Förderungen Oberösterreich

Fördergeber: Das Land Oberösterreich

Das Land Oberösterreich unterstützt künstlerische Produktionen, Programme, Investitionen und Kulturvermittlungsangebote nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten. Die Höhe der Förderung wird in angemessenem Verhältnis zu den förderbaren Gesamtkosten ermittelt und kann grundsätzlich nur subsidiär gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.

Musikpflege

Förderung von musikalischen Veranstaltungen, musikalischen Einrichtungen sowie Musikschaffenden.

Wer wird gefördert?
Gefördert werden oberösterreichische Musikschaffende, Ensembles, Orchester, Vereine mit musikalischer Ausrichtung sowie musikalische Institutionen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden musikalische Veranstaltungen mit erkennbarer Programmatik und Ausrichtung auf Alte Musik, Klassik bis hin zu Neuer und unter besonderer Berücksichtigung zeitgenössischer Musik, darunter:

  • Konzerte und Konzertreihen
  • Festivals
  • Jahresprogramme
  • Meisterkurse
  • Wettbewerbe
  • Kirchenmusik
    sowie
  • zeitgenössische Kompositionen (Vorlage der vollständigen Partitur)

Anmerkung: musikalische Ausbildungen sowie musikalische Umrahmungen von Veranstaltungen werden nicht gefördert.

Wie wird gefördert?
Durch finanzielle Beiträge zur musikalischen Veranstaltung oder Komposition.
Generell gelten alle für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Kosten als förderbar: Honorare-, Reise- und Nächtigungskosten, Mieten, Marketingkosten, anteilige Overheadkosten, Verpflegungskosten sofern für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Vereinssitz, Wohnsitz des Antragstellers oder der Austragungsort muss in OÖ sein. Weiters erforderlich ist eine thematische Auseinandersetzung mit oberösterreichischen Schwerpunkten oder eine oberösterreichische KünstlerInnenbeteiligung. Eine Aufführung von Werken oö. KomponistInnen ist für eine Förderung nicht ausreichend.
  • Bei Personen, die nicht (mehr) in OÖ wohnen, muss eine erkennbare Verbindung zu OÖ gegeben sein – dazu zählt etwa der Erhalt eines Landeskulturpreises, einer Talentförderungsprämie oder des Anton Bruckner Stipendiums.

Abwicklung / Antragstellung

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Antrag mittels unten stehendem Formular
  • detaillierte Projektbeschreibung inkl. Programmen und Veranstaltungsdaten
  • Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
  • Vorlage der Gesamtabrechnung des Vorjahres, bei Vereinen generell Vorlage des satzungsgemäß unterfertigten Rechnungsabschlusses
  • gegebenenfalls Mitteilung über die Zusage einer Förderung der Standortgemeinde
  • Kompositionsförderungen: eine Antragstellung ist bis längstens ein Jahr nach der Uraufführung eines Werkes möglich. Vorlage biografischer Details, Angabe zu Entstehung der Komposition, Nennung des  Aufführungsortes (mindestens eine Aufführung sollte gewährleistet sein)

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.

Folgende Parameter werden besonders berücksichtigt:

  • Vielfalt und Ausgewogenheit des Programms
  • spezielle Schwerpunktsetzungen
  • zeitgenössischer Anteil bei der Programmierung
  • Bereicherung des Kulturangebotes abseits der Ballungsräume
  • musikvermittelnde Aspekte
  • Professionalität und Fachkompetenz

Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Formular Kulturförderung (KGD-K/E-5) (PDF)


Musikproduktion

Wer wird gefördert?
Gefördert werden MusikerInnen und Musikgruppen, wobei es sich beim Antragsteller um eine natürliche Person oder einen Verein handeln muss. Pro Förderwerber bzw. für jede Musikgruppe kann jährlich maximal eine Förderung vergeben werden.

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der gesamte Ablauf der Produktion, von der Aufnahme, über Mixing und Mastering, bis zur unmittelbaren Tonträgererstellung und Vervielfältigung
  • Alle darüber hinaus gehenden Kosten werden nicht gefördert (z.B.: Fahrtkosten, Nächtigung, Verpflegung, Werbung und Merchandise, Kosten für Musikvideos, usw.)

Wie wird gefördert?

  • Die Antragstellung muss vor Beginn des Projektes erfolgen.
  • Nach Fertigstellung des Projekts bzw. der Produktion wird mit 10% der förderbaren Kosten bzw. max. 500 Euro gefördert.
  • Die endgültige Zusage und Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach Abschluss des Projekts und Vorlage entsprechender Belege inkl. Zahlungsbestätigungen mit Valutadatum.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Als Oberösterreichbezug gilt ausschließlich der Hauptwohnsitz bzw. Vereinssitz des Antragstellers
  • Die Produktion muss in einem professionellen, gewerblich angemeldeten Tonstudio erfolgen

Abwicklung / Antragstellung

  • Der Antrag auf Förderung mittels Formular muss vor Beginn des geplanten Projekts eingereicht werden.

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.

  • Nach Einlangen des vollständig ausgefüllten und rechtskonform unterfertigten Antrags, wird eine Förderung vorgemerkt.
  • Nach Abschluss der Produktion ist die Einreichung eines Nachweises in Form von Belegen inkl. Zahlungsbestätigung mit Valutadatum über die förderbaren Kosten erforderlich.

Für die Förderung von Musikproduktionen steht ein begrenztes Budget zur Verfügung. Die Bearbeitung erfolgt nach Reihenfolge des Einlangens.

Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Musikproduktion (KGD-K/E-27) (PDF)

Weiterführende Informationen

Förderungen zum Thema Kultur
Allgemeine Fördergrundsätze
Formulare zum Thema Kultur
Kultur-Förderlogo (ZIP)

Kontakt

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Kultur und Gesellschaft
Promenade 37
4021 Linz
Tel: +43 732 7720 15480
Fax: +43 732 7720 11786
E-Mail: kgd.post@ooe.gv.at
Website: Amt der Oö. Landesregierung (Kultur und Gesellschaft)


Fördergeber: Magistrat der Landeshauptstadt Linz

Geschäftsbereich Kultur und Bildung, Linz Kultur Förderungen

Musikförderung

Kompositionsförderung

Gefördert werden kann die Arbeit der Komponistin/des Komponisten. Die Länge des komponierten Werkes und die Besetzung bestimmen den Förderbetrag. Mindestens zwei konzertante Aufführungen müssen gewährleistet werden, eine davon nach Möglichkeit in Linz bzw. mit einem Linzer Ensemble.

Bitte füllen Sie unser Förderformular möglichst vollständig aus! Zursätzlich zur Prüfung des Förderansuchens brauchen wir:

  • Vereinbarung mit einem Ensemble oder Veranstalter samt Kalkulation für die Aufführung
  • Partituren und/oder Demoband

Ensembleförderung

Die kontinuierliche Tätigkeit auf hohem künstlerischen Niveau mit Berücksichtigung zeitgenössischer Musik wird bevorzugt gefördert.
Bevorzugt gefördert wird auch die Einstudierung von zeitgenössischem Repertoire, wobei insbesondere Werke österreichischer KomponistInnen Berücksichtigung finden sollten.

Konzertveranstalter

  • Anspruch und Umfang des Programms sind ausschlaggebend sowie Professionalität und Wirtschaftlichkeit.
  • Öffentliches Interesse muss vorhanden sein.
  • Qualifizierte Vermittlungstätigkeit ist Voraussetzung.
  • Für Aufführungen von Werken zeitgenössischer Komponistinnen und Komponisten wird eine zusätzlich Förderung möglich.

Musik-Kompositionsförderung

Bitte füllen Sie unser Förderformular möglichst vollständig aus! Zusätzlich brauchen wir für die Prüfung des Förderansuchens:

  • Biografie
  • Werkliste
  • Rezensionen

Weiterführende Informationen

Förderungsrichtlinien

Allgemeine Förderungsrichtlinie (PDF)
Spezielle Förderungsrichtlinien Kultur (PDF)

Downloads

Kultur – Förderungsansuchen (PDF)
Kultur – Förderungsansuchen (DOC)

Kontakt

Magistrat der Landeshauptstadt Linz
Geschäftsbereich Kultur und Bildung, Linz Kultur Förderungen
Pfarrgasse 7/4
4041 Linz
Tel: +43 732 7070 0
Fax: +43 732 7070 1955
E-Mail: lkf.kb@mag.linz.at
Website: Magistrat der Landeshauptstadt Linz (Kunst- und Kulturförderungen)

 

Letzte Aktualisierung: 22.04.2022