Bereits seit vielen Jahren beschäftigt sich mica – music austria für den Musikbereich mit dem Thema Urhebervertragsrecht. Auch in der Parlamentarischen Enquete “Zukunftsmusik” vom 3. Juni 2008 hat mica – music austria Geschäftsführer Peter Rantasa erneut ein starkes Urhebervertragsrecht zur Stärkung der österreichischen Musikschaffenden gefordert. Durch die alarmierenden Ergebnisse der Studie zur sozialen Lage der KünstlerInnen erhält dieses Anliegen neue Aktualität. Aus diesem Grund hat das mica – music austria einen Brief mit der Bitte um Stellungnahme zu der Thematik an Personen und Organisationen aus dem österreichischen Musikleben versandt, um einen weiteren Impuls für diese Diskussion zu setzen. Nachfolgend die Stellungnahme von Mag. Christian Auinger für die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner.
Sehr geehrter Herr Mag. Seierl,
sehr geehrter Herr Rantasa!
Frau Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner hat mich als Leiter der für das Urheberrecht zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für Justiz mit der Beantwortung Ihres Schreibens vom 12. Mai 2009 beauftragt.
Ich gehe davon aus, dass Sie mit Ihrer Frage nach der Haltung des Bundesministeriums für Justiz zu einem Urhebervertragsrecht auf die bereits seit vielen Jahren erhobenen Forderungen Bezug nehmen, gewisse zwingende Vorschriften zugunsten der Urheber, wie sie das deutsche Urheberrechtsgesetz schon seit längerem kennt, auch in das österreichische Urheberrechtsgesetz zu übernehmen.
Zuletzt hat das Bundesministerium für Justiz im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG über die Harmonisierung des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft die Übernahme der sogenannten Zweckübertragungstheorie (§ 31 Abs. 5 dUrhG), des Grundsatzes der Nichtigkeit von Verfügungen über Rechte an zukünftigen Nutzungsarten (§ 31 Abs. 4 dUrhG) und des so genannten Bestellerparagraphen ($ 32a dUrhG) vorgeschlagen. Dieser Ansatz für eine Reform des österreichischen Urhebervertragrechtes konnte im seinerzeitigen Begutachtungsverfahren nicht durchgesetzt werden. Auch eine der darauf folgenden Legislaturperiode stattgefundene parlamentarische Enquete hat keine Annäherung der Standpunkte der Beteiligten gebracht.
Das Bundesministerium für Justiz hat die Idee, Elemente des deutschen Urhebervertragsrechtes für das österreichische Urhebervertragsrecht nutzbar zu machen, vor diesem Hintergrund nicht weiter verfolgt. Eine Initiative in diese Richtung dürfte auch nur dann Sinn machen, wenn sich abzeichnen würde, dass auch die betroffenen Kreise sich mit solchen Regelungen anfreunden können. Derzeit hat es aber den Anschein, dass keine Erfolgsaussichten für vom Konsens der Beteiligten auch nur einigermaßen getragene rechtspolitische Lösungen bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
28. Mai 2009
Für die Bundesministerin
Mag. Christian Auinger
http://www.bmj.gv.at/http://www.mica.at/musiknachrichten/detail_21040.html