Förderungen Tirol

Fördergeber: Das Land Tirol

Gefördert werden künstlerische/kulturelle Vorhaben (Projektförderung) sowie die allgemeine künstlerische/kulturelle Tätigkeit von Einrichtungen (Jahresförderung). Eine Förderung ist möglich bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz und den Kulturförderungsrichtlinien.

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen

Vorhaben, die gefördert werden können

    • musikalische Institutionen (Vereine, Verbände)
    • Konzertveranstaltungen, Festivals und Musikveranstaltungen nicht kommerzieller Art
    • Produktion von Tonträgern
    • Kompositionen mit Uraufführungsgarantie
    • musikalische Aus- und Weiterbildung

Musikkapellen
Ansuchen werden über den Landesverband der Blasmusikkapellen abgewickelt

  • Anschaffungs- und Reparaturkosten von Trachten, Uniformen und Zubehör
  • Anschaffungs- und Reparaturkosten von Musikinstrumenten
  • Einríchtungskosten von Probelokalen mit musikalischem Bezug (z.B. Notenpulte, Notenschränke)
  • Jahrestätigkeit des Blasmusikverbandes Tirol

Chöre
Ansuchen werden über den Tiroler Sängerbund abgewickelt

  • Anschaffungs- und Reparaturkosten von Trachten, Uniformen und Zubehör
  • Einrichtungskosten von Probelokalen mit musikalischem Bezug (z.B. Notenpulte, Notenschränke)
  • Jahrestätigkeit des Tiroler Sängerbundes

Weiterführende Informationen

Formulare und Ausfüllhilfen sowie Informationsblätter und Informationen zu Richtlinien finden Sie hier.

Kontakt

Amt der Tiroler Landesregierung
Ansprechperson: Christian Gassl
Abteilung Kultur
Michael-Gaismair-Straße 1
6020 Innsbruck
Tel: +43 512 508 3764
Fax: +43 512 508 743755
E-Mail: kultur@tirol.gv.at
Website: Amt der Tiroler Landesregierung
Website: Förderungen


Fördergeber: Die Stadt Innsbruck

Die Stadt Innsbruck unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten sowohl Einzelpersonen als auch juristische Personen (Vereine, Institutionen, etc.), die im Kulturbereich Projekte vorwiegend mit Innsbruck-Bezug verwirklichen möchten und fördert Initiativen und kulturelle Institutionen durch Mitfinanzierung von infrastrukturellen Kosten.

Arten der Subventionen

Jahressubvention: Subvention für den laufenden Betrieb von Kulturvereinen und Institutionen
Einzelsubvention: Subvention für einzelne Veranstaltungen/Projekte und infrastrukturelle Maßnahmen

Fristen für die Einreichung von Anträgen, deren Antragshöhe € 3.000,00 überschreitet bzw. für AntragstellerInnen, die  mit dem jeweiligen Antrag innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt € 3.000,00 überschreiten. Bei rechtzeitiger Einreichung der vollständigen Anträge samt zugehöriger Unterlagen wird der Antrag gemäß der unten angeführten Übersicht in der darauf folgenden Sitzung des gemeinderätlichen Kulturausschusses behandelt.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Kulturentwicklung und Förderungen der Stadt Innsbruck
Herzog-Friedrich-Straße 21, 2. Stock
6020 Innsbruck
Tel: +43 512 5360 1654

Letzte Aktualisierung: 25.11.2021