Fördergeber: Das Land Burgenland
Die Förderung der kulturellen Tätigkeit hat insbesondere zu erfolgen durch:
- Gewährung von Subventionen (z.B. Druckkostenzuschüsse, Stipendien, Ehrengaben, Förderungs- und Anerkennungspreise u.dgl.)
- Gewährung von Annuitäten-, Zinsen-, Kreditkostenzuschüssen sowie Übernahme von Ausfallshaftungen
- Ausschreibung und Durchführung von Wettbewerben
- Vergabe von Aufträgen
- Erwerb von Werken kultureller Bedeutung
- Durchführung von kulturellen Veranstaltungen
- Beratung und Hilfeleistung bei kulturellen Vorhaben
- Herausgabe von kulturellen und wissenschaftlichen Schriften
- Herstellung von Filmen, Diapositiven, Fotoreproduktion und Tonträgern
- Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Kultur und Wissenschaft sowie deren Vermittlung
- Errichtung und Bereitstellung öffentlicher Gebäude und Einrichtungen (z.B. Kultur- und Bildungszentren)
Die Förderung kann natürlichen und juristischen Personen gewährt werden, die für das kulturelle Leben von Bedeutung sind.
Bei der Errichtung von baulichen Anlagen des Landes, die öffentlichen Zwecken dienen, ist ein angemessener Teil der Bausumme für die künstlerische Ausgestaltung zu verwenden.
Informationen und Formulare
- Förderungen Land Burgenland – Abteilung 7
- Formular Förderansuchen (PDF)
- Gesamte Rechtsvorschrift für Burgenländisches Kulturförderungsgesetz (PDF)
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 7: Kultur, Wissenschaft und Archiv
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel: +43 57 600 2358
E-Mail: post.a7-kultur@bgld.gv.at
Website: Kulturförderungen
Website: Kulturwettbewerbe
Regionalmanagement Burgenland (RMB)
Marktstraße 3
7000 Eisenstadt
Tel: +43 5 901024 0
Fax: +43 5 901024 10
E-Mail: office@rmb.co.at
Website: RMB
Zentrum für Kreativwirtschaft
Regionalmanagement Burgenland GmbH
Marktstraße 3
7000 Eisenstadt
Tel: +43 5 9010 2434
Fax: +43 5 9010 2410
E-Mail: office@kreativwirtschaft.net
Website: Zentrum für Kreativwirtschaft
Letzte Aktualisierung: 24.06.2019