Das Land Vorarlberg vergibt im Jahr 2026 anstelle des traditionellen Vorarlberger Kompositionspreises einen Kompositionsauftrag für Neue Musik (zeitgenössisch, experimentelle Kunstmusik). Ziel ist die Erarbeitung eines neuen Werkes für eine große Ensemblebesetzung. Die neue Komposition gelangt im Rahmen des Festivals “Texte und Töne” im November 2027 zur Uraufführung. Der Kompositionsauftrag ist mit 10.000.- EUR dotiert. Die Ausschreibung richtet sich an Komponierende, die ihren Lebensmittelpunkt in Vorarlberg haben oder aus Vorarlberg stammen.
Förderumfang
Dotierung: 10.000.- EUR
Die Fördersumme dient der Komposition eines neuen Werkes mit einer Dauer von ca. 15-20 Minuten.
Bewerbungsberechtigung
Bewerbungsberechtigt sind Komponierende, die folgende Voraussetzung erfüllen:
- Natürliche Personen, Einzelpersonen
- Herkunft und/oder Lebensmittelpunkt in Vorarlberg (mindestens zwei Jahre/Meldezettel nicht älter als vier Wochen) oder Nachweis eines künstlerischen Schwerpunkts in Vorarlberg in den letzten zwei Jahren
Uraufführung
Festival „Texte & Töne“
Ort: ORF Funkhaus Dornbirn
Termin: 6. November 2027
Besetzung
Das Werk wird im Rahmen des Festivals „Texte und Töne“ 2027 vom „Ensemble plus“ präsentiert.
Erwünscht ist ein groß besetztes Ensemblewerk, mit einer Dauer von ca. 15-20 Minuten.
Die Instrumentierung der Komposition kann folgende Instrumente beinhalten:
- Streicher (einzeln besetzt)
- Holzbläser (einzeln besetzt)
- Blechbläser (einzeln besetzt)
- 1 oder mehrere Schlagwerker
- Klavier und/oder Harfe
- Electronics
Die endgültige Besetzung erfolgt in Absprache mit dem Ensemble plus
Einreichunterlagen
Zugelassen sind ausschließlich Bewerbungen, die bis zum 25. September 2026 mittels des entsprechenden Antragsformulars sowie der erforderlichen Beilagen auf dem Amtsweg einlangen. Folgende Beilagen sind abzugeben:
- Vollständig ausgefülltes und eigenhändig oder mittels digitaler Signatur unterfertigtes Antragsformular (Förderantrag (PDF).
- Künstlerischer Lebenslauf inkl. Werkverzeichnis
- 2-3 Arbeitsproben (Partitur oder Audiodatei)
- Nachweis des Vorarlberg-Bezugs
- Konzept mit folgendem Inhalt (max. zwei A4 Seiten):
o Darstellung der künstlerischen Idee
o Beschreibung des kompositorischen Ansatzes
o Angaben zur klanglichen, formalen oder interdisziplinären Konzeption
o ggf. Beschreibung der Einbindung elektronischer Mittel
Innovative, experimentelle oder gesellschaftlich relevante Ansätze sind besonders erwünscht.
Sämtliche Unterlagen, die dem Antragsformular anhängen, müssen als zusammenhängendes PDF in digitaler Form eingereicht werden.
Einreichungen werden ausschließlich auf digitalem Weg mit dem Betreff „Bewerbung Kompositionsauftrag des Landes 2026“ entgegengenommen und sind zu richten an:
kultur@vorarlberg.at
Nachreichungen sind nicht möglich. Über die Vergabe des Kompositionsauftrags entscheidet eine Fachjury, der nur vollständige Anträge vorgelegt werden.
Information für Bewerberinnen und Bewerber
- Der Kompositionsauftrag des Landes Vorarlberg wird im Rahmen des Festivals „Texte & Töne“ 2026 (voraussichtlicher Termin: 7. November 2026) im ORF Landesstudio Dornbirn vergeben.
- Die Uraufführung des Werkes ist im kommenden Jahr, wieder im Rahmen des Festivals „Texte & Töne“ 2027 geplant. Die Uraufführung dient gleichzeitig als Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel.
- Sollten sich während des Förderzeitraumes wesentliche inhaltliche Änderungen ergeben, wird gebeten, sich mit der Fördergeberin in Verbindung zu setzen.
- Für Abgaben jeglicher Art haben die Fördernehmer:innen selbständig Sorge zu tragen.
- Für Vorhaben, die Teil von bereits durch die Kulturabteilung des Landes Vorarlberg geförderten Jahresprogrammen oder Projekten sind, kann keine weitere Förderung beantragt werden.
- Während des Zeitraums der Auftragserteilung ist eine weitere Förderung der kompositorischen Arbeit durch die Kulturabteilung des Landes Vorarlberg für einzelne Förderempfängerinnen und empfänger nicht möglich.
- Eine Kopie der Partitur ist nach Fertigstellung an die Musikdokumentationsstelle des LandesVorarlberg zu senden.
- Pro Antragstellerin bzw. Antragsteller ist lediglich eine Antragstellung zulässig. Weitere Einreichungen führen zum Ausschluss vom Förderverfahren.
Es gilt die Allgemeine Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL): Allgemeine
Förderungsrichtlinie der Vorarlberger Landesregierung (AFRL)
Rückfragen an die Kulturabteilung des Landes Vorarlberg
Monika Johler-Hofer, monika.johler-hofer@vorarlberg.at, +43 5574 511-22313
