Ausschreibung Chorförderung 2020

Mit der Ausschreibung „Chorförderung 2020“ will das Land Salzburg aus dem Bereich Kunstförderung Projekte von Salzburger Chören mit besonderer künstlerischer Qualität oder mit besonderer Nachhaltigkeit für die Salzburger Chorszene fördern. Eine unabhängige Jury entscheidet, welche Projekte eine Förderung erhalten sollen. Der Förderungsbeitrag kann zwischen € 500 bis 2.000 Euro liegen.

Bewerbungsrichtlinien und Allgemeine Förderkriterien

  • Chöre mit Sitz im Bundesland Salzburg
  • Keine Berufschöre; die Chormitglieder dürfen am Projekt nichts verdienen
  • Die Aufführung hat in Salzburg zu erfolgen
  • Die finanzielle Notwendigkeit einer Förderung ist Voraussetzung
  • Je nach tatsächlichem Bedarf kann eine Förderung von € 500,— bis max. € 2.000,— beantragt werden. Insbesondere können Kosten für künstlerische Leitung, Komposition, Solist/innen, Instrumentalist/ innen und mit dem Projekt verbundener spezieller Sachaufwand wie Werbung, AKM etc. gefördert werden (siehe Kalkulationsvorlage anbei).
  • Nicht gefördert werden: Chorreisen oder Tourneen, Gastveranstaltungen, Workshops oder Seminare, Benefizveranstaltungen und Jubiläen.
  • Es darf sich um keine reinen Schulprojekte handeln, sondern um Projekte, die über die Schulstrukturen hinausgehen (also außerhalb des Unterrichts) und es muss öffentliche Aufführungen geben.
  • Gemeinschaftsprojekte von Chören sind möglich.
  • Pro Chor bzw. Chorgemeinschaft kann jeweils nur ein Projekt pro Jahr eingereicht werden.
  • Die Realisierung der Projekte muss innerhalb von einem Jahr ab Zeitpunkt der Genehmigung erfolgen.

Inhaltliche Schwerpunkte, die alternativ vorliegen müssen

  • Projekte mit besonderer künstlerischer Qualität
  • Projekte mit besonderer Nachhaltigkeit für die Salzburger Chorszene
  • zeitgenössisches Chorschaffen
  • Raritäten aus der Chorliteratur
  • Projektentwicklung in Zusammenarbeit mit Komponist/innen
  • neue innovative und ideenreiche Ansätze und Formate
  • Jugendarbeit und Nachwuchsförderung, Produktionen mit und von jungen Leuten
  • Erreichen von neuen Publikumsschichten, Teilhabe am kulturellen Geschehen stärken.

Einreichunterlagen, vorzugsweise digital, postalisch Beilagen in vierfacher Ausführung:

  • Chorbiographie
  • Projektbeschreibung
  • Allgemeines Förderansuchen (siehe anbei)
  • Einnahmen und Ausgaben Kalkulation siehe

Berücksichtigt werden können nur Projekte mit vollständigen Einreichunterlagen.

Einreichtermin bis 15. November 2019 (Einlangen im Amt). Die gesamten Unterlagen sind unter dem Betreff „CHORFÖRDERUNG 2020” vorzugsweise digital oder postalisch mit Beilagen in 4-facher Ausführung zu senden an:

Land Salzburg – Abteilung 2, Referat Kunstförderung und Kulturbetriebe
Franziskanergasse 5A
Postfach 527, 5010 Salzburg
kultur@salzburg.gv.at

Die Entscheidung der Jury wird im Jänner 2020 schriftlich mitgeteilt. Die Auszahlung der finanziellen Mittel erfolgt nach Verständigung.

Nach Abschluss der Produktion muss ein Nachweis über die zweckmäßige Verwendung der Förderung erbracht werden. Alle Informationen zu den erforderlichen Unterlagen werden mit der Förderzusage mitgeteilt

Nähere Auskünfte
Land Salzburg
Referat 2/07 Kunstförderung und Kulturbetriebe
Dr. Daniela Weger
Tel.: 0662 8042-2729
E-Mail: daniela.weger@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/themen/kultur/

Förderunterlagen / Ansuchen:
https://www.salzburg.gv.at/kultur_/Documents/Chorförderung%202020.pdf