Kompositionswettbewerb: Humor, Scherz, Ironie in der Musik

Wer heutzutage in ein Konzert geht, sieht meist nur ernste, weihevolle Gesichter und vernimmt eine ebenso weihevolle, eben „ernste“ Musik. Dass es aber auch in dieser Sparte ein nicht unbeträchtliches Repertoire gibt, in dem Humorvolles, Scherzhaftes, Ironisches und Sarkastisches in etlichen Spielarten vorkommt, das wird einem meistens erst voll bewusst, wenn man sich einmal die Frage danach stellt bzw. sie gestellt bekommt.

Wie funktioniert das Einbringen und Ausdrücken von Humor in der Musik? Welche Mittel haben sich die Komponisten im Lauf der Jahrhunderte ausgedacht? Und welche Grundvoraussetzungen sind dazu nötig?

All diesen Fragen waren wir schon 2009 in einer erfolgreichen Premiere nachgegangen, hatten aber damals festgestellt, dass hier noch etliches mehr an kreativem „Zündstoff“ verborgen ist. So wollen wir im nächsten Sommer dieses Thema wieder aufgreifen und uns im Verbund mit einigen Kennern auf jenem Gebiet ein Bild machen, welchen Stellenwert Humor, Scherz und Ironie in der Musik besitzen.

Zu diesem Zweck veranstalten wir im Sommer 2013 ein Seminar, in jeder Kursperiode einen internen Interpretationswettbewerb für aktive Sängerinnen und Sänger der Sommerakademie 2013, bei dem eine aus einschlägigen Spezialisten zusammengesetzte Jury die humorvollste, treffsicherste, witzigste Interpretation eines humoristischen Stückes eruiert , sowie schreiben erstmals auch einen Wettbewerb für Kompositionen zum Schwerpunkt-Thema „Humor, Scherz, Ironie“ aus.

Ausschreibung Kompositionswettbewerb „Humor“

Es ergeht hiermit die Einladung an alle Komponistinnen und Komponisten, sich dieser Herausforderung zu stellen, neue Kompositionen zum Thema „Humor“ zu schaffen.

Teilnahmebedingungen

Voraussetzungen zur Teilnahme
Der Wettbewerb steht allen Komponistinnen und Komponisten ohne Altersbegrenzung offen.
Die Kompositionen müssen mit dem Thema “Humor, Scherz, Ironie” in Verbindung stehen.
Pro Teilnehmer darf nur eine Komposition eingereicht werden.

Angaben zur Komposition

Besetzung:
1 Flöte (auch Picc; auch G-Fl)
1 Oboe (auch Engl.Horn)
1 Klarinette in B (auch Es)
1 Bass-Klarinette (auch Kontrabass-Kl.)
1 Saxophon
1 Fagott (auch Kontra-Fg.)
1 Trompete in C
1 Posaune
1 Violine
1 Viola
1 Violoncello
1 Kontrabass
1 Klavier
Schlagzeug (1 Spieler), mögliches Instrumentarium: 3 Pauken, Xylofon, Glockenspiel, Kleine Trommel/Drum Set, Große Trommel, Becken, Tam-Tam, sonstige gebräuchliche Percussionsinstrumente
2 Sänger: 1 Sopran, 1 Bariton

Keine elektronischen Instrumente. Reduzierte Besetzungen sind ausdrücklich möglich.

Erwartet werden Stücke mit einer Dauer nicht unter 10 Minuten und nicht über 15 Minuten. Das eingereichte Werk soll in allen Teilen von der oder dem Einreichenden komponiert worden sein. Musikalische Zitate müssen als solche gekennzeichnet werden, die Klärung der urheberrechtlichen Genehmigung obliegt dem Komponisten. Das eingereichte Werk darf weder bereits öffentlich aufgeführt, noch bei einem Verlag veröffentlicht oder bei einem anderen Wettbewerb prämiert worden sein.

Kompositionen mit Text:
Der Text kann vom Komponisten oder einer anderen Person aus Vergangenheit oder Gegenwart verfasst sein. Für alle Texte, die Urheberrechten unterliegen, muss bei Einreichung eine Vertonungsgenehmigung des Originalverlags oder Urhebers beigelegt werden.

Einreichung

In der Einreichung sollen sich folgende Unterlagen befinden:
1.    Fünf Exemplare des Werks, jedes mit dem gleichen frei gewählten Passwort versehen. Die Partituren dürfen außer diesem Passwort weder einen Namen noch Unterschrift oder sonstige Identifikationszeichen enthalten.
2.     ein verschlossener Umschlag mit dem gleichen Passwort, der
a)    Die Angaben zur Person (siehe Formular),
b)    einen kurzen Lebenslauf sowie zwei aktuelle Fotos,
c)    bei Kompositionen mit Text auch den Namen von dessen Verfasser und die Vertonungsgenehmigung,
d)    bei musikalischen Zitaten auch die Urheberrechtserklärung sowie
e)    allfällige Erläuterungen des Komponisten zu seinem Werk (in deutscher oder englischer Sprache) enthält.

Mit seiner Unterschrift auf den „Angaben zur Person“ erklärt der Unterzeichner:
die Teilnahmebedingungen zu kennen und sie in allen Teilen anzuerkennen; alleiniger Urheber der Partitur zu sein; dass die eingereichte Partitur bisher nicht veröffentlicht, öffentlich aufgeführt und auch nicht prämiert wurde; die unanfechtbare Entscheidung der Jury anzuerkennen. Die Einsendung muss bis spätestens 1. Juni 2013 (es gilt das Datum des Poststempels) an nachstehende Adresse erfolgen:

Internationale Sommerakademie der Universität Mozarteum Kompositionswettbewerb
Mirabellplatz 1
5020 Salzburg
Österreich

Jury

Die Jury, bestehend aus, namhaften Komponisten und Dozenten mit einem ausgesprochenen Bezug zum gewählten Thema, nominiert in ihrer Sitzung am 14. Juni 2013 aus den eingereichten Werken jene Stücke, die im Rahmen eines Wettbewerbskonzerts am 8. August 2013 vom Ensemble ACROBAT öffentlich aufgeführt und dem Publikum in entsprechender Weise vorgestellt werden.
Die Komponisten der zum Konzert zugelassenen Werke werden noch im Juni von der Internationalen Sommerakademie verständigt und zur Uraufführung ihrer Werke eingeladen. Dafür wird ein nach Entfernung gestaffelter Reisekostenzuschuss bezahlt. Diese Komponisten müssen dann bis 1. Juli 2013 (Datum des Poststempels) das nach international professionellen Maßstäben einwandfreie Stimmen-Material (sauber und gut lesbare Noten und Zeichen, genaue Eintragungen für Dynamik, Phrasierung, Taktzahlen und Musizierbuchstaben) an die Sommerakademie senden.
Die Wahl der Platzierten und die Zuerkennung der Preise finden im Rahmen des Konzerts am 8. August 2013 im Solitär statt. Die Jury ist in ihrer Entscheidungsfindung frei. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und unanfechtbar. Jeglicher Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Preise

1. Preis: € 2.000.-
2. Preis: € 1.200.-
3. Preis: € 800.-

Eine Teilung oder Nichtvergabe der Preise ist möglich. Alle Komponistinnen und Komponisten, deren Werke im Konzert uraufgeführt werden, erhalten zusätzlich einen Gutschein in Höhe von Euro 200.-, einzulösen bis spätestens 2016 zur Teilnahme an einer Kompositionsklasse der Internationalen Sommerakademie Mozarteum. Dieser Gutschein ist nicht übertragbar. Rechtliche Informationen Mit der Teilnahme am Wettbewerb /der Einsendung einer Komposition erklärt sich der Komponist/die Komponistin mit sämtlichen Teilnahmebedingungen einverstanden. Bei Verlust oder Beschädigung der eingereichten Partituren übernimmt die Organisation keine Haftung. Die eingereichten Partituren werden nicht an den Absender zurück gesandt. Das Urheberrecht verbleibt bei den Komponistinnen und Komponisten. Die Internationale Sommerakademie Mozarteum behält sich ein Dokumentationsrecht vor, ist berechtigt das Wettbewerbskonzert akustisch sowie visuell zu dokumentieren und diese Dokumentationen zur Bekanntmachung des Wettbewerbs zu nutzen. Diese Bild- und/oder Tonaufnahmen dürfen honorarfrei zur Berichterstattung in allen Medien verwendet und zu diesem Zweck vervielfältigt, verbreitet, aufgeführt, gesendet und/oder öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Im Fall einer kommerziellen Nutzung haben die Teilnehmer jedoch Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Es können bei Ablehnung einer Komposition leider aufgrund der Menge der Einsendungen keine Begründungen abgegeben werden. Der Rechtsweg ist in allen Belangen des Wettbewerbs ausgeschlossen.

http://www.moz.ac.at/de/kunst/soak/highlights.php