mica-Interview mit Ulrich Fuchs

„Wir wollen Rechtssicherheit!“, so Ulrich Fuchs, Bundesobmann des Handels mit Maschinen und Computersystemen, über Strukturunterschiede, Preiserhöhungen und Rückforderungs-Quoten. Das Interview führte Markus Deisenberger.

In den Medien war über die seit 1.10. dieses Jahres eingehobene Urheberabgabe viel zu lesen. Worum geht es dabei aus Ihrer Sicht?
Ulrich Fuchs: Es gibt einen Tarif, der auf der Seite der AUME veröffentlicht wurde, der fängt bei 16 Euro an und hört bei 35,70 exklusive USt auf – je nach Festplattenart und je nach Größe.

Wurde seitens der Wirtschaftskammer schon Klage gegen diesen Tarif eingereicht?
Ulrich Fuchs: Die Wirtschaftskammer selbst wird keine Klage einbringen. Dazu sind wir nicht legitimiert. Die WKÖ unterstützt aber die Klage eines Mitgliedes, die voraussichtlich im November eingebracht werden wird. Genauer handelt es sich dabei um eine Feststellungsklage, um festzustellen, ob die Abgabe dem Grunde nach rechtens ist.

In den Medien war die Rede von HP als Kläger.
Ulrich Fuchs: Das werden Sie von mir nicht erfahren, da bitte ich um Verständnis. Das müssen Sie bei HP erfragen.

Grundsätzlich unterstützen Sie die Klage, weil die Einhebung den österreichischen Einzelhandel benachteiligen wird. Stimmt das?
Ulrich Fuchs: Es sind mehrere Aspekte. Der österreichische Einzelhandel, der an den Letztverbraucher verkauft, wird speziell in Grenzbereichen wie Salzburg, Bregenz und vor allem auch Wien, wo man an die Slowakei und Tschechien grenzt, erhebliche Nachteile erleiden. Eine Festplatte mit 500 GB Speicherkapazität kostet heute zwischen vierzig und fünfzig Euro. Jetzt wird sie zwischen achtzehn und zwanzig Euro mehr kosten, zuzüglich der Mehrwertsteuer. In Tschechien gibt es diese Abgabe aber nicht. Bei einem Preis von 40 Euro ist das überlegenswert. Da würde ich uU auch nach Brünn fahren und dort Festplatten kaufen. Dieses Problem haben wir ja jetzt schon bei de Druckern. Die Druckabgabe ist bei uns ganz anders strukturiert als in Deutschland, so dass ein normaler Drucker von HP, Brother oder wem auch immer in Deutschland um 30, 40 Euro weniger kostet als bei uns – und das bei Geräten, die um die 130, 140 Euro vom Grundpreis her kosten. Das sind dreißig Prozent, was eine ganze Menge ist.

Aber die Urheberangabe gibt es in Deutschland doch schon. Diesbezüglich kann man dem deutschen Markt gegenüber doch in gar keinen Nachteil gelangen.
Ulrich Fuchs: Auch das ist verschieden strukturiert. Die Deutschen zahlen eine Abgabe auf den PC, der bei uns jetzt auch über den Umweg Festplatte abgabenpflichtig wird. Die Belegung des PCs mit einer Abgabe wurde ja schon vom OGH eindeutig abgelehnt. Jetzt ist es halt wieder die Festplatte, die ins Gespräch gebracht wird – auch die,  die in den PC oder das Notebook eingebaut ist.

Wenn die Feststellungsklage – von wem auch immer  – November eingebracht wird, ist von einer höchstrichterlichen Entscheidung, auf die es wohl hinauslaufen wird, nicht vor Ablauf von zwei bis drei Jahren zu rechnen. Was passiert in der Zwischenzeit?
Ulrich Fuchs: Da haben Sie Recht. Erfahrungsgemäß wird man das bis zur dritten und letzten Instanz durchspielen müssen.

Wird die Abgabe trotzdem eingehoben und dann refundiert, falls das Urteil in drei Jahren besagen sollte, dass die Einhebung nicht rechtens war?
Ulrich Fuchs: Die Rechtslage ist eindeutig. Ab 1.10. 2010 ist diese Abgabe für alle in Verkehr gebrachten Festplatten zu bezahlen. In dem Moment, wo ein Importeur die Festplatte hier in Österreich in Verkehr bringt, muss er die Abgabe entrichten. Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten: Er tut es, führt Aufzeichnungen darüber und gibt es an den Nachmann, sprich den Handel, weiter. Der Handel wiederum wird es natürlich wieder an den Einzelabnehmer weiter geben, der wiederum gut dran tun wird, sich über den Preis und den Umstand, dass in dem Preis auch die Abgabe enthalten war, eine Bestätigung ausstellen zu lassen. Gewinnt die Industrie den Prozess, dann würde feststehen, dass die AUME nicht berechtigt war, die Abgabe einzuheben, dh dass die AUME die Abgabe an den Importeur zurückgeben. Der wiederum müsste es an den Händler zurückgeben und der wiederum, falls der Käufer mit der Rechnung kommt, an den Einzelabnehmer.

Dh. der Sieg der Industrie würde einen administrativen Rattenschwanz nach sichziehen…
Ulrich Fuchs: Das ist ja genau das, was wir verurteilen. Wir sind nicht grundsätzlich gegen eine Abgabe, die den Künstlern das Auskommen sichert. Das steht uns nicht zu. Wir wollen Rechtssicherheit. Wir wollen nicht, dass jetzt bis zur Klärung des Sachverhalts durch das Höchstgericht drei Jahre Rechtsunsicherheit herrscht. Aber jetzt haben wir die Situation, dass einige Betriebe die Rückstellungen machen, andere nicht und wenn es dann plötzlich schlagend wird, kann es bei einem entsprechend großen Betrieb passieren, dass er sich ins Aus manövriert. Als reiner Zubehörlieferant ist er sowieso schon zum Tode verurteilt. Wenn es die Festplatten in den PCS hat, hat er vielleicht ein bisschen mehr Fleisch. Aus meiner eigenen Erfahrung als Händler aber weiß ich, dass ich mit Aufschlägen von drei, dreieinhalb Prozent rechnen muss. Das heißt, da gibt es keine Luft mehr, um irgendwelche Abgaben zu schlucken.Die Händler müssen mit dem Preis nach oben und damit sind sie nicht mehr konkurrenzfähig.

Vielen Dank für das Gespräch.