Förderungen Kärnten

Fördergeber: Das Land Kärnten

Was wird gefördert

Den Schwerpunkt der Förderungen in der LIKUS-Kategorie Musik bilden die Förderung der Produktion und Verbreitung zeitgenössischer Musik durch professionelle Musiker:innen sowie die Förderung des künstlerischen Nachwuchses (Begabtenförderung).

Gefördert werden können insbesondere

  • Professionelle Studioaufnahmen bzw. die Herstellung von Tonträgern von/mit neuen Kompositionen zeitgenössische, experimenteller Musik) oder von bisher nicht veröffentlichten Werken (Musikerbe)
  • professionelle und künstlerisch wertvolle Veranstaltungsätigkeiten (wie die Durchführung von Konzerten, Musikfestivals und dergleichen) von Musikinstitutionen, Ensembles, Orchestern und Chören
  • Kompositionen von Auftragswerken auf Basis der Richtlinien des Komponistenbundes wenn die Uraufführung oder zumindest Folgeaufführung in Kärnten erfolgt (Kompositionsförderung)
  • Teilnahme von hochbegabten Musiker:innen an Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. Masterclasses)
  • Forschungs- und Digitalisierungsprojekte zum Thema Musik
  • Reise- und Tourneekosten für Musikensembles und Musiker:innen im In- und Ausland in Form eines Zuschusses (Mobilitätsförderung)

Wer wird gefördert

Kulturvereine- und organisationen, Kunst- und Kulturschaffende, Veranstalter, Einzelpersonen, etc.

Einreichfristen

Jahresförderungen: 31. Oktober

Festivals: 31. Oktober (wenn Beginn im 1. HJ) und 30. März (wenn Beginn im 2. HJ)

Einzelprojekte: mindestens 3 Monate VOR Projektbeginn

Allgemeine Voraussetzungen

Es gelten die Kärntner Kulturförderungsrichtlinien (K-KFördRL) siehe unter den Punkt Downloads.

Sie haben folgende Möglichkeit, einen Antrag auf Kulturförderung einzureichen:

  • NEU: mit dem ONLINE-Formular. Dafür benötigen Sie eine digitale Signatur!
  • mit dem PDF-Formular: Zum Ausfüllen des pdf-Formulars empfehlen wir die Verwendung der aktuellen Adobe Reader Version, um das pdf-Formular auf Ihrem PC lokal speichern und bearbeiten zu können.

Bitte beachten: Bei Gewährung einer finanziellen Förderung ist der Abdruck des Logos „Land Kärnten Kultur“ (siehe Beilagen) verpflichtend!

Nach Abschluss des Vorhabens ist die widmungsgemäße Verwendung der Förderung mittels saldierter Originalrechnungen und Einzahlungsbestätigungen in mindestens Subventionshöhe nachzuweisen (siehe Informationsblatt unter „Downloads).

Weiterführende Informationen

Kontakt

Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 14 – Kunst und Kultur
Burggasse 8
9021 Klagenfurt
Reg. Rätin Marion Mayr
Tel: +43 50536 34027
Fax: +43 50536 34030

Förderungen für Volkskultur

Im Interesse des Landes und seiner Bewohner unterstützt Kulturreferent Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser verschiedenste Tätigkeiten im Bereich der Volkskultur und Brauchtumspflege. Vorrangig gefördert werden jene Projekte und Aktivitäten aus diesem Bereich, die im Bundesland Kärnten umgesetzt werden oder aber einen starken Kärnten-Bezug haben. Förderziele sind die Pflege und Stärkung der authentischen Kärntner Volkskultur – insbesondere ihrer Nachwuchsförderung.

Information & telefonische Beratung unter der Förder-Hotline: 050536 – 34077

Weiterführende Informationen

Kontakt

Amt der Kärntner Landesregierung – Abteilung 14
Volkskultur und Brauchtumswesen
Burggasse 8
9021 Klagenfurt
Tel: +43 50 536 34077
Fax: +43 50 536 34030
E-Mail: friedrich.schwarz@ktn.gv.at
Website: Förderungen Volkskultur
Website: Volkskultur und Brauchtumswesen

Letzte Aktualisierung: 29.05.2026