BMUKK schreibt 90 STARTSTIPENDIEN zur Förderung des Kunstnachwuchses aus

Wien (OTS) – Zum fünften Mal schreibt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur im Auftrag von Kulturministerin Claudia Schmied 90 STARTSTIPENDIEN zur Förderung des künstlerischen  Nachwuchses aus. Bewerbungsfrist für die Stipendien 2013 ist der 31. März 2013.

“Seit 2009 vergeben wir jährlich 90 STARTSTIPENDIEN und werden mit dieser Fördermaßnahme bis 2013 insgesamt 450 junge, österreichische Künstlerinnen und Künstler der verschiedensten Bereiche unterstützt  haben. Mit den STARTSTIPENDIEN unterstützen wir Künstlerinnen und Künstler am Beginn ihrer Karriere dabei, sich auf ihr künstlerisches Schaffen zu fokussieren, zu experimentieren und in der weitläufigen und komplexen nationalen wie internationalen Kunstlandschaft zurechtzufinden. Sich die Zeit und Freiheit zur persönlichen Entwicklung und Orientierung nehmen zu können ist gerade für junge Kunstschaffende von großer Bedeutung für ihren späteren Weg. Die Förderung unseres künstlerischen Nachwuchses ist mir ein zentrales  Anliegen. Die Befassung mit zeitgenössischer Kunst ist wichtig, denn wir können den gesellschaftlichen Herausforderungen in Europa nur mit einer geistig-kulturellen Auseinandersetzung begegnen”, so  Kulturministerin Dr. Claudia Schmied.

Zehn der Stipendien werden in der Bildenden Kunst, zehn im Bereich Architektur und Design, fünf in der künstlerische Fotografie, weitere fünf in der Video- und Medienkunst, fünf im Bereich der Mode, 35 in der Musik und darstellenden Kunst, fünf in der Filmkunst und weitere 15 in der Literatur zuerkannt. Die Stipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstlerinnen und Künstler dar. Dabei ist es Ziel, die Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und den Einstieg in die österreichische und internationale  Kunstszene zu erleichtern. Die Stipendien haben eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je Euro 6.600 dotiert.

Aus den Bewerbungen für die STARTSTIPENDIEN werden in weiterer Folge von der jeweiligen Jury Kandidatinnen (Mentees), zur Teilnahme am Mentoring “Künstlerinnen für Künstlerinnen” vorgeschlagen (nähere Informationen siehe www.bmukk.gv.at/mentoring).

Für die STARTSTIPENDIEN teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder seit drei Jahren in Österreich lebenden Künstlerinnen und Künstler, deren einschlägiger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und Künstlerinnen und Künstler ohne einschlägigen Studienabschluss, die nach dem 31.12.1976  geboren wurden. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, denen im Jahr 2012 bereits ein Startstipendium oder ein anderes Langzeitstipendium zuerkannt wurde.

Das Vorhaben muss 2013 begonnen werden. Eine Bewerbung ist nur einmalig und nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich.

Schriftliche Bewerbungen sind ab sofort bis spätestens 31. März 2013 (es gilt das Datum des Poststempels) an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Kunstsektion, Concordiaplatz 2, 1014 Wien zu senden.

Die STARTSTIPENDIEN sind Teil der umfassenden Strategie zur Förderung von künstlerischem Nachwuchs und werden im Auftrag von Kulturministerin Dr. Claudia Schmied seit 2009 vergeben. Seither erfolgt die Ausschreibung jährlich. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur verfolgt zahlreiche Maßnahmen zur Nachwuchsförderung. Dazu zählen Angebote zur künstlerischen Aus- und Weiterbildung bzw. internationalen Vernetzung, die persönliche Förderung der KünstlerInnen durch Preise und Stipendien, die Nutzung von Ateliers im In- und Ausland sowie zahlreiche direkte und indirekte Unterstützungsprogramme, wie Projekt- und Institutionenförderungen oder auch die Galerien- und Auslandsmesseförderung.

Mehr Informationen und Bewerbungsformulare sind unter
http://www.bmukk.gv.at/ministerium/vp/2012/20121029.xml bzw.
http://www.bmukk.gv.at/kunst/service/ausschreibungen.xml abrufbar.