Auf Antrag aller im Parlament vertretenden Parteien findet am 3. Juni 2008 im Nationalrats-Sitzungssaal des Parlamentsgebäudes eine parlamentarische Enquete mit dem Thema “ZukunftsMusik. Aktuelle Herausforderungen und musikalische Entwicklungsperspektiven in Österreich” statt. Für die Präsidentenkonferenz, eine auf Initiative von mica-music austria gegründete regelmäßige Zusammenkunft von Organisationen des österreichischen Musiklebens, ist damit ein lange vorbereiteter Wunsch in Erfüllung gegangen. Durch die im Vorfeld von mica – music austria koordinierten Vorbereitungen ist ein historisch einmaliger Themenkatalog im Konsens mit allen am österreichischen Musikleben beteiligten Organisationen von KomponistInnen, MusikerInnen und VertreterInnen der Wirtschaft entstanden. Ein Themenkatalog, der auch über die Enquete hinaus ein Arbeitsprogramm darstellt. mica – music austria präsentiert im Rahmen dieser Artikelserie die teilnehmenden Organisationen.
Der VTMÖ
Der VTMÖ wurde im Jänner 2003 als “Dachverband unabhängiger Tonträgerunternehmen, Musikverlage und Musikproduzenten Österreichs” in Wien gegründet. Ziel des Verbandes ist die Zusammenfassung, der Schutz und die Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen der gesamten Musikbranche, insbesondere der Tonträgerunternehmen, Musikverlage und Musikproduzenten sowie die Unterstützung seiner Mitglieder in der Wahrnehmung ihrer kulturellen Aufgaben und ihrer sonstigen gemeinsamen Belange.
Der VTMÖ vertritt die branchen- und betriebsbezogenen Interessen seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit sowie gegenüber der Legislative, Behörden und anderen Verbänden und unterstützt seine Mitglieder im Rahmen seines Aufgabenbereiches in ihrem Geschäftsbetrieb mit Rat und Hilfe und fortlaufenden Informationen über die Marktentwicklung.
Weiters will der VTMÖ durch Vernetzungen und Erfahrungsaustausch mit internationalen Organisationen von Independent Labels die Stellung seiner Mitglieder international verbessern und den Zugang zu neuen Märkten (nicht zuletzt in Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen in der Branche) erleichtern. Der Output der unabhängigen Labels in Österreich soll, vertreten durch den VTMÖ, eindeutig als kultureller sowie vor allem auch wirtschaftlicher Faktor positioniert werden – denn es ist keine Frage: Innovation und Kreativität passiert und entsteht meist in und aus kleineren Strukturen – und vor allem im musikalischen Bereich.
Ziele und Aufgaben des VTMÖ
– Vertretung der branchen- und betriebsbezogenen Interessen der Mitglieder in der Öffentlichkeit sowie gegenüber der Legislative, Behörden und anderen Verbänden
– Öffentlichkeitsarbeit und Präsenz des Verbandes bei relevanten Veranstaltungen und Anlässen im Bereich der Musikwirtschaft
– Fortbildung und Beratung
– Verbesserung der ökonomischen Bedingungen
– Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern
– Kontaktpflege zu in- und ausländischen Verbänden und Institutionen
Statut
§1 Name und Sitz des Vereins
1.1. Der Verein trägt den Namen Dachverband Unabhängiger Tonträgerunternehmen, Musikverlage und Musikproduzenten Österreichs (VTMÖ).
1.2. Der Sitz des Vereins ist Wien.
§2 Zweck des Vereins
2.1. Zweck des Vereins ist die Zusammenfassung, der Schutz und die Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen der gesamten Musikbranche, insbesondere der Tonträgerunternehmen, Musikverlage und Musikproduzenten sowie die Unterstützung seiner Mitglieder in der Wahrnehmung ihrer kulturellen Aufgaben und ihrer sonstigen gemeinsamen Belange. Der Verein vertritt die branchen- und betriebsbezogenen Interessen seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit sowie gegenüber der Legislative, Behörden und anderen Verbänden. Der Verein unterstützt seine Mitglieder im Rahmen seines Aufgabenbereiches in ihrem Geschäftsbetrieb mit Rat und Hilfe und fortlaufenden Informationen über die Marktentwicklung.
2.2. Der Zweck des Vereins ist nicht auf die Erzielung von Gewinn gerichtet.
2.3 Die Mitglieder sind verpflichtet, die obigen Zwecke nach Kräften zu unterstützen. Sie sind insbesondere verpflichtet, Vereinbarungen und Verträge einzuhalten, welche der Verein in Erfüllung seiner Zwecke zu Gunsten seiner Mitglieder abschließt oder welche das Mitglied mit Dritten unter Vermittlung des Vereines oder aufgrund eines Vertrages oder einer Vereinbarung des Vereines mit Dritten abschließt. Ferner sind die Mitglieder verpflichtet, Beiträge an den Verein nach Maßgabe einer durch die Mitgliederversammlung zu verabschiedenden Beitragsordnung zu zahlen.
http://www.vtmoe.org/

