Künftig nur mehr ein Einreichtermin für Gesamtförderungen und Einzelförderungen ab 3.001 EUR. Einzelförderungen bis 3.000 EUR können ab 2027 bis 8 Wochen vor Vorhaben eingereicht werden.
Bei der MA7 – Musik gibt es Änderungen für Ansuchen von Einzel- und Gesamtförderung: Es gibt künftig nur mehr einen Termin pro Jahr für Vorhaben ab 3.001 EUR. Diese können zwischen 15. August und 15. Oktober für das kommende Jahr beantragt werden. Ab 2027 können Einzelvorhaben bis 3.000 EUR bis 8 Wochen vor Beginn des Vorhabens bzw. der Veranstaltung eingebracht werden. Die Einreichfrist für Gesamtförderung läuft von 15. August bis 15. September für Vorhaben im nächsten Jahr.
Informationen zu Förderungen der Stadt Wien:
Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7) – Förderungen Musik
https://www.musicaustria.at/bundeslaender/wien/foerderungen/
Darüber hinaus möchten wir auf die verpflichtenden Compliance-Regelungen der Stadt Wien hinweisen.
Workshop zu Förderungen:
mica – music austria bietet am Montag, 1. Juni 2026 einen Workshop zum Thema Förderungen an:
Von der Projektidee zur Förderung: Richtlinien, Kostenkalkulation und Fair Pay im Bundesländer-Check
Weiterfühende Links:
Kulturabteilung der Stadt Wien (MA 7)
mica – music austria: Praxiswissen Förderungen
mica – music austria: Workshops – aktuelle Termine
