In Würdigung der großen Verdienste von BALDUIN SULZER für die Musik in Oberösterreich schreibt das Land Oberösterreich alle 2 Jahre einen Kompositionswettbewerb aus.
Die Hauptkategorie ist dabei für KomponistInnen ohne Altersbeschränkung offen. Dazu wird in Hinblick auf die Jugendförderung, die Balduin Sulzer stets ein großes Anliegen war, eine eigene Kategorie für jugendliche KomponistInnen bis 19 Jahre vorgesehen.
Die im Kompositionswettbewerb ausgeschriebene Besetzung wechselt alle 2 Jahre und orientiert sich an aus-gewählten Werken Sulzers.
Für 2020 wurden zwei Kompositionen Balduin Sulzers für Bläserquintett als Referenzwerke bzgl. der Besetzungsvorgaben ausgewählt, die neben den ausgezeichneten Kompositionen beim Preisträgerkonzert aufgeführt werden.
Eine unabhängige Jury bewertet die Werke. Der Rechts-weg ist ausgeschlossen. Die Preisgelder setzen sich wie folgt zusammen:
HAUPTKATEGORIE: 1. Preis: 3.000 Euro und 2. Preis: 2.000 Euro
JUGENDLICHE KATEGORIE: 1. Preis: 1.500 Euro und 2. Preis: 1.000 Euro
EINREICHFRISTEN
Partituren der Kompositionen bis spätestens 15. Jänner 2020
Aufführungsmaterial bis spätestens 15. Februar 2020
Preisträgerkonzert
Freitag, 17. April 2020im Stift Wilhering
EINREICHUNTERLAGEN
in 4-facher Ausfertigung an das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Kultur, Promenade 37, 4021 Linz
- Partitur eines bislang nicht veröffentlichten Werkes (Dauer von 7 – 10 Minuten; jugendliche Kategorie: 4 – 6 Minuten) Der Wettbewerb ist in der Hauptkategorie anonym: kein Hinweis auf den/die Komponisten/in in der Partitur; Kennwort in getrenntem Umschlag.
- Besetzung aus einer beliebigen Kombination/Aus-wahl (mindestens 3) der folgenden Instrumente: Flöte, Oboe, Klarinette, Horn, Fagott. Ein beliebiges weiteres akustisches Instrument (ausgenommen Klavier) kann zusätzlich verwendet werden.
TEILNAHMEBEDIGUNGEN
- Österreichische StaatsbürgerInnen sowie Personen, die ihren Lebensmittelpunkt seit wenigstens 2 Jahren in Österreich haben.
- Kategorie jugendliche KomponistInnen: Höchstalter von 19 Jahren (Stichtag ist der letzte Tag der Einreichfrist; ordentliche Kompositionsstudierende an einer Hochschule, Universität oder einem Konservatorium sind in dieser Kategorie nicht zugelassen)
- Aufführungsmaterial ist vom Komponisten unentgeltlich herzustellen, falls sein Werk von der Jury ausgewählt wird.
- Die KomponistInnen verpflichten sich, die Rechte für die erste Aufführung im Rahmen der Preisverleihung an die Wettbewerbsveranstalter abzutreten.
Link:
Land Oberösterreich
