Corona-Ampel und Veranstaltungen

Vergangenen Freitag wurde von Vertretern der Bundesregierung offiziell die Corona-Ampel vorgestellt, die auch Maßnahmen für Veranstaltungen beinhaltet. Die Ampel selbst wird erst nach Schaffung der gesetzlichen Grundlage (voraussichtlich Anfang Oktober) verbindlich werden. Bis dahin hat sie Empfehlungscharakter und es gilt die in Kraft befindliche Lockerungsverordnung, auf deren Basis die aktuellen Veranstaltungen geplant sind. Für Veranstaltungen u.a. im Kunst- und Kulturbereich werden künftig je nach Risiko bzw. Ampelfarbe verschiedene und abgestufte Maßnahmen verbindlich umzusetzen sein. Dies betrifft unter anderem die Begrenzung der erlaubten Besucher*innenanzahl oder den verpflichtenden Mund-Nasen-Schutz.

Bezüglich der maximal zulässigen Personenanzahl bei Veranstaltungen wird ab Inkrafttreten der Ampel künftig Folgendes gelten:

GRÜN

  • Indoor Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen: max. 5.000 Personen
  • Indoor Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze: max. 200 Personen
  • Outdoor Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen: max. 10.000 Personen
  • Outdoor Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze: max. 200 Personen

GELB

  • Indoor Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen: max. 2.500 Personen
  • Indoor Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze: max. 100 Personen
  • Outdoor Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen: max. 5.000 Personen
  • Outdoor Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze: max. 100 Personen

ORANGE

  • Indoor Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen: max. 250 Personen
  • Indoor Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze: max. 25 Personen
  • Outdoor Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen: max. 500 Personen
  • Outdoor Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze: max. 50 Personen

ROT

  • Keine Veranstaltungen möglich

Details dazu finden sich unter dem Link www.corona-ampel.gv.at. Hinweise zu den je Ampelfarbe geforderten Maßnahmen für den Veranstaltungsbetrieb  finden sich auf der Unterseite „Ampelfarben“ https://corona-ampel.gv.at/ampelfarben/ jeweils unter dem Punkt „Mindestmaßnahmen“.