VUT und PRO MUSIK vereinbaren GVR im Bereich Musikstreaming

In Deutschland gibt es ab sofort gemeinsame Vergütungsregeln für Musikstreaming. Die beiden Verbände VUT (Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen) und Pro Musik haben hier Pionierarbeit geleistet, denn es handelt sich um den ersten derartigen Branchenvertrag, der die Bedingungen regelt, unter denen Musik auf Plattformen wie Spotify, Apple Music oder Deezer bereitgestellt und vergütet wird – ein wegweisendes Beispiel, das hoffentlich in anderen Ländern wie Österreich Nachahmung findet, um europaweit Mindeststandards für die faire Verteilung von Streaming-Einnahmen zu schaffen.

Birte Wiemann (VUT): „Indies beweisen seit Jahren, dass sie faire Partner*innen sind. Jetzt können sie es belegen: Wer bei einem VUT-Mitglied unter Vertrag steht, kann sich auf eine angemessene Basismindestvergütung verlassen.”

Christopher Annen (Pro Musik): „Ab jetzt gibt es klar definierte Vergütungsstandards. Damit ist Fairness im Streaming-Zeitalter kein freiwilliger Bonus, sondern ein verbrieftes Recht. Eines der wichtigsten Verhandlungsergebnisse ist eine festgeschriebene Erfolgsbeteiligung für die Studiomusiker*innen, die es so vorher nicht gab.”

PRO MUSIK und VUT verstehen die GVR als Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung fairer Vergütungsstrukturen. Der vorliegende Vertrag wird innerhalb der nächsten zwei Jahre evaluiert.

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