LINZ_sounds 2022

Die Stadt Linz schreibt das Förderprogramm LINZ_sounds zur Förderung von Digitalisierung in der Musik aus, das mit einer Gesamtsumme von Euro 30.000,– ausgestattet ist.

1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG

1.1. ZIELSETZUNGEN

Das LINZ_sounds-Förderprogramm zielt darauf ab, nachhaltige Impulse für eine qualitativ hochwertige und innovative Musikszene in Linz zu setzen.

Dabei soll folgenden Aspekten musikalischer Aktivitäten und Produkten besonderes Augenmerk gewidmet werden:

➝ Nachhaltige Förderung von Linzer Musikgruppen und MusikkünstlerInnen mit Schwerpunkt bei Projekten im Bereich Digitalisierung

➝ Unterstützung von Linzer Musikgruppen und MusikkünstlerInnen beim Zugang zu österreichsichen und internationalen Konzertveranstaltern, Musikinitiativen und Festivals

➝ Internationalisierung der Linzer Musikszene durch künstlerische Austauschprojekte und Artist in Residence Kooperationen

➝ Unterstützung des Schwerpunkts Digitalisierung & Musik des 2018 erstmals ausgetragenen STREAM Festivals durch prämierte LINZ_sounds Projekte und Produktionen

➝ Klare Positionierung von Linz als Musik- und Medienkunststadt im Sinne der UNESCO City of Media Arts

Der Realisierungszeitraum ist mit Ende 2023 befristet.

1.2. ZIELGRUPPEN

Grundsätzlich werden nur Musikgruppen und MusikkünstlerInnen mit eindeutigem Linz-Bezug gefördert. Nachweislich erbrachte Live-Auftritte sind eine bevorzugte Voraussetzung. Ausgeschlossen von einer Förderung sind rein kommerziell orientierte Musikgruppen und MusikkünstlerInnen. LINZ_sounds steht prinzipiell allen musikalischen Genres und Sparten (Rock, Pop, Jazz, digitale Musik, Klassik, Neue Musik etc.) offen gegenüber, setzt jedoch einen klaren Schwerpunkt auf Projekte im Zusammenhang mit Digitalisierung.

AUSWAHLPROZESS

2.1. JURIERUN

Die Jury setzt sich aus unabhängigen ExpertInnen zusammen.
Die Zusammensetzung der Jury ist ab Mai unter www.linz.at/kultur abrufbar.

Als Ergebnis des Bewertungsprozesses wird die Jury eine Reihung der positiv bewerteten „LINZ_sounds“-Einreichungen vornehmen und der Kulturreferentin bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden die BewerberInnen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.

2.2. BEWERTUNGSKRITERIE

Die ExpertInnenjury wird die eingereichten Vorschläge unter dem Aspekt folgender Qualitätskriterien diskutieren und bewerten:

➝ Innovatives Potenzial

➝ Schlüssigkeit der Ambition und Realisierbarkeit

➝ Nachhaltige Wirkung auf die Internationalisierung und Digitalisierung der Linzer Musikszene

2.3. FÖRDERSUMME

Mit der Gesamtsumme von Euro 30.000,– werden rund fünf eingereichte Vorhaben gefördert. Dabei kann die Fördersumme unterschiedlich verteilt werden. Die ausbezahlte Fördersumme gilt als Pauschale.

BEWERBUNG

3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Alle Einreichungen müssen in fünffacher Ausführung folgende Informationen und Unterlagen enthalten:

1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen

2) Projektbeschreibung mit Darstellung des innovativen Ansatzes (max. 10 Seiten)

3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung

4) Eine Darstellung der bisherigen künstlerischen/kulturellen Aktivitäten der Bewerberin/des Bewerbers (Kurzbiographie, Werkverzeichnis, evt. Diplom, Pressekritiken u.a. Referenzen)

5) Einen detaillierten Finanzplan

6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (max. 500 Zeichen)

Wünschenswerte Information:

7) Darstellung von Genderaspekten: Trägt Ihr Vorhaben zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft bei? Welche konkreten Maßnahmen sind dazu vorgesehen?

Pro EinreicherIn kann grundsätzlich nur ein Vorschlag berücksichtigt werden.

Die Bewerbungsunterlagen werden vom Büro Linz Kultur Förderungen nicht retourniert. Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur Förderungen keine Haftung. Ist es Wunsch der Bewerberin/des Bewerbers, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in siebenfacher Ausfertigung notwendig.

3.2. BEWERBUNGSFRIST

Alle Bewerbungen müssen bis spätestens 2. Mai 2022 (Datum des Poststempels bzw. Emails) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden:

3.3. EINREICHSTELLE

Magistrat Linz / Büro Linz Kultur Förderungen
Kennwort „LINZ_sounds“
Pfarrgasse 7
A-4041 Linz
Email: lkf.kb@mag.linz.at

Eine Einreichung ist auf postalischem, elektronischem (Beilagen max. 5 MB oder via wetransfer) oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich.

Information: Sollten Sie weitere Fragen zur Ausschreibung haben, stehen Ihnen Herr Dr. Peter Leisch (0732-7070-1945) und Frau Elisabeth Metnitzer (0732-7070-1946) gerne beratend zur Verfügung.

Förderungsrichtlinien