Dietmar Dokalik: Musik-Urheberrecht für Komponisten, Musiker, Produzenten und Musiknutzer. Neuer wissenschaftlicher Verlag, 2. aktualisierte Auflage.

Dietmar Dokaliks Musik-Urheberrecht, mit dem es seit 2007 erstmals für Österreich einen spezifisch auf die Musikbranche zugeschnittenen urheberrechtlichen Leitfaden gibt, liegt nun in seiner zweiten, überarbeiteten Auflage vor.

Die großen urheberrechtlichen Revolutionen haben in diesem Zeitraum zwar nicht stattgefunden, die physischen Tonträger etwa wurden entgegen anderslautender Ankündigungen noch immer nicht gänzlich vom Markt verdrängt, passiert ist aber dennoch einiges. Die Online-Lizenzierung von Musik-Titeln ist immer noch „Baustelle Nummer 1“, wenn man so will. Und auch durch die CISAC-Entscheidung der Europäischen Kommission, mit der den Verwertungsgesellschaften aufgegeben wurde, die territorialen Abgrenzungen abzustellen, ist sie nicht einfacher geworden. Man tut sich immer noch schwer, vom System der durch Gegenseitgkeitsverträge gezeichneten Beziehungen zwischen den Verwertungsgesellschaften abzugehen, obwohl dieses System ohnedies schon erodiert, weil die Vermutung, dass die AKM/Austro Mechana das Weltrepertoire zur Verfügung habe, seit EMI und Warner ihr Repertoire zurück gerufen haben, um es von einer eigenen Plattform zu lizensieren, nicht mehr gilt. Zur territorialen Aufsplittung kommt also noch eine qualitative, je nachdem welche Nummern man Betreiber einer Online-Plattform lizensieren will, dazu.

All diese Neuerungen und Problemfelder stellt Dokalik, der Ende der 90er Jahre direkt nach dem Jura-Studium als Produkt-Manager bei Universal in einer Abteilung mit dem Titel „Strategic Marketing“ dafür zuständig war, die zu erzielenden Quartalsumsätze mit Zweitverwertungen (Sampler, spezielle Vertriebsaktionen etc.) aufzufüllen, und heute Richter ist, mit dem nötigen Sachverstand und Scharfsinn dar.

Dabei kommen ihm nicht nur seine Rechtkenntnis und seine Erfahrungen aus der Branche, sondern auch sein Know How als Musiker und sein Repertoire-Wissen als Musikliebhaber zugute. Soll heißen: Hier erzählt jemand, dessen Horizont weit über den rechtlich mitunter doch recht eng abgesteckten Kosmos hinaus reicht, was das Buch auch für Laien um einiges lesbarer macht als vergleichbare Werke.

Die Einteilung des Buches in Nutzergruppen (Komponisten, Musiker, Produzenten und Musiknutzer haben ihre eigenen Kapitel) mit einem jeweiligen Theorie- und einen Praxisteil hat sich bewährt und wurde folgerichtig beibehalten. So ist es möglich, sich je nach Bedarf recht rasch ein Basiswissen anzueignen, das dann immer weiter vertieft werden kann.

Von Menschen, die beruflich mit Musik zu tun haben, wird Dokaliks Buch, das es etwa auch im kleinen Wiener Laden des Indie-Labels Extraplatte zu kaufen gibt, vor allem aufgrund seiner profunden Gesetzesauslegungen und Urteils-Zusammenstellungen geschätzt. Als Richter ist er vor allem in Fragen des Gespürs, wenn das Gesetz nicht ausreichend Stoff liefert, damit die wesentlichen Streitfragen klar gelöst werden können, besonders geschult.

Kurzum: Wer sich einen genauen, praxisorientierten Überblick über die rechtliche Situation verschaffen will, ist mit Dokaliks Werk bestens bedient.
Markus Deisenberger

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