Musik macht längst nicht an Landesgrenzen halt – und ebenso wenig die Verwertung von Urheberrechten. Damit Komponist, Autor und Musikverlage auch für die Nutzung ihrer Werke im Ausland die ihnen zustehenden Tantiemen erhalten, arbeitet die AKM mit zahlreichen internationalen Schwestergesellschaften zusammen. Dennoch kann es vorkommen, dass Abrechnungen Fragen aufwerfen oder einzelne Nutzungen fehlen. Für solche Fälle hat die AKM den Ablauf für Reklamationen klar strukturiert und stellt dafür nun einheitliche Verfahren sowie länderspezifische Formulare bereit.
Je nach Art der Nutzung – etwa Radio, Fernsehen, Streaming, Tonträger oder Live-Aufführungen – gelten unterschiedliche Abläufe und Anforderungen. Wichtig ist dabei unter anderem, dass die jeweiligen Ausschüttungen bereits erfolgt sind und die betroffenen Werke ordnungsgemäß bei der AKM registriert wurden. Auch Fristen und formale Vorgaben spielen bei der Bearbeitung eine entscheidende Rolle.
Wer Nutzungen im Ausland reklamieren möchte oder sich über die neuen Abläufe informieren will, findet auf der Website der AKM eine ausführliche Übersicht mit allen relevanten Informationen, Formularen und länderspezifischen Hinweisen.
