Förderungen Tirol

Fördergeber: Das Land Tirol

Gefördert werden künstlerische/kulturelle Vorhaben (Projektförderung) sowie die allgemeine künstlerische/kulturelle Tätigkeit von Einrichtungen (Jahresförderung). Eine Förderung ist möglich bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz und den Kulturförderungsrichtlinien.

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen

Vorhaben, die gefördert werden können

    • musikalische Institutionen (Vereine, Verbände)
    • Konzertveranstaltungen, Festivals und Musikveranstaltungen nicht kommerzieller Art
    • Produktion von Tonträgern
    • Kompositionen mit Uraufführungsgarantie
    • musikalische Aus- und Weiterbildung

Musikkapellen
Ansuchen werden über den Landesverband der Blasmusikkapellen abgewickelt

  • Anschaffungs- und Reparaturkosten von Trachten, Uniformen und Zubehör
  • Anschaffungs- und Reparaturkosten von Musikinstrumenten
  • Einríchtungskosten von Probelokalen mit musikalischem Bezug (z.B. Notenpulte, Notenschränke)
  • Jahrestätigkeit des Blasmusikverbandes Tirol

Chöre
Ansuchen werden über den Tiroler Sängerbund abgewickelt

  • Anschaffungs- und Reparaturkosten von Trachten, Uniformen und Zubehör
  • Einrichtungskosten von Probelokalen mit musikalischem Bezug (z.B. Notenpulte, Notenschränke)
  • Jahrestätigkeit des Tiroler Sängerbundes

Weiterführende Informationen

Formulare und Ausfüllhilfen sowie Informationsblätter und Informationen zu Richtlinien finden Sie hier.

Kontakt

Amt der Tiroler Landesregierung
Ansprechperson: Christian Gassl
Abteilung Kultur
Michael-Gaismair-Straße 1
6020 Innsbruck
Tel: +43 512 508 3764
Fax: +43 512 508 743755
E-Mail: kultur@tirol.gv.at
Website: Amt der Tiroler Landesregierung
Website: Förderungen


Fördergeber: Wirtschaftskammer Tirol

Die Fachgruppe Gastronomie der Wirtschaftskammer Tirol fördert öffentliche Live-Musikveranstaltungen in Tiroler Betrieben. Das Programm verbindet zwei regionale Anliegen: Es belebt die Gastronomie durch Kulturangebot und stärkt zugleich die Tiroler Musikszene. Der Förderbetrag fließt direkt an den Betrieb, der die Künstler:innen bezahlt.

  • €250 pro geförderter Veranstaltung (Die Förderung wird pauschal mit €250 ausbezahlt. Aufgrund der fehlenden Vorsteuerabzugsberechtigung der Wirtschaftskammer Tirol können umsatzsteuerliche Gegebenheiten nicht berücksichtigt werden)
  • €1.500 Maximum pro Mitglied (mit aufrechter Berechtigung) und Kalenderjahr 
  • 6 geförderte Veranstaltungen pro Jahr

Pro Veranstaltung kann nur eine Förderung beantragt werden.

Förderfähige Projekte

  • Auftritte von Musiker:innen, Bands und Ensembles
  • Traditionelle Volks- und Blasmusik
  • Tanzlmusig und Volksgesang
  • Singer-Songwriter
  • DJs mit Live-Performance-Charakter
  • Musikalische Abendprogramme und vergleichbare Darbietungen

Nicht förderfähig

  • Aktive Mitgliedschaft in der Fachgruppe Gastronomie der WK Tirol
  • Eigenleistungen des Betriebs ohne externe Künstler:innen
  • Veranstaltungen ohne ordnungsgemäße Rechnung
  • Doppelförderung durch andere Institutionen
  • Veranstaltungen mit Eintrittsgeld oder Ticketverkauf

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind ausschließlich Betriebe, die alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Aktive Mitgliedschaft in der Fachgruppe Gastronomie der WK Tirol
  • Die Künstler:innen-Leistung wurde per Rechnung an den Betrieb abgerechnet
  • Für die Veranstaltung wurde kein Eintrittsgeld eingehoben
  • Die Veranstaltung hat tatsächlich stattgefunden
  • Die Veranstaltung war öffentlich zugänglich
  • Keine weitere Förderung für denselben Fördergegenstand
  • Die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten (Veranstaltungsanmeldung, AKM-Meldung, etc.)

Die Abwicklung läuft über das vorgesehene Antragsformular. Die Bearbeitung erfolgt laufend, in der Reihenfolge vollständig eingelangter Anträge.

  1. Veranstaltung durchführen: Öffentlich zugänglich, ohne Eintrittsgeld und mit externen Künstler:innen.

  2. Unterlagen sammeln: Ausgefülltes Antragsformular, Datum und Ort, kurze Beschreibung sowie Ihre Kontodaten.

    + Rechnung der Künstler:innen

  3. Per E-Mail einreichen: Innerhalb von 30 Tagen nach der Veranstaltung. Die Auszahlung erfolgt nach positiver Prüfung direkt an den Betrieb.

Weiterführende Informationen:


Fördergeber: Die Stadt Innsbruck

Die Stadt Innsbruck unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten sowohl Einzelpersonen als auch juristische Personen (Vereine, Institutionen, etc.), die im Kulturbereich Projekte vorwiegend mit Innsbruck-Bezug verwirklichen möchten und fördert Initiativen und kulturelle Institutionen durch Mitfinanzierung von infrastrukturellen Kosten.

Arten der Subventionen

Jahressubvention: Subvention für den laufenden Betrieb von Kulturvereinen und Institutionen
Einzelsubvention: Subvention für einzelne Veranstaltungen/Projekte und infrastrukturelle Maßnahmen

Fristen für die Einreichung von Anträgen, deren Antragshöhe € 3.000,00 überschreitet bzw. für AntragstellerInnen, die  mit dem jeweiligen Antrag innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt € 3.000,00 überschreiten. Bei rechtzeitiger Einreichung der vollständigen Anträge samt zugehöriger Unterlagen wird der Antrag gemäß der unten angeführten Übersicht in der darauf folgenden Sitzung des gemeinderätlichen Kulturausschusses behandelt.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Kulturentwicklung und Förderungen der Stadt Innsbruck
Herzog-Friedrich-Straße 21, 2. Stock
6020 Innsbruck
Tel: +43 512 5360 1654

Letzte Aktualisierung: 30.07.2026