Förderungen Oberösterreich

Fördergeber: Das Land Oberösterreich

Das Land Oberösterreich unterstützt künstlerische Produktionen, Programme, Investitionen und Kulturvermittlungsangebote nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten. Die Höhe der Förderung wird in angemessenem Verhältnis zu den förderbaren Gesamtkosten ermittelt und kann grundsätzlich nur subsidiär gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.

Musikpflege

Förderung von musikalischen Veranstaltungen, musikalischen Einrichtungen sowie Musikschaffenden.

Wer wird gefördert?
Gefördert werden oberösterreichische Musikschaffende, Ensembles, Orchester, Vereine mit musikalischer Ausrichtung sowie musikalische Institutionen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden musikalische Veranstaltungen mit erkennbarer Programmatik und Ausrichtung auf Alte Musik, Klassik bis hin zu Neuer und unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer Musik, darunter:

  • Konzerte und Konzertreihen
  • Festivals
  • Jahresprogramme
  • Meisterkurse
  • Wettbewerbe
  • Kirchenmusik
    sowie
  • zeitgenössische Kompositionen (Vorlage der vollständigen Partitur)

Anmerkung: musikalische Ausbildungen sowie musikalische Umrahmungen von Veranstaltungen und rein kommerziell ausgerichtete Projekte werden nicht gefördert.

Wie wird gefördert?
Durch finanzielle Beiträge zur musikalischen Veranstaltung oder Komposition.
Generell gelten alle für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Kosten als förderbar: Honorare-, Reise- und Nächtigungskosten, Mieten, Marketingkosten, anteilige Overheadkosten, Verpflegungskosten sofern für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Hinreichender Oberösterreich-Bezug durch Vereins- bzw. Wohnsitz, Austragungsort bzw. vorrangige Präsenz im Bundesland, thematischen Fokus oder markante oberösterreichische Beteiligung. Eine Aufführung von Werken oberösterreichischer Komponistinnen oder Komponisten ist nicht ausreichend.
    • Musikalischer Fokus
    • Öffentliche Zugänglichkeit
    • Fachkompetenz der Hauptverantwortlichen
    • Antragstellung nur durch natürliche oder juristische Personen
    • Bei Kooperationen muss einer der Partner als Antragsteller auftreten

Abwicklung / Antragstellung

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Antrag mittels unten stehendem Formular
  • detaillierte Projektbeschreibung inkl. Programmen und Veranstaltungsdaten
  • Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
  • Vorlage der Gesamtabrechnung des Vorjahres, bei Vereinen generell Vorlage des satzungsgemäß unterfertigten Rechnungsabschlusses
  • gegebenenfalls Mitteilung über die Zusage einer Förderung der Standortgemeinde
  • Kompositionsförderungen: eine Antragstellung ist bis längstens ein Jahr nach der Uraufführung eines Werkes möglich. Vorlage biografischer Details, Angabe zu Entstehung der Komposition, Nennung des  Aufführungsortes (mindestens eine Aufführung sollte gewährleistet sein)

Im Sinne der Planbarkeit und um eine zeitgerechte Bearbeitung zu gewährleisten, wird darum gebeten, folgende Einreichphasen zu beachten:

  • November bis Jänner: Jahresprogramme für das Folgejahr; Rückmeldung bis Ende des 1. Quartals
  • Februar bis April: Arbeitsstipendien, Projekte und Veranstaltungen; Rückmeldung bis Ende des 2. Quartals
  • Mai bis Juni: Investitionen; Rückmeldung bis Ende des 3. Quartals
  • Juli bis September: Arbeitsstipendien, Rückmeldung ebenfalls innerhalb des 3. Quartals
  • Ankaufsförderungen von Trachten, Instrumenten und Fahnen von Blasmusik- und volkskulturellen Vereinen für das Vorjahr können bis zum 30. September des jeweils laufenden Jahres eingebracht werden.

Folgende Parameter werden besonders berücksichtigt:

  • Vielfalt und Ausgewogenheit des Programms
  • Fachkompetenz bzw. überregionale Ausstrahlung als Kulturbotschafterin oder Kulturbotschafter
  • Bereicherung des Kulturangebotes abseits der Ballungsräume
  • Zeitgenössischer Anteil (besonders Werke lebender oberösterreichischer Komponistinnen und Komponisten)
  • Musikvermittelnde Aspekte, Nachwuchs- und Jugendförderung, Förderung der Geschlechtsparität
  • Sonstige spezielle Schwerpunktsetzungen und Alleinstellungsmerkmale

Formular Kulturförderung (KGD-K/E-5) (PDF)

  • Die Antragstellung muss vor Beginn/Umsetzung des Projektes/der Maßnahme erfolgen. Bereits begonnene oder umgesetzte Projekte/Maßnahmen können nicht mehr gefördert werden
  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Förderformular, einzureichen als PDF-Datei per E-Mail oder auf dem Postweg. Die Unterschrift hat eigenhändig und rechtsverbindlich zu erfolgen
  • detaillierte Beschreibung des Programmes bzw. des Projektes
  • Kostenkalkulation und schlüssiger Finanzierungsplan
  • Bei Förderungen von Jahresprogrammen muss der rechtsverbindlich unterfertigte Rechnungsabschluss des Vorjahres vorgelegt werden
  • je nach Förderbereich können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein
  • Nach Einlangen des vollständig ausgefüllten und rechtskonform unterfertigten Antrags, wird eine Förderung vorgemerkt.
  • Nach Abschluss der Produktion ist die Einreichung eines Nachweises in Form von Belegen inkl. Zahlungsbestätigung mit Valutadatum über die förderbaren Kosten erforderlich.

Kompositionsförderung

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Komponistinnen und Komponisten, die in Oberösterreich wohnhaft bzw. stark präsent sind oder deren Werke sich in markanter Weise inhaltlich mit Oberösterreich auseinandersetzen.

Der Geburtsort, ehemalige Wohnort oder der Erhalt von Landespreisen ist als alleiniger Oberösterreich-Bezug unzureichend.

Was wird gefördert?

Gefördert werden zeitgenössische Kompositionen mit künstlerischem Anspruch vorbehaltlich zumindest einer gesicherten öffentlichen Aufführung.

Wie wird gefördert?

Pro neuem Werk kann ein Förderansuchen gestellt werden, wobei auch gebündelte Anträge für mehrere Neukompositionen eingebracht werden können.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Hinreichender Oberösterreich-Bezug
  • Fachkompetenz und künstlerischer Anspruch
  • Hinreichende kompositorische Determiniertheit (keine Soundinstallationen, Improvisationen etc.), wobei auch nicht-traditionelle Notationsformen berücksichtigt werden.
  • Zumindest eine öffentliche Aufführung des Werkes (nicht zwingend in Oberösterreich)
  • Die Uraufführung liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung max. ein Jahr zurück oder in der Zukunft.
  • Keine Förderbasis besteht für Arrangements/Neufassungen

Abwicklung / Antragstellung

Der Antrag kann mittels Onlineformular gestellt werden. Folgende Unterlagen/Informationen sind bereitzuhalten:

  • Vorlage der Partitur (Es kann sowohl im Vorfeld als auch nach Fertigstellung der Komposition angesucht werden, jedoch muss spätestens bei der Auszahlung eine Partitur vorliegen.)
  • Detaillierte Werkbeschreibung inkl. Angaben zur Entstehung/Auftragsvergabe und allf. bezogenen Honoraren
  • Künstlerischer Lebenslauf, aktuelle Werkliste, Liste erhaltener Preise und Auszeichnungen
  • Gegebenenfalls Mitteilung über Subventionszusagen anderer Fördergeber

Weiterführende Informationen

Ansuchen um Kulturförderung im Bereich Musikpflege (Online-Formular)

Förderungen zum Thema Kultur
Allgemeine Fördergrundsätze
Formulare zum Thema Kultur
Kultur-Förderlogo (ZIP)

Kontakt

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft
Promenade 37
4021 Linz
Tel: +43 732 7720 15481
Fax: +43 732 7720 11786
E-Mail: kgd.post@ooe.gv.at

Website: Amt der Oö. Landesregierung (Kultur und Gesellschaft)


Fördergeber: Magistrat der Landeshauptstadt Linz

Geschäftsbereich Kultur und Bildung, Linz Kultur Förderungen

Die Stadt Linz fördert Kunst und Kultur mit einem umfangreichen Angebot an Förderarten in verschiedenen Sparten. Sie finden hier einen Überblick und weiterführende Informationen zu allen Bereichen.

Weiterführende Informationen

Förderungsrichtlinien

Allgemeine Förderungsrichtlinie (PDF)
Spezielle Förderungsrichtlinien Kultur (PDF)

Kontakt

Magistrat der Landeshauptstadt Linz
Geschäftsbereich Kultur und Bildung, Linz Kultur Förderungen
Pfarrgasse 7/4
4041 Linz
Tel: +43 732 7070 0
Fax: +43 732 7070 1955
E-Mail: lkf.kb@mag.linz.at
Website: Magistrat der Landeshauptstadt Linz (Kunst- und Kulturförderungen)

 

Letzte Aktualisierung: 29.05.2026