.
- Sollte in einer Sparte keine förderungswürdige Einreichung einlangen, können die Mittel des dafür vorgesehenen Jahresstipendiums für andere Zwecke derselben Sparte vergeben werden.
- Nach Abschluss des Jahresstipendiums muss ein schriftlicher Bericht mit einer Dokumentation der geleisteten Arbeit vorgelegt werden.
Im Falle einer zweckwidrigen Verwendung des Stipendiums ist dieses unverzüglich zurückzuerstatten.
Besondere Bewerbungsrichtlinien:
Musik (unter Einschluss des Musiktheaters)
Unterlagen:
a) Komponisten:
Mindestens vier Kompositionswerke (Partitur; nach Möglichkeit mit ergänzenden Demo-Kassetten bzw. mit sonstigen Tonträgern).
Beschreibung der geplanten Arbeit.
b) ausübende Musiker:
Nachweis eines ausgezeichneten Studienerfolges bzw. erfolgreicher öffentlicher Auftritte, Platzierungen bei Wettbewerben, allfällige Aufnahmen auf Tonträgern etc.
Beschreibung der geplanten Arbeit
Spartenübergreifende Kunstformen
Unterlagen:
Bisherige Arbeiten, Dokumentationsmaterialien, die in Schrift, Ton, Bild (auch Foto, Film, Video etc) oder anderen adäquaten Präsentationsformen über die bisherige und künftige künstlerische Tätigkeit Auskunft geben.
Beschreibung der geplanten Arbeit.
Ansprechpartner
Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 6 (Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport)
Förderungen Tanz und Musik
Ansprechperson: Marion Mayr
Burggasse 8
9021 Klagenfurt
Tel: +43 50 536 16223
E-Mail: marion.mayr@ktn.gv.at
Website: Servicebereich und Förderwesen
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Letzte Aktualisierung: 21.12.2018