
“Uns liegen mehrere Rechnungen von großen Elektrohändlern vor, in denen die Festplattenabgabe ausgewiesen wird. Ein großer Händler hat seine Kundinnen und Kunden sogar schriftlich darauf vorbereitet”, so Gerhard Ruiss, Autor und Initiator von “Kunst hat Recht.” Die Beweisdokumente werden anonymisiert auf kunsthatrecht.at zum Download angeboten.
“Konsumentinnen und Konsumenten zahlen schon seit zwei Jahren für die Festplattenabgabe. Die 20.000 Künstlerinnen und Künstler, denen das Geld zusteht, bekommen es aber nicht. Was macht der Elektrohandel mit diesem Geld, das er als Abgabe für die Kunstschaffenden einhebt? Hat er es wertgesichert angelegt oder hebt er es nur ein und verwendet es für sich?”, so Ruiss weiter.
Er verlangt überdies die Bekanntgabe, welcher Händler bereits wie viel unter dem Titel “Urheberrechtsabgabe” an Kunden verrechnet und eingenommen hat: “Darstellungs- und Nachzahlungsprobleme sollte es keine geben, denn dieses nicht für sich selbst verrechnete Geld kann ja nur als zweckgebundene Rücklage in den Firmenbüchern aufscheinen”.
In der Initiative “Kunst hat Recht.” haben sich etwa 2.700 Autoren, Musiker, bildende Künstler und Filmschaffende zusammengeschlossen, um auf den massiven Einkommensverlust durch die Missachtung des Urheberrechts im Internet aufmerksam zu machen.
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Kunst hat Recht