Das Landgericht München I hat der GEMA im Rechtsstreit gegen den KI-Musikdienst Suno in wesentlichen Punkten Recht gegeben. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob das Unternehmen für das Training seiner generativen KI urheberrechtlich geschützte Musikwerke ohne Zustimmung der Rechteinhaber verwenden durfte. Das Gericht …
GEMA erzielt Erfolg im Verfahren gegen Suno

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