Wien (OTS) – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag ein wichtiges Urteil für die Musikschaffenden und alle KünstlerInnen in Österreich und ganz Europa gefällt: Wer privat Werke in seiner Cloud ablegt, schuldet den UrheberInnen, ProduzentInnen und KünstlerInnen die Speichermedienvergütung. Diese soll jedoch nicht direkt …
Privatkopien in der Cloud sind zu vergüten

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