Stellungnahme des Chorverband Österreich zum Abgabenänderungsgesetz 2009

Dieses Schreiben erging von Seiten des Chorverbandes Österreich an die Nationalratspräsidenten, die Kultursprecher der Parteien und an die Minister für Kultur, Finanzen und Justiz. Damit will man gegen eine abermalige Diskriminierung der ehrenamtlich arbeitenden Mitglieder des Verbands im Vergleich zu den Sportfunktionären protestieren. Angesichts des laufenden Gesetzgebungsverfahrens geht man davon aus, dass die Stellungnahme des ChVÖ noch ausreichend Berücksichtigung finden wird.

Der Chorverband Österreich vertritt rund 3200 Chöre verschiedenster Richtungen, Kinder- und Jugendchöre, gemischte Chöre, kleine Vokalensembles, Männer- und Frauenchöre, professionelle Konzertchöre ebenso wie Kirchenchöre. Ein breites Spektrum von derzeit rund 82.000 singenden Menschen. In unseren Chören finden viele die Menschen ein aktives musikalisches Betätigungsfeld. In unserer Organisationen spielt einerseits die musikalische Ausbildung der Jugend eine zentrale Rolle, andrerseits bietet man auch Möglichkeiten des lebenslangen Lernens und der Erwachsenenbildung für Menschen bis ins hohe Alter an.

 

Die Funktionäre in den Chören unseres Verbandes sind großteils ehrenamtlich und unentgeltlich tätig. Aus diesem Grund möchten wir zum vorliegenden Entwurf wie folgt Stellung nehmen. Viele der in unseren Vereinen tätigen Menschen investieren ihre Zeit und Energie für die musikalische Aus- und Weiterbildung von Kindern und Jugendlichen, die in unserem Ausbildungssystem nicht das entsprechende musikalische Angebot vorfänden. Für viele Erwachsene ist das musikalische Tun im Rahmen ihres Chores eine wesentliche menschliche Bereicherung, oft die einzige Möglichkeit kreativ tätig zu sein. Die Anerkennung der freiwilligen, ehrenamtlichen Funktionäre, seien es ChorleiterInnen, Obleute, Referenten, etc. ist uns deshalb ein wesentliches Anliegen.

 

Entstandener Aufwand, der den in den Chören tätigen ehrenamtlichen Funktionären finanziell abgegolten wird, sollte daher keine Steuerlast bzw. Abgaben für die Sozialversicherung nach sich ziehen, weswegen der Chorverband Österreich für die folgende Ergänzung des Gesetzesentwurfs plädiert:

 

Einkommenssteuergesetz Art1 §3 Abs1 Z16c
Ebenso wie für SportbetreuerInnen soll die Freibetragsregelung auch für Funktionäre, ChorleiterInnen, Obleute, ReferentInnen im Rahmen des Chorwesens gelten.

 

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb dem Sportwesen gleichwertige ehrenamtliche Tätigkeiten von wesentlicher gesellschaftlicher Bedeutung – wie insbesondere das Chorwesen – durch den vorliegenden Vorschlag ungleichbehandelt und damit benachteiligt werden sollen.

 

Da der Chorverband Österreich zur Stellungnahme nicht eingeladen war, war eine frühere Reaktion nicht möglich. Angesichts des laufenden Gesetzgebungsverfahrens gehen wir aber davon aus, dass die Stellungnahme des Chorverband Österreich noch ausreichend Berücksichtigung finden wird.

 

Wien, 25.5.2009

 

Dkfm. Anneliese Zeh
Präsidentin

Dr. Karl-Gerhard Straßl MAS
Vizepräsident

 

CHORVERBAND ÖSTERREICH

 

 

Chorverband Österreich

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