
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Kalenderjahr 2009 einen Förderungspreis für Musik aus. Die Ausschreibung erfolgt für die Sparte “Messen, Oratorien und sonstige Chorwerke sowie andere Vokalkompositionen außer Liedkompositionen”. In Anerkennung bisheriger Leistungen und zur unmittelbaren Förderung des weiteren künstlerischen Schaffens wird der Preisträgerin/dem Preisträger eine einmalige Geldzuwendung von ? 8.000 zuerkannt. Einsendeschluss ist Donnerstag, 30. April 2009.
Personen, die mit der Musiktradition und der aktuellen musikalischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen, können sich mit einem Werk, das innerhalb der letzten fünf Jahre entstanden ist, um einen Förderungspreis bewerben.
Die Bewerbung für die ausgeschriebene Sparte erfolgt durch Vorlage eines Tonträgers (Audio-CD), keine DAT-Kassetten! und nach Möglichkeit einer Partitur/Notationsunterlage.
Den Bewerbungen sind anzuschließen:
. genaue Postadresse, Telefonnummer, e-mail Adresse und Bankverbindung
. ein aktualisierter Lebenslauf, mit besonderer Berücksichtigung der bisherigen künstlerischen Tätigkeit,
. ein genaues Werk- und Projektverzeichnis (mit Angabe von Veröffentlichungen, etc.)
. sowie Kopien amtlicher Nachweise zu Geburtsdatum und ordentlichem Wohnsitz.
Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Die Preisträgerin/der Preisträger wird von einer qualifizierten Jury in freier Bewertung vorgeschlagen. Sollten sich die Juroren aufgrund der eingereichten Bewerbungen außerstande erklären, die Verleihung zu beantragen, kann von einer Vergabe Abstand genommen werden. Andererseits besteht die Möglichkeit, dass auf Antrag der Juroren für dieselbe Kunstsparte ein weiterer Förderungspreis verliehen wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine ausführlich verbalisierte Begründung der Jury-Vorschläge in keinem Fall erfolgt.