SUPERGAU – Open Call 2025

Zur dritten Ausgabe des Supergau Festivals im Salzburger Land wird der Pinzgau zum Supergau. Einsendeschluss für alle Bewerbungen ist der 12.Februar 2024, die Jurysitzung zur Auswahl der Projekte findet im April statt. Schon im Ende Mai treffen sich die ausgewählten KünstlerInnen zur ersten Residenz.

Was ist Supergau?

Supergau ist eine imaginäre Landschaft, eine kulturelle Ur-Landschaft! Supergau ist temporär begrenzt und legt sich während des Festivals wie eine zweite Ebene über die bestehende Topografie von jeweils einem der fünf Salzburger Gaue (Flachgau, Lungau, Pinzgau, Pongau, Tennengau). *

Supergau ist befreit von der vermeintlichen Dominanz der Stadt mit ihren programmierten Kulturräumen, befreit von städtischen Museen, Theatern, Kleinkunstbühnen, die gefüllt werden müssen mit Zielpublikum. Befreit vom Begriff des öffentlichen Raums, denn Supergau kennt nur Landschaft. Supergau ist Fläche und Tiefe zugleich. Supergau hat Wald- und Wiesen­Landschaft, Berglandschaft, Häuserlandschaft, Asphalt- und Betonlandschaft. All diese und weitere Landschaftsformen können im Supergau zur Bühne werden, zum künstlerischen Aktionsfeld. Supergau ist ein Festival, das ausschließlich im Außenraum stattfindet.

Premiere feierte das biennale Festival 2021 im Flachgau und verwandelte 2023 den Lungau in einen Supergau für zeitgenössische Künste. 2025 findet das Festival seine Fortsetzung im Pinzgau.

Supergau lädt Künstler*innen ein, sich für das Festival Zeit zu nehmen und ermöglicht daher vorab Residenzen, die Gelegenheit bieten, vor Ort zu arbeiten, zu forschen und in den Austausch zu kommen. Der gesamte Entstehungs­prozess, die Entwicklung einer Supergau-Dramaturgie und die gemeinsame inhaltliche Erarbeitung mit den Beteiligten ist essenzieller Bestandteil des Festivals. Dieser Open Call markiert den Beginn vom Supergau, der im zehntägigen Festival für zeitgenössische Künste Ende Mai/Anfang Juni 2025 mündet.

*1 Das Land Salzburg ist in fünf politische Bezirke und eine Statutarstadt, die Stadt Salzburg, gegliedert. Die Bezirke werden landesüblich noch immer Gaue (als Landschaftsräume) genannt.

Wen oder was wir suchen

  • Künstlerische Beiträge im Außenraum
  • Künstler*innen verschiedener Sparten, die gemeinsam mit uns der Frage nachgehen, was das Land als Kunstraum und als Produktionsraum kann, was die Stadt nicht kann und welche neuen Formen der Begegnung und Auseinandersetzung wir dort schaffen können.
  • Künstler*innen, die sich mit Fragestellungen, Problemen oder Potentialen in dieser Region auseinandersetzen
  • Raumgreifende Kunst, die beispielsweise ganze Wiesen, Wälder, Seen, Plätze oder Autobahnen bespielen kann
  • Spartenübergreifende Arbeiten, die Kooperationen mit Besucher*innen, Bewohner*innen, lokalen Initiativen oder Vereinen eingehen
  • Gemischte Teams mit Akteuren aus anderen Bereichen als der Kunst sind möglich (z.B. aus der Wissenschaft, Landwirtschaft, Gesundheit, Bildung, Handwerk).

Ausführungsorte

Die dritte Ausgabe verwandelt den Pinzgau in einen Supergau für zeitgenössische Künste. Mit seinen 2.641 km2 ist der Pinzgau der größte Bezirk im Salzburger Land. Daher fokussiert sich das Festival auf die Region zwischen Krimml und Zell am See. In diesem Gebiet liegen noch folgende Orte: Wald im Pinzgau, Neukirchen am Großvenediger, Bramberg, Hollersbach, Mittersill, Stuhlfelden, Uttendorf, Niedernsill, Kaprun und Piesendorf.

Ein verbindendes Element ist dabei die Salzach, die ihren Ursprung in Vorderkrimml hat und im oberen Salzachtal alle beteiligten Orte durchläuft. Die Kitzbühler Alpen im Norden und die Hohen Tauern im Süden (höchster Berg: Großvenediger, 3.657m) prägen nicht nur das Landschaftsbild, sondern auch das Leben vor Ort. Ein schwieriger Balance-Akt zwischen ökologischem Schutz und ökonomischem Nutzen des beeindruckenden Naturraums, der zum großen Teil als Nationalpark Hohe Tauern gesetzlich verankert ist. Woraus sich auch für die Einreichungen die Notwendigkeit ergibt, sich mit möglichen Limitierungen und Einschränkungen durch den Naturschutz auseinanderzusetzen.

Die rund 40.000 Menschen in dieser ausgewählten Region leben auf knapp 1000 km2. Zell am See, mit rund 10.000 Einwohner*innen sie ist die Bezirkshauptstadt des Pinzgaus. Zentrale Wirtschaftszweige sind der Fremdenverkehr und die Landwirtschaft.

Wie in vielen ländlichen Regionen spielt auch hier das Thema Abwanderung eine Rolle, so wie die Frage der Landnutzungen und Bebauungen, das Thema Zweitwohnsitze und die Auswirkungen des Klimawandels auf das Leben vor Ort und auf den (Ski-)Tourismus.

Hochwasser und Überschwemmungen in den Orten zwischen Krimml mit seinen Wasserfällen und Zell am See sorgen für vermehrte Schutzmaßnahmen, an denen aktuell gearbeitet wird.

Selbst Salzburger*innen ist oft nicht bewusst, dass der Pinzgau eine natürliche Grenze zu Italien hat. Diese mühevolle Passage über den Krimmler Tauern war eine der Fluchtrouten für jüdische Überlende nach Italien, um 1947 dem weiter anhaltenden judenfeindlichen Klima zu entkommen und über Triest nach Palästina aufzubrechen.

In der Kultur fest verankert, wie in den meisten ländlichen Regionen Österreichs, sind die örtlichen Blaskapellen und Volkkulturellen Vereine. Aber auch Regionalmuseen und Initiativen mit Spielorten für zeitgenössisches Kunst und Kultur finden ihren Raum.

Vergütung

220.000 Euro beträgt das Gesamtbudget des Open Calls. Die künstlerische Leitung wählt gemeinsam mit einer Fachjury Projekte aus, die sich innerhalb zweier Kategorien bewerben können:

A bis € 15.000
B bis € 30.000

Diese beiden Kategorien sind lediglich Anhaltspunkte und sagen nichts über Qualität und Wichtigkeit der einzelnen Kunstwerke aus. In der Programmierung, der Betreuung und der Durchführung spielen die Kategorien keinerlei wertende Rolle und werden auch nach der Jurierung nicht erwähnt.

Die oben genannten Pauschalbeträge müssen Honorare, Produktions- und Aufführungskosten sowie Reisekosten enthalten. Diese Beträge sind Bruttobeträge. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Land Salzburg, als Veranstalter, einen großen Wert auf „Fair Pay“ (www.fairpaykultur.at) legt und die Kalkulationen explizit in dieser Hinsicht begutachtet werden und die faire, adäquate Entlohnung aller Beteiligten eines der Auswahlkriterien darstellt.

Supergau stellt während der Residenzen die Unterkünfte und Verpflegung für max. 2 Personen pro Kollektiv/Gruppe zur Verfügung und lädt die beteiligten Künstler*innen ein, auch den kompletten Festivalzeitraum (im Mai/Juni 2025) im Pinzgau zu nächtigen (pauschaler Nächtigungszuschuss pro Gruppe).

Antragsteller*innen können gerne zusätzliche Mittel aus anderen Quellen zur Unterstützung ihres Vorschlags einbringen. Die Bewerbung ist offen für Einzelpersonen, Gruppen oder Ensembles in jeder Phase ihrer Karriere.

Bewerber*innen müssen zumindest 18 Jahre alt sein.

Supergau bietet weitere Unterstützung während der Vorbereitung und der Dauer des Festivals sowie professionelle Bewerbung und Pressearbeit.

Bewerbungsunterlagen

Die Vergütung wird in Form einer Förderung durch das Land Salzburg abgewickelt. Alle geforderten Unterlagen sind als eine PDF-Datei bis spätestens Sonntag, den 12. Februar 2024, 23:59 Uhr an kultur-wissenschaft[at]salzburg.gv.at zu senden.

Das geforderte PDF mit einer maximalen Seitenanzahl von acht Seiten und einer maximalen Dateigröße von 10 MB hat folgende Informationen zu beinhalten:

  • Kurzbeschreibung des Projekts (max. fünf Sätze in denen die Essenz des Projekts erklärt wird. Die Kurzbeschreibung dient zur Publikation auf der Supergau Website)
  • Projektvorschlag mit Beschreibung der Projektidee und der technischen Umsetzung
  • Kostenschätzung in Übereinstimmung mit der gewählten Kategorie A oder B
  • Kurz CV, E-Mail, Telefonnummer, ggf. Link zur Website, Social-Media-Kanälen (falls vorhanden)

Mehrfacheinreichungen desselben Projekts in verschiedenen Kategorien sind nicht möglich. Videoarbeiten sind entweder in das PDF einzubetten oder mittels Storyboards oder Screen-Shot darzustellen. Zur Bewertung der eingereichten Arbeit wird nur die eine PDF-Datei (acht Seiten) mit allen geforderten Unterlagen berücksichtigt!

Ausführungszeitraum

Supergau wird Ende Mai 2025 stattfinden. Der Vorbereitungszeitraum beginnt mit der offiziellen Bekanntgabe aller Mitwirkenden aus dem Open Call im Mai 2024.

Einsendeschluss Open Call: Montag, 12. Februar 2024
Jurysitzung: KW 15/2024
Bekanntgabe der Künstler*innen: KW16/2024
Erste Residenz im Pinzgau: 22.- 26. Mai 2024
Zweite Residenz im Pinzgau: Ende September 2024
Festival: 23.Mai – 1.Juni 2025

Veranstalter: Land Salzburg

Festivalleitung: Matthias Ais (Land Salzburg) | Tina Heine (Atelier für Zeitgenossen)

Nachfragen zum Open Call können per E-Mail gestellt werden: kultur-wissenschaft[at]salzburg.gv.at