
Begründung: Marktuntersuchungen haben ergeben, dass auf einem Großteil der im privaten Gebrauch befindlichen Festplatten erhebliche Anteile des Speicherplatzes mit urheberrechtlich geschützten audio-visuellen Dateien belegt sind, welche wiederum zu einem erheblichen Teil nicht legal erworben wurden. Wer dies bezweifelt, kann diesen Umstand durch eine kurze Umfrage im privaten Umfeld überprüfen. KomponistInnen, TexterInnen, InterpretInnen und ProduzentInnen haben ein Recht darauf, für die Nutzung ihrer durch das Urheberrecht geschützten Werke ein angemessenes Entgelt zu erhalten – so wie jeder andere Berufsstand ebenfalls ein Recht auf angemessene Entlohnung der geleisteten Arbeit hat.
Darüberhinaus stellt der österreichische Independent-Verband aber auch fest, dass solche pauschalen Entgelte durch Verwertungsgesellschaften kollektiv vereinnahmt werden. Daher ist die Verteilungsgerechtigkeit in den Verwertungsgesellschaften und deren Transparenz dringend zu erhöhen. Diese Transparenz muss auch für die Verwendung der Mittel aus den SKE-Fonds (Fonds für soziale und kulturelle Projekte) aller österreichischen Verwertungsgesellschaften gelten, denn 50% der Einnahmen aus der Leerkassettenvergütung (und zukünftig auch aus der Festplattenabgabe) müssen laut Verwertungsgesellschaftengesetz in diese Fonds eingebracht werden.