Fördergeber: Das Land Tirol
Gefördert werden künstlerische/kulturelle Vorhaben (Projektförderung) sowie die allgemeine künstlerische/kulturelle Tätigkeit von Einrichtungen (Jahresförderung). Eine Förderung ist möglich bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Tiroler Kulturförderungsgesetz und den Kulturförderungsrichtlinien.
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular inklusive der darin geforderten Unterlagen
Vorhaben, die gefördert werden können
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- musikalische Institutionen (Vereine, Verbände)
- Konzertveranstaltungen, Festivals und Musikveranstaltungen nicht kommerzieller Art
- Produktion von Tonträgern
- Kompositionen mit Uraufführungsgarantie
- musikalische Aus- und Weiterbildung
Musikkapellen
Ansuchen werden über den Landesverband der Blasmusikkapellen abgewickelt
- Anschaffungs- und Reparaturkosten von Trachten, Uniformen und Zubehör
- Anschaffungs- und Reparaturkosten von Musikinstrumenten
- Einríchtungskosten von Probelokalen mit musikalischem Bezug (z.B. Notenpulte, Notenschränke)
- Jahrestätigkeit des Blasmusikverbandes Tirol
Chöre
Ansuchen werden über den Tiroler Sängerbund abgewickelt
- Anschaffungs- und Reparaturkosten von Trachten, Uniformen und Zubehör
- Einrichtungskosten von Probelokalen mit musikalischem Bezug (z.B. Notenpulte, Notenschränke)
- Jahrestätigkeit des Tiroler Sängerbundes
Weiterführende Informationen
- Förderantrag allgemein (Online Formular)
- Richtlinie zur Förderung der Kultur – Musik (PDF)
Formulare und Ausfüllhilfen sowie Informationsblätter und Informationen zu Richtlinien finden Sie hier.
Kontakt
Amt der Tiroler Landesregierung
Ansprechperson: Christian Gassl
Abteilung Kultur
Michael-Gaismair-Straße 1
6020 Innsbruck
Tel: +43 512 508 3764
Fax: +43 512 508 743755
E-Mail: kultur@tirol.gv.at
Website: Amt der Tiroler Landesregierung
Website: Förderungen
Fördergeber: Wirtschaftskammer Tirol
Die Fachgruppe Gastronomie der Wirtschaftskammer Tirol fördert öffentliche Live-Musikveranstaltungen in Tiroler Betrieben. Das Programm verbindet zwei regionale Anliegen: Es belebt die Gastronomie durch Kulturangebot und stärkt zugleich die Tiroler Musikszene. Der Förderbetrag fließt direkt an den Betrieb, der die Künstler:innen bezahlt.
- €250 pro geförderter Veranstaltung (Die Förderung wird pauschal mit €250 ausbezahlt. Aufgrund der fehlenden Vorsteuerabzugsberechtigung der Wirtschaftskammer Tirol können umsatzsteuerliche Gegebenheiten nicht berücksichtigt werden)
- €1.500 Maximum pro Mitglied (mit aufrechter Berechtigung) und Kalenderjahr
- 6 geförderte Veranstaltungen pro Jahr
Pro Veranstaltung kann nur eine Förderung beantragt werden.
Förderfähige Projekte
- Auftritte von Musiker:innen, Bands und Ensembles
- Traditionelle Volks- und Blasmusik
- Tanzlmusig und Volksgesang
- Singer-Songwriter
- DJs mit Live-Performance-Charakter
- Musikalische Abendprogramme und vergleichbare Darbietungen
Nicht förderfähig
- Aktive Mitgliedschaft in der Fachgruppe Gastronomie der WK Tirol
- Eigenleistungen des Betriebs ohne externe Künstler:innen
- Veranstaltungen ohne ordnungsgemäße Rechnung
- Doppelförderung durch andere Institutionen
- Veranstaltungen mit Eintrittsgeld oder Ticketverkauf
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind ausschließlich Betriebe, die alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Aktive Mitgliedschaft in der Fachgruppe Gastronomie der WK Tirol
- Die Künstler:innen-Leistung wurde per Rechnung an den Betrieb abgerechnet
- Für die Veranstaltung wurde kein Eintrittsgeld eingehoben
- Die Veranstaltung hat tatsächlich stattgefunden
- Die Veranstaltung war öffentlich zugänglich
- Keine weitere Förderung für denselben Fördergegenstand
- Die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten (Veranstaltungsanmeldung, AKM-Meldung, etc.)
Die Abwicklung läuft über das vorgesehene Antragsformular. Die Bearbeitung erfolgt laufend, in der Reihenfolge vollständig eingelangter Anträge.
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Veranstaltung durchführen: Öffentlich zugänglich, ohne Eintrittsgeld und mit externen Künstler:innen.
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Unterlagen sammeln: Ausgefülltes Antragsformular, Datum und Ort, kurze Beschreibung sowie Ihre Kontodaten.
+ Rechnung der Künstler:innen
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Per E-Mail einreichen: Innerhalb von 30 Tagen nach der Veranstaltung. Die Auszahlung erfolgt nach positiver Prüfung direkt an den Betrieb.
Weiterführende Informationen:
Fördergeber: Die Stadt Innsbruck
Die Stadt Innsbruck unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten sowohl Einzelpersonen als auch juristische Personen (Vereine, Institutionen, etc.), die im Kulturbereich Projekte vorwiegend mit Innsbruck-Bezug verwirklichen möchten und fördert Initiativen und kulturelle Institutionen durch Mitfinanzierung von infrastrukturellen Kosten.
Arten der Subventionen
Jahressubvention: Subvention für den laufenden Betrieb von Kulturvereinen und Institutionen
Einzelsubvention: Subvention für einzelne Veranstaltungen/Projekte und infrastrukturelle Maßnahmen
Fristen für die Einreichung von Anträgen, deren Antragshöhe € 3.000,00 überschreitet bzw. für AntragstellerInnen, die mit dem jeweiligen Antrag innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt € 3.000,00 überschreiten. Bei rechtzeitiger Einreichung der vollständigen Anträge samt zugehöriger Unterlagen wird der Antrag gemäß der unten angeführten Übersicht in der darauf folgenden Sitzung des gemeinderätlichen Kulturausschusses behandelt.
Weiterführende Informationen
- Kulturförderungen
- Subventionen
- Antrag stellen
- Erforderliche Unterlagen
- Checkliste Antrag
- Ablauf
- Nachweisunterlagen
- Subventions-Checker
Kontakt
Website: Förderungen
Letzte Aktualisierung: 30.07.2026