Wien (OTS) – Die österreichische Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte, austro mechana, hat ein wegweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs erwirkt: Das Speichern urheberrechtlich geschützter Inhalte in der Cloud unterliegt der Vergütungspflicht. Diese Entscheidung stärkt die Rechte der Rechteinhaber:innen und schafft Klarheit darüber, dass auch Cloud-Speicherungen unter …
Austro mechana gewinnt Verfahren um Cloudvergütung

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