
Eingeführt wurden die von den Händlern, der Arbeitskammer und der Wirtschaftskammer scharf kritisierten Urheberrechtsabgaben von den sieben österreichischen Verwertungsgesellschaften Austro Mechana, Literar-Mechana, LSG, VAM, VBK, VDFS und VGR mit der Begründung, dass laut Marktuntersuchungen, ein Großteil der im privaten Gebrauch befindlichen Festplatten vorwiegend als Speicherplatz für urheberrechtlich geschützte, jedoch nicht legal erworbene Inhalte genutzt werden.
Daher soll, wie bereits bei Speichermedien wie CDs, DVDs, MP3-Player oder DVD-Recorder und Sat-Receiver, eine „Leerkassettenvergütung“ eingehoben werden. Hauptargument der Musikwirtschaft ist, dass die Urheberrechtsabgaben KomponistInnen, TexterInnen, InterpretInnen und ProduzentInnen für ihre urheberechtlich geschützten Werke auch in der Zeit des Internets ein angemessenes Entgelt sichern. Insgesamt erhoffen sich die Vertreter der Musikwirtschaft zudem auch, eine Stützung des durch illegale Downloads geschwächten Wirtschaftszweiges.
Wirklich neu ist die Diskussion nicht. Bereits zwei Mal wurde von Seiten der Verwertungsgesellschaften der Versuch unternommen, Urheberechtsabgaben auf Festplatten durchzusetzen. Mitte der 2000er sollte es eine zusätzliche Pauschale unter dem Titel „Leerkassettenvergütung“ auf Festplatten in PCs und Notebooks sein, die zur Anwendung kommen sollte. 2009 forderten die Literar-Mechana und der VBK um die Einführung einer Reprographievergütung für in Österreich in Umlauf gebrachte PCs. In beiden Fällen scheiterte das Vorhaben am Entscheid des Obersten Gerichthofs.
Ob auch dieser Versuch durch einen Gerichtsbeschluss wieder rückgängig gemacht wird, lässt sich heute noch nicht sagen. Bis ein Urteil jedoch gefällt istb– vermutlich erst vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) -, und das dauert erfahrungsgemäß lange, müssen die Abgaben auf jeden Fall gezahlt werden. (mt)