Urheberrechtsnovelle 2021: Eine Chronologie versäumter Möglichkeiten

Wien (OTS) Im Kapitel Medien des Regierungsprogramms 2020 nahm sich die Koalition die Umsetzung der Copyright-Richtline 2019 vor, zum „Schutz geistigen Eigentums“, im Kapitel Kunst und Kultur die „Einführung eines modernen Urhebervertragsrechts“. Knapp zwei Jahre später ist klar: Diese Ziele wurden verfehlt.

Wir halten an unseren Ansprüchen fest

Die Initiative Urhebervertragsrechtwww.urhebervertragsrecht.at – , die sich auf Grund dieser Voraussetzungen im Jahr 2020 gründete und der Verbände und Institutionen von betroffenen Urheber*innen und Leistungsschutzberechtigten angehören, legte einen ausgewogenen Entwurf vor, der die Interessen aller – auch der Verwerter*innen und Produzent*innen – berücksichtigte.

Im Dezember 2020 kam schließlich aus dem Justizministerium der Arbeitsentwurf, der Hoffnung auf eine Stärkung der, in Österreich traditionell schwachen, Position der Urheber*innen und Leistungsschutzberechtigten aufkommen ließ. Allein, dieser Entwurf wurde von der Regierung nicht übernommen, es blieb in der Regierungsvorlage nichts mehr übrig vom „Schutz geistigen Eigentums“ und der Stärkung der Urheber*innen und Leistungsschutzberechtigten durch die „Einführung eines modernen Urhebervertragsrechts“. Diese Chance, die unser Nachbarland Deutschland entschlossen ergriff, indem es ein starkes Vertragsrecht und gleich mehrere Direktvergütungsansprüche für Urheber*innen und Leistungsschutzberechtigte umgesetzt hat, wurde in den Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern ohne sichtbar gewordenem Koalitionskonflikt verspielt.

Dadurch positioniert sich Österreich einmal mehr rückschrittlich vor allem im gemeinsamen Markt mit Deutschland. Die Diskriminierung gegenüber deutschen Kolleg*innen wird forciert, ein teures Verwaltungschaos ist vorprogrammiert. Statt allen etwas zu bringen und die Kulturbudgets über die SKE-Fonds (soziale und kulturelle Einrichtungen der Verwertungsgesellschaften) zu entlasten, wird diese „Reform“ die Steuerzahler*innen durch jahrelange Rechtsstreitigkeiten Unsummen kosten.

Die zahlreichen Aktivitäten der diversen Verbände, die Termine mit den zuständigen Politiker*innen, Pressekonferenzen, Informationsveranstaltungen, der unermüdliche Einsatz aller blieb ungehört und unbelohnt; zugunsten einer Lobby der Verwerter*innenseite, die ohne die schöpferischen Leistungen der Künstler*innen brotlos wäre. Auf der Strecke bleiben jene, die mit ihren kreativen Leistungen eine milliardenschwere Industrie mit Content versorgen ohne selbst davon profitieren zu können. Sieht so der Schutz „geistigen Eigentums“, sieht so ein „modernes Urhebervertragsrecht“ in einem Land aus, das sich als Kulturnation versteht?

Die Initiative Urhebervertragsrecht ist nicht gegründet worden, um sich von Rückschlägen in die Flucht schlagen zu lassen. Sie wird weiterhin Überzeugungsarbeit leisten, Vorschläge unterbreiten und verhandeln, sie wird weiterhin von der Regierung die Einlösung ihrer im Regierungsprogramm gemachten Zusagen verlangen. Wenn uns das bei der jetzigen Reform nicht gelingt, dann klopfen wir ab sofort wieder an die Tür.

Rikki Reinwein (Berufsvereinigung der Bildenden Künstler Österreichs)
Fabian Eder, Maria Anna Kollmann (Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden)
Gerhard Ruiss (IG Autorinnen Autoren)
Werner Richter (IG Übersetzerinnen Übersetzer)
Peter Paul Skrepek (Musikergilde, OESTIG)
Harald Hanisch (Österreichischer Komponistenbund)
Günther Wildner (Österreichischer Musikrat)
Sabine Reiter (mica – music austria)

Materialen zu den Vorschlägen der Initiative Urhebervertragsrecht: https://www.urhebervertragsrecht.at

Regierungsvorlage Urheberrechts-Novelle 2021: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00143/index.shtml