Das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS) schreibt im Bereich der musikalischen Komposition für das Jahr 2026 folgende Stipendien aus.
- 20 Kompositionsstipendien mit einer Laufzeit von jeweils vier Monaten
- 20 Kompositionsstipendien mit einer Laufzeit von jeweils zwei Monaten
Die Stipendien sind mit monatlich EUR 1.500,00 dotiert. Die Einreichfrist endet mit 15. April 2026.
Die ausgeschriebenen Stipendien für musikalische Komposition würdigen und fördern freischaffende Künstler:innen, die sich professionell mit zeitgenössischen musikalischen Entwicklungen in Österreich auseinandersetzen, und dienen der Erarbeitung neuer kompositorischer Werke während der Laufzeit der Stipendien.
Dotierung
Die Stipendien sind mit monatlich 1.500,00 Euro dotiert:
- 6.000,00 Euro je Kompositionsstipendium (Dauer: 4 Monate)
- 3.000,00 Euro je Kompositionsstipendium (Dauer: 2 Monate)
Ein um den Betrag von 200,00 Euro pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Stipendiat:innen zu,
- die Alleinerzieher:in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraums Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten und/oder
- die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.
Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen. Der Bonus kann im Zuge der Online-Antragstellung beantragt werden. Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten bei Zuerkennung eines Stipendiums einen um 400,00 Euro pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.
Dauer und Zeitraum
Für die Kompositionsstipendien mit einer Dauer von zwei und vier Monaten ist der Zeitraum innerhalb der zweiten Jahreshälfte (Juli-Dezember) 2026 frei wählbar.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind professionell tätige, freischaffende Künstler:innen,
- die ein abgeschlossenes Musikstudium vorweisen können oder mehrjährig, kontinuierlich und hauptberuflich als Musikschaffende tätig sind und
- die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung und während des gesamten Stipendienzeitraums ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.
Nicht antragsberechtigt sind Personen,
- die zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Universität bzw. Fachhochschule für ein Bachelor-, Diplom- oder Magister-Studium immatrikuliert und noch nicht professionell als Musikschaffende tätig sind;
- die während der Laufzeit der Stipendien bereits ein anderes Stipendium des Bundes erhalten.
Fördervoraussetzungen
Nicht förderbar sind
- zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgeschlossene Vorhaben,
- rein kommerziell geprägte Vorhaben,
- Vorhaben für vorrangig soziokulturelle, pädagogische, wissenschaftliche und ausbildungsbezogene Zwecke.
Antragstellung
Der Antrag ist per Online-Antrag vollständig und fristgerecht einzureichen.
Formulare sowie Informationen zum Online-Antrag finden Sie unter https://www.bmwkms.gv.at/themen/kunst-und-kultur/service-kunst-und-kultur/foerderungen/formulare-und-infoblaetter.html. Verwenden Sie das „Antragsformular – Stipendien, Ankäufe und Ateliers“.
Achtung: Bewerben Sie sich nur für eines der zwei ausgeschriebenen Stipendien! Ihre Bewerbung wird automatisch auch für ein Kompositionsstipendium mit kürzerer Laufzeit in Betracht gezogen.
Link:
BMWKMS: Kompositionsstipendien
BMWKMS: Formulare und Infoblätter
