
Einzusenden sind:
- Eine Biografie
- Drei Partituren repräsentativer Werke, CDs wenn vorhanden
- Presseberichte
Einsendung: bis spätestens 31. Mai 2015 an das ZZM, z.Hd. Herrn Horst Plessin,
9020 Klagenfurt am Wörthersee, Edisonstraße 30.
Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung der Unterlagen durch das ZZM ist ausgeschlossen.
Jury:
Der/die Preisträger/in wird durch eine Jury, die vom ZZM gestellt wird, ermittelt.
Komposition:
Der Preisträger verpflichtet sich eine Einladung des ZZM zu einer Komposition anzunehmen. Diese Komposition wird mit einer Dotation durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur abgegolten. Zusätzlich übernimmt das ZZM die Aufenthaltskosten (Nächtigung, Verpflegung, Benützung von Infrastruktur ) für die Zeit von 2 Wochen im Gebäude der CMA – Carinthischen Musikakademie, Ossiach in Kärnten, für diese Arbeit.
Uraufführung:
Das ZZM ist berechtigt (nicht verpflichtet) das neue Werk als Uraufführung im Rahmen seines Konzertplanes mit weiteren Werken des/der Preisträgers/Preisträgerin mit einem Ensemble seiner Wahl aufzuführen.
Eine über die Abgeltung der Urheberrechte an die AKM hinausgehende weitere monetäre Zuwendung für die Arbeit durch das ZZM erfolgt nicht !
Es wird sich bemühen, einen Mitschnitt der Produktion durch den ORF zu erreichen.
http://www.izzm.org/