Stadt Salzburg: Musik-Sonderförderung 2026 für Musikproduktion/Tonträger- bzw. Musikvideoherstellung

Die Produktion von Musikaufnahmen, Tonträgern und Musikvideos wird von der Stadt Salzburg aus budgetären Gründen in der Regel nicht gefördert. Aufgrund des hohen Stellenwerts qualitativ hochwertiger Aufnahmen für Musiker:innen und Bands sowie vermehrter Anfragen insbesondere aus dem Rock- und Popbereich wurde jedoch ein eigener Fördertopf im Fachbereich zeitgenössische Musik eingerichtet.

GEFÖRDERT WERDEN:

Musikproduktionen und dazu gehörige Musik-Videoproduktionen aus den Bereichen Rock, Pop, Elektronik, Jazz, Hip Hop, Alternative, Weltmusik und zwar:

  • Aufnahme: Mittelverwendung möglich für Tonstudio, Mix, Mastering, Computerbearbeitung, Equipment Mieten, Pressung CD, DVD, Vinyl etc.
  • Video: Mittelverwendung möglich für Aufnahme, Regie, Schnitt, Nachbearbeitung, Equipment, Mieten etc.

FÖRDERHÖHE:

Die Stadt Salzburg gewährt Unterstützungen in Höhe von bis zu maximal € 3.000,– pro Projekt, abhängig von der im Ansuchen dargestellten Projektdimension.
Projekte die für ihre Umsetzung eine über € 3.000,– hinausgehende Förderung der Stadt benötigen würden, können nicht berücksichtigt werden. Die Projekte müssen laut Ansuchen vollständig umgesetzt werden.

Bewerben können sich:

  • Musikgruppen bzw. Einzelkünstler:innen aus den Bereichen, Rock, Pop, Elektronik, Hip Hop, Alternative, Weltmusik, Jazz die zu ihrer Präsentation eine Musikproduktion einen Tonträger/ein Musikvideo im Jahr 2026 produzieren.
  • Hauptwohnsitz des Antragstellers in Salzburg (aktueller Nachweis erforderlich) und/oder nachweislich kontinuierliche Tätigkeit in der Musikszene der Stadt Salzburg in zumindest einem der oben genannten Musikgenres seit mind. 2 Jahren.

Einreichschluss: 13. Februar 2026 (Vergabesitzung Ende März 2026)
Verwendungszweck: Musik-Sonderförderung 2026

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