Vor Corona mehrfach geringfügig oder fallweise Beschäftigte können nun endlich auch finanzielle Entschädigung beantragen – für den Zeitraum März 2020 bis März 2022. Gesetzlich vorgesehen ist diese Entschädigung seit Mai 2020. Wer ist anspruchsberechtigt? Voraussetzung ist das Vorliegen von geringfügigen oder fallweisen Beschäftigungen (unselbstständig) im …
Corona-Entschädigungen für mehrfach Geringfügige

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