Wien (OTS) – Seit 1. Jänner 2024 ist das Gemeinnützigkeitsreformgesetz in Kraft, mit dem alle gemeinnützigen Vereine und Körperschaften, die die gesetzlichen Kriterien der Gemeinnützigkeit und Spendenbegünstigung erfüllen, einen Spendenbegünstigungsbescheid beantragen können – dies ist ab sofort möglich. Dazu fand heute auf Einladung von Finanzminister …
Beantragungen für Spendenabsetzbarkeit ab sofort möglich

Informationsveranstaltung Gemeinnützigkeitspaket (c) BKA/Wenzel








