Die Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 haben massive Auswirkungen auf die Erwerbssituation der burgenländischen Künstlerinnen und Künstler. Durch die Vergabe von Arbeitsstipendien sollen Künstlerinnen und Künstler die Möglichkeit haben, weiterhin künstlerisch tätig zu sein. Das LAND BURGENLAND und die ENERGIE BURGENLAND vergeben daher für ausgewählte Projekte in den Bereichen Literatur, Bildende Kunst, Medienkunst, Musik und Film Arbeitsstipendien in der Höhe von je € 2.500,-. Künstlerinnen und Künstler erhalten damit die Möglichkeit, weiterhin künstlerisch tätig zu sein bzw. ein geplantes Projekt (Ausstellung, Buch, Theaterstück, Drehbuch, CD-Aufnahme …) vorzubereiten oder abzuschließen.Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Grundlage eines formlosen schriftlichen Antrages über das geplante Vorhaben auf Vorschlag einer unabhängigen Expertenjury.
Voraussetzungen:
Antragsberechtigt sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die ihr Erwerbseinkommen überwiegend aus ihrer künstlerischen Tätigkeit bestreiten und ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben oder im Burgenland aufgewachsen sind.
Anträge auf Arbeitsstipendien können laufend eingebracht werden. Die Vergabe der Arbeitsstipendien erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens auf Grundlage der Vorschläge einer unabhängigen Expertenjury. Es werden 40 Arbeitsstipendien vergeben.
Einreichformat:
Der formlose Antrag muss Folgendes enthalten:
- Beschreibung des Vorhabens
- Darstellung über die verminderte Erwerbssituation (Absage von Auftrittsmöglichkeiten, Einbruch bei Kunstverkäufen, …)
- künstlerischer Lebenslauf
- Aktueller Meldezettel
- Kontaktdaten (Adresse, E-Mail, Telefonnummer) und Bankverbindung (IBAN, Bankinstitut)
Verwendungsnachweis:
Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung erfolgt durch Übermittlung einer umfangreichen Projektdokumentation (mind. 3 A-4 Seiten). In dem Fall, dass die Arbeitsergebnisse öffentlich gezeigt, gedruckt bzw. dargeboten werden, besteht die Verpflichtung, die Unterstützung des Landes Burgenland sowie der Energie Burgenland mittels Logo kenntlich zu machen und das Land Burgenland und die Energie Burgenland über die beabsichtigte Präsentation bzw. Veröffentlichung zu informieren.
Rechtliche Rahmenbedingungen:
Es besteht kein individueller Anspruch auf die Gewährung eines Arbeitsstipendiums. Die Stipendien werden nach Maßgabe der im Landesvoranschlag vorgesehenen Mittel unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gewährt. Eine Ablehnung von Anträgen erfolgt schriftlich unter Bekanntgabe des Grundes. Empfangene Stipendien sind zurückzuzahlen, wenn diese durch unrichtige/unvollständige Angaben oder Nachweise zu Unrecht erwirkt worden sind. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens.
Info:
Dr. Pia Bayer
Telefon: 057-600/2248
Marion Nasztl
Telefon: 057-600/2347
Einreichung:
per E-Mail: post.a7-kultur(at)bgld.gv.at
oder per Post an:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abt. 7 – Bildung, Kultur und Gesellschaft
Referat Kultur
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Link:
Land Burgenland Kultur