Förderungen Steiermark

Fördergeber: Das Land Steiermark

Das Referat Förderungen & Service ist die zentrale Anlaufstelle des Landes Steiermark für die Freie Szene im gesamten Kunst- und Kulturbereich. Wir beraten Künstlerinnen und Künstler sowie Kunst- und Kulturinitiativen bei der Finanzierung von Kunst- und Kulturprojekten und stehen als Ansprechpartner in Förderungsfragen zur Verfügung. Die finanzielle Unterstützung aus öffentlicher Hand dient der Konzeption, Entwicklung, Produktion und Umsetzung unterschiedlichster kultureller und künstlerischer Vorhaben. Diese sollen gesellschaftliches Interesse wecken und für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Dabei ist ein konkreter Bezug zur Steiermark oder zum steirischen Kunst- und Kulturleben Voraussetzung.

Was wird gefördert?

Das Kulturressort des Landes Steiermark fördert die Konzeption, Entwicklung, Produktion und Umsetzung unterschiedlichster kultureller und künstlerischer Vorhaben. Diese sollen gesellschaftliches Interesse wecken und für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Dabei ist ein konkreter Bezug zur Steiermark oder zum steirischen Kunst- und Kulturleben Voraussetzung.

Die Förderungsbereiche sind gesetzlich festgelegt:

  • Bildende Kunst, Neue Medien und Architektur
  • Darstellende Kunst
  • Film
  • Literatur
  • Musik, Musiktheater und Klangkunst

In allen Förderungsbereichen setzt das Land seinen Schwerpunkt auf die nachhaltige Weiterentwicklung von Gegenwartskunst und Gegenwartskultur im regionalen, nationalen und internationalen Kontext. Dazu gehören selbstverständlich auch digitale Kunstformen, spartenübergreifende, künstlerisch-forschende, theoretische sowie Kunst und Kultur vermittelnde Ideen und Konzepte.

Wer kann Förderungen beantragen?

Förderungen können von natürlichen Personen (zB Künstlerinnen und Künstler) oder juristischen Personen (zB Vereine, GmbHs, etc.) beantragt werden.

Wie wird der Förderungsantrag gestellt?

Förderungsanträge können ausschließlich schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Online-Formular gestellt werden.

Wann muss ich meinen Förderungsantrag stellen?

Ein Ansuchen muss jedenfalls vor Projektumsetzung eingebracht werden. Förderungen für bereits abgeschlossene Projekte (“Nachförderungen”) sind nicht möglich. Förderungsanträge für Projekte, die sich über ein ganzes Kalenderjahr erstrecken (Jahrestätigkeit, Jahresprogramm), müssen spätestens zum letzten Einreichtermin des jeweiligen Vorjahres eingebracht werden. Anträge auf Projektförderung können laufend gestellt werden.

Wie lange dauert die Förderungsentscheidung?

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt jeweils nach Stichtagen (Einreichterminen), mit denen auch die Bearbeitungsfrist von 14 Wochen beginnt. Wir empfehlen eine Antragstellung sechs bis zwölf Monate vor der Umsetzung. Dies ermöglicht Ihnen und uns Planungssicherheit.

Mehrjährige Förderungsvereinbarungen mit einer Laufzeit von drei Jahren und Schwerpunktprogrammen („CALLS”) werden gesondert ausgeschrieben. Es gelten die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Fristen zur Einreichung.

Wie erfahre ich, ob mein Projekt gefördert wurde?

Von den Entscheidungen über Ihren Förderungsantrag werden Sie schriftlich verständigt. Telefonische Auskünfte über den Status werden nicht erteilt. Sollten sich Fragen zu Ihrem Förderungsansuchen ergeben oder Unterlagen fehlen, melden wir uns.

Wer sind meine Ansprechpartner?

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingegangene und richtige Anträge bearbeitet werden. Wir ersuchen Sie daher um rechtzeitige Kontaktaufnahme im Vorfeld der Antragstellung, um die Vollständigkeit aller benötigten Unterlagen mit Ihnen abklären zu können.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport
Ansprechperson: Mag. Silvia Fischer
Landhausgasse 7
8010 Graz
Tel: +43 316 877 3945
Fax: +43 316 877 3156
E-mail: silvia.fischer@stmk.gv.at
Website: Kulturportal des Landes Steiermark
Website: Kultur- und Kunstförderungen


Fördergeber: Die Stadt Graz

Förderungen Musik

Ernste Musik, Neue Musik, Musiktheater
Als vorrangige Ziele des Fachbeirates Ernste Musik, Neue Musik wurden definiert:
Graz-Bezug, Qualität, Vielfaltsicherung, Professionalität, Innovationsfähigkeit und Gegenwartsbezug, Kontinuität und Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Stimmigkeit im Kulturgefüge der Stadt, Potential zur überregionalen Vernetzung, Drittmittelfinanzierung (Bund, Land, SponsorInnen).

Die Bewertung in der jeweiligen Fachbeiratssitzung erfolgt entlang folgenden Kriterien:

  1. Originalität, Besonderheit, Innovation
  2. Professionalität
  3. Qualitätsanspruch und Einlösung
  4. Potential zur (über-)regionalen Vernetzung
  5. Qualitative und quantitative Medienresonanz
  6. Kommunikations- und Vermittlungskonzept
  7. Kostenbewusstsein
  8. Publikumsresonanz
  9. Nachhaltigkeit, Kontinuität (wird bei Einzelprojekten nicht bewertet)
  10. Drittmittelfinanzierung
  11. Nach Bewertung der künstlerischen Qualität wird die Geschlechterausgewogenheit nach Möglichkeit berücksichtigt

Für Details siehe:
Geschäftsordnung für den Grazer Fachbeirat Ernste Musik, Neue Musik (PDF)

Populäre Musik und Jazz
Als vorrangige Ziele des Fachbeirates Populäre Musik, Jazz wurden definiert:
Graz-Bezug, Qualität, Vielfaltsicherung, Professionalität, Innovationsfähigkeit, Gegenwartsbezug und Offenheit, Kontinuität und Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Stimmigkeit im Kulturgefüge der Stadt, Potential zur überregionalen Vernetzung, Drittmittelfinanzierung (Bund, Land, SponsorInnen), interdisziplinärer und konzeptioneller Ansatz.

Die Bewertung in der jeweiligen Fachbeiratssitzung erfolgt entlang folgenden Kriterien:

1. Originalität, Besonderheit, Innovation
2. Professionalität und Qualitätsanspruch
3. Konzept und Umsetzung
4. Potential zur (über-)regionalen Vernetzung
5. Qualitative und quantitative Publikums-/Szenenresonanz
6. Kommunikations- und Vermittlungskonzept
7. Kostenbewusstsein
8. Nachhaltigkeit, Kontinuität (wird bei Einzelprojekten nicht bewertet)
9. Drittmittelfinanzierung
10. Nach Bewertung der künstlerischen Qualität wird die Geschlechterausgewogenheit nach Möglichkeit berücksichtigt

Für Details siehe:
Geschäftsordnung für den Grazer Fachbeirat Populäre Musik (PDF)

Weiterführende Informationen

Kontakt

Kulturamt der Stadt Graz
Stigergasse 2 (Mariahilfer Platz), 2. Stock
8012 Graz
Tel: +43 316 872 4907
Fax: +43 316 872 4909
E-Mail: kulturamt@stadt.graz.at
Website: Förderungen

Letzte Aktualisierung: 07.06.2022