Allgemeines zu den Förderungen
Förderungen erfolgen nach Maßgabe der jeweils verfügbaren Mittel. Ein individueller Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Für Förderungen im Bereich Kunst sind antragsberechtigt: Einzelpersonen und Gruppen von Kunstschaffenden sowie Kunstinstitutionen. Die Förderung von Firmen erfolgt nur dann, wenn die Durchführung eines innovativen Vorhabens sonst nicht gewährleistet wäre. Die Förderungswerberinnen und Förderungswerber werden darauf hingewiesen, dass nur vollständige Anträge samt allen geforderten Unterlagen und Informationen bearbeitet werden können.
Gefördert werden registrierte Museen, öffentliche Büchereien sowie Bundesverbände (Dachverbände) und innovative Projekte der Volkskultur.
Die Einreichtermine der Förderungsprogramme und Preise sind den jeweiligen Ausschreibungs- und Förderungsbedingungen zu entnehmen.
Förderungen für Musik und darstellende Kunst
- Jahresprogrammförderungen
- Projektkostenzuschuss für Konzertveranstalter, Orchester, Musikensembles und Musiktheater
- Festivals/Festspiele
- Kompositionsstipendium für Einzelpersonen
- Kompositionsförderung für Ensembles und Veranstalter
- Materialkostenzuschuss für Komponistinnen/Komponisten und Musikverlage
- Verbreitungsförderung für Musikveröffentlichungen und Publikationen
- Reise- und Tourneekostenzuschüsse für österreichische Musikensembles und Musikerinnen/Musiker im Inland und Ausland
- Reisekostenzuschuss für österreichische Komponistinnen/Komponisten, deren Werke im Ausland zur Aufführung gelangen
- Fortbildungskostenzuschuss für Kunstschaffende
Allgemeine Voraussetzungen und Einreichfristen
- Nur rechtzeitig und vollständig eingebrachte Anträge (Antragsformular, Beilagen, Kalkulationen) können bearbeitet werden.
- Institutionen haben insbesondere auf die statutengemäße Unterfertigung der Antragsformulare zu achten.
- Alle Unterlagen sind in einfacher Ausfertigung per Post (mit eigenhändiger Unterschrift) und gleichzeitig digital in einer E-Mail (ausschließlich pdf / Word / Excel) an das allgemeine Abteilungspostfach zu übermitteln.
- Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen ist die fristgerechte und ordnungsgemäße Vorlage vorangegangener Förderungsabrechnungen (Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung von Förderungsmitteln).
Alle Einreichfristen verstehen sich als spätestmögliche Einreichtermine (es gilt der Poststempel) – eine frühzeitige Einreichung empfiehlt sich. Förderungen für bereits begonnene oder schon abgeschlossene Projekte sind nicht möglich.
15. März (Achtung! Veränderte Einreichfrist statt bisher 30. April)
- Produktions- und Projektkostenzuschüsse (für Produktionen ab der zweiten Jahreshälfte)
- Festspiele/Festivals, die ab der zweiten Jahreshälfte stattfinden
31. März
- Startstipendien Musik und darstellende Kunst
- Startstipendien Musik und darstellende Kunst
15. April
- Kompositionsförderungen einschließlich Materialkostenzuschüsse und Verbreitungsförderung
15. September
- Kompositionsförderungen einschließlich Materialkostenzuschüsse und Verbreitungsförderung
- Staatsstipendien für Komposition
15. Oktober (Achtung! Veränderte Einreichfrist statt bisher 31. Oktober)
- Jahresprogrammförderungen
- Produktions- und Projektkostenzuschüsse (für Produktionen ab dem nächsten Kalenderjahr)
- Festspiele/Festivals, die ab dem nächsten Kalenderjahr stattfinden
Mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
- Fortbildungskostenzuschüsse
- Reisekostenzuschüsse
- Tourneekostenzuschüsse
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS)
Sektion IV: Kunst und Kultur
Concordiaplatz 2
1010 Wien
Tel: +43 1 71 606 851022
E-Mail: kunstkultur@bmkoes.gv.at
Website: BMKÖS
Website: Kunst und Kultur
Website: Förderungen
Website: Preise