Fördergeber: Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7)
Einzel- und Gesamtförderung
Die Stadt Wien Kultur fördert im Bereich Musik:
- Einzelvorhaben im Rahmen der Einzelförderung (bisher „Projektförderung“)
- Jahrestätigkeiten im Rahmen einer Gesamtförderung (bisher „Jahresförderung“). Eine Gesamtförderung kann für 1 Jahr oder nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat für mehrere Jahre vergeben werden.
Allgemeine Informationen
Gefördert werden Musik-Institutionen, Ensembles, Orchester und Chöre und Projekte wie Konzertveranstaltungen und Festivals auf hohem künstlerischen Niveau.
Nicht gefördert werden:
- Kommerzielle Projekte, z. B. Ballveranstaltungen
- Vorhaben, die auf Workshops basieren
- Musikproduktionen (z. B. Albumproduktionen) und Musikvideoproduktionen im Rahmen der Einzelförderung
- Vorhaben, die im Rahmen von Musikausbildungen umgesetzt werden
- Vorhaben, die von SHIFT der Basiskultur Wien gefördert werden
- Vorhaben, die im selben Kalenderjahr bereits beantragt und durch die Fördergeberin abgelehnt wurden
- Parteipolitische Veranstaltungen
- Vorhaben, die vorwiegend einen religiösen Zweck erfüllen, z. B. Gottesdienste
- Vorhaben mit vorrangig soziokulturellen Anliegen, z. B. Benefizveranstaltungen
Bitte beachten: Musiktheater-Projekte (Oper, Operette, Musical et cetera) sind im Bereich der Darstellenden Kunst zu beantragen.
Hinweis zu mehrjährigen Gesamtförderungen:
- Einreichungen sind nur bei laufender Förderung des Jahresbetriebs ausschließlich nach Absprache mit dem entsprechenden Fachreferat möglich.
- Nicht bei Ersteinreichungen und Einzelprojekten
Einreichtermine
Einzelförderung
Ab 2027: Bis 8 Wochen vor Beginn des Vorhabens/der Veranstaltung: für Vorhaben bis 3.000 Euro
15. August bis 15. Oktober: für Vorhaben ab 3.001 Euro im nächsten Jahr
Gesamtförderung
15. August bis 15. September für Vorhaben im nächsten Jahr
Weiterführende Informationen
- Förderungen Musik
- Antrag Einzel- und Gesamtförderung im Bereich Musik
- Förderrichtlinien im Bereich Musik
KompositionsförderunG
Gefördert werden ausschließlich neue Kompositionen, die noch nicht uraufgeführt wurden, aus den Bereichen Neue Musik, Improvisation und Elektronik, Musikdrama (Oper, Musiktheater, Film), genreübergreifende Gegenwartsmusik und Jazz.
Nicht gefrödert werden:
- Vorhaben im Rahmen universitärer Studien
- Vorrangig kommerzielle Musikformen, z. B. Schlager
- Vorhaben, die bereits durch die Fördergeberin im Rahmen anderer Förderprogramme gefördert werden
- Vorhaben, die im selben Kalenderjahr bereits beantragt und durch die Fördergeberin abgelehnt wurden
Einreichtermine
Bis 15. April: für Vorhaben im 2. Halbjahr
Bis 16. November: für Vorhaben im 1. Halbjahr des nächsten Jahres
Weiterführende Informationen
Arbeitsstipendium Komposition
Die Kulturabteilung fördert das kompositorische Schaffen einer oder mehrerer komplexer Kompositionen mittels 12 Stipendien in der Höhe von jeweils 18.000 Euro jährlich.
Einreichtermine
1. bis 30. Juni
Weiterführende Informationen
Kontakt
Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7)
Förderungen Musik
Ansprechperson: Eva-Maria Bauer
Friedrich-Schmidt-Platz 5
1080 Wien
Tel: +43 1 4000 84726
Fax: +43 1 4000 99 8007
E-Mail: eva-maria.bauer@wien.gv.at
Website: Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7)
Website: Förderungen Musik
Website: Preise – Kultur und Wissenschaft
Letzte Aktualisierung: 06.05.2026