Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS)

Allgemeines zu den Förderungen

Förderungen erfolgen nach Maßgabe der jeweils verfügbaren Mittel. Ein individueller Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Für Förderungen im Bereich Kunst sind antragsberechtigt: Einzelpersonen und Gruppen von Kunstschaffenden sowie Kunstinstitutionen. Die Förderung von Firmen erfolgt nur dann, wenn die Durchführung eines innovativen Vorhabens sonst nicht gewährleistet wäre. Die Förderungswerberinnen und Förderungswerber werden darauf hingewiesen, dass nur vollständige Anträge samt allen geforderten Unterlagen und Informationen bearbeitet werden können.

Gefördert werden registrierte Museen, öffentliche Büchereien sowie Bundesverbände (Dachverbände) und innovative Projekte der Volkskultur.

Die Einreichtermine der Förderungsprogramme und Preise sind den jeweiligen Ausschreibungs- und Förderungsbedingungen zu entnehmen.

Förderungen für Musik und darstellende Kunst

Allgemeine Voraussetzungen und Einreichfristen

  • Nur rechtzeitig und vollständig eingebrachte Anträge (Antragsformular, Beilagen, Kalkulationen) können bearbeitet werden.
  • Institutionen haben insbesondere auf die statutengemäße Unterfertigung der Antragsformulare zu achten.
  • Alle Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung per Post (mit eigenhändiger Unterschrift) und gleichzeitig digital in einer E-Mail (ausschließlich pdf / Word / Excel) an das allgemeine Abteilungspostfach zu übermitteln.
  • Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen ist die fristgerechte und ordnungsgemäße Vorlage vorangegangener Förderungsabrechnungen (Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung von Förderungsmitteln).

Alle Einreichfristen verstehen sich als spätestmögliche Einreichtermine (es gilt der Poststempel) – eine frühzeitige Einreichung empfiehlt sich. Förderungen für bereits begonnene oder schon abgeschlossene Projekte sind nicht möglich.

15. März (Achtung! Veränderte Einreichfrist statt bisher 30. April)

  • Produktions- und Projektkostenzuschüsse (für Produktionen ab der zweiten Jahreshälfte)
  • Festspiele/Festivals, die ab der zweiten Jahreshälfte stattfinden

31. März

  • Startstipendien Musik und darstellende Kunst
  • Startstipendien Musik und darstellende Kunst

15. April

  • Kompositionsförderungen einschließlich Materialkostenzuschüsse und Verbreitungsförderung

15. September

  • Kompositionsförderungen einschließlich Materialkostenzuschüsse und Verbreitungsförderung
  • Staatsstipendien für Komposition

15. Oktober (Achtung! Veränderte Einreichfrist statt bisher 31. Oktober)

  • Jahresprogrammförderungen
  • Produktions- und Projektkostenzuschüsse (für Produktionen ab dem nächsten Kalenderjahr)
  • Festspiele/Festivals, die ab dem nächsten Kalenderjahr stattfinden

Mindestens 3 Monate vor Projektbeginn

  • Fortbildungskostenzuschüsse
  • Reisekostenzuschüsse
  • Tourneekostenzuschüsse

Weiterführende Informationen

Kontakt

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS)
Sektion IV: Kunst und Kultur
Concordiaplatz 2
1010 Wien
Tel: +43 1 71 606 851022
E-Mail: kunstkultur@bmkoes.gv.at
Website: BMKÖS
Website: Kunst und Kultur
Website: Förderungen
Website: Preise