Das Land Burgenland bietet im Bundesländeratelier „Domus Artium” in Paliano bei Rom (Italien) burgenländischen Künstler:innen aus den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst (Choreografie, Tanz, Theater), Film, Literatur, Komposition, Medienkunst die Möglichkeit eines einmonatigen Studien- und Arbeitsaufenthaltes.
Einem Rotationsprinzip folgend, stehen in der Zeit von 3.–31. August 2024 und in der Zeit von
3.–30. September 2024 je zwei Atelierplätze burgenländischen Künstler:innen zur Verfügung.
Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Grundlage des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes auf Vorschlag des zuständigen Kulturbeirates. Der Jury werden nur vollständige und fristgerecht eingelangte Bewerbungen vorgelegt, die Erfüllung der Formalkriterien wird vorab vom Kulturreferat geprüft.
Über eine Zu- bzw. Absage eines Atelierplatzes werden die Bewerber:innen ca. 4-6 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Jurybegründung erfolgt.
Mit der Zuteilung eines Atelierplatzes ist der Erhalt eines Stipendiums (Reise- und Aufenthaltskostenzuschuss) in der Höhe von 1.200 EUR verbunden.
Die Miet- und Betriebskosten für den Aufenthalt werden vom Land Burgenland getragen. Arbeitsmaterialien sind selbst mitzubringen, die Kosten dafür sind von den Stipendiat:innen zu bestreiten.
Das Recht, den Studienaufenthalt im Atelierhaus Paliano anzutreten, wird erst wirksam, wenn die Stipendiat:innen die Haus- und Atelierordnung unterschrieben und sich damit ausdrücklich zu deren Einhaltung verpflichtet haben.
Das Stipendium versteht sich als Anwesenheitsstipendium und dient dem gemeinsamen Austausch bzw. der Vernetzung von Kunstschaffenden.
Das Landhaus in Paliano – eine alte, adaptierte Gebäudestruktur – ist in zwei Wohneinheiten unterteilt, umfasst zwei Etagen mit mehreren Arbeits- und Aufenthaltsräumen sowie je zwei Schlafzimmern, einer Gemeinschaftsküche und zwei Badezimmern. Die Räume sind landestypisch einfach, aber funktionell eingerichtet und möbliert, ein Internetanschluss ist vorhanden.
Das Atelierhaus steht ausschließlich den Stipendiat:innen zur Verfügung. Es besteht keine Nächtigungsmöglichkeit für Gäste und Freunde! Die Mitnahme von Haustieren ist nicht erlaubt.
Bitte beachten Sie, dass das Atelier nicht behindertengerecht ist (Wohn-, Schlafraum nur über eine Treppe erreichbar). Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Atelierhaus und die 6 km entfernte Stadt Paliano zwar per Bahn bzw. Bus erreichbar, es wird aber empfohlen, mit dem Auto anzureisen. Vom Radfahren vor Ort wird abgeraten.
Bewerbungsbedingungen:
Antragsberechtigt sind Künstler:innen (Voraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres), die folgende Kriterien erfüllen:
- Burgenlandbezug
– im Burgenland aufgewachsen, wobei ein biographischer Bezug, der näher zu erläutern ist,
nachgewiesen werden muss
– oder Hauptwohnsitz im Burgenland über einen mehrjährigen Zeitraum (mindestens drei Jahre)
– oder der aktuelle Hauptwohnsitz befindet sich seit mindestens drei Jahren im Burgenland
– oder die Persönlichkeit/ das Werk steht in einem sonstigen signifikanten Bezug zum
Land Burgenland
- Nachweis der künstlerischen Präsenz im Burgenland (Ausstellungen, Lesungen, Konzerte…)
Von der Ausschreibung ausgeschlossen sind jene Personen, denen im Jahr 2022 oder 2023 ein Paliano-Stipendium des Landes Burgenland zugesprochen wurde.
Einreichungen, die nicht den Kriterien dieser Ausschreibung entsprechen, bleiben unberücksichtigt.
Nicht berücksichtigt werden z.B.:
- Bereits abgeschlossene Projekte
- Materialankauf (z.B. technisches Equipment)
- Vorhaben, die bereits im Rahmen anderer Förderprogramme des Landes Burgenland (z.B. Projektförderungen, Stipendien) gefördert werden
- Vorhaben, die im Zuge von Förderprogrammen bereits durch das Hauptreferat Kultur und Wissenschaft abgelehnt wurden
- Auftragsarbeiten
Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbung muss folgende Unterlagen (in deutscher Sprache) enthalten – bitte gliedern Sie Ihre Unterlagen in einem E-Mail in jeweils 4 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:
- Bewerbung: vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular (Download)
Durch die Unterschrift wird die Richtigkeit der Angaben bestätigt und das Einverständnis mit den Ausschreibungsbedingungen erklärt. - Person: tabellarischer Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angaben zur Ausbildung, künstlerischer Werdegang, aktuelle berufliche Situation, Beschreibung Ihres Bezuges zum Burgenland, aktuelle Meldebestätigung und falls vorhanden, Meldebestätigung/en, aus der/ denen eine zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 3 Jahre zurückreichende Meldung des Hauptwohnsitzes im Burgenland ersichtlich ist.
- Projekt: konkretes Konzept zum geplanten Arbeitsvorhaben in künstlerischer und organisatorischer Hinsicht (ausgenommen Projekte im Kontext einer schulischen oder universitären Ausbildung sowie Projekte, die bereits anderweitig gefördert werden).Das eingereichte Projekt soll künstlerische und/ oder theoretische Qualität vorweisen, inhaltlich nachvollziehbar sein sowie die Präsenz und Vernetzung der österreichischen Kunst in der nationalen und internationalen Öffentlichkeit stärken.
- Dokumentation: Nachweis der künstlerischen Arbeit (inkl. Portfolio, Ausstellungsverzeichnis, bisherige Projekte etc.) und der künstlerischen Präsenz.
Fehlende Unterlagen werden vom Kulturreferat nachgefordert.
Bewerbungsfrist:
Die Bewerbungsunterlagen sind per E-Mail laufend bis spätestens 1. April 2024 an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft, Referat Kultur, unter post.a7-kultur(at)bgld.gv.at zu richten. In der Betreffzeile ist der Nachname, Vorname, „Artist in Residence Paliano 2024“ sowie die jeweilige Sparte anzuführen.
Es werden nur jene Bewerbungen im Auswahlverfahren zugelassen, bei denen alle geforderten Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht wurden und die alle Ausschreibungskriterien zur Gänze erfüllen. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich. Verspätete Einsendungen können nicht berücksichtigt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Auszahlung:
Vor Reiseantritt werden 1.100 EUR ausbezahlt. Der 2. Teilbetrag in der Höhe von 100 EUR dient als Kaution und wird nach Rückkehr unter folgenden Bedingungen ausbezahlt:
- Tatsächliche, zeitlich nicht unterbrochene Anwesenheit während der vom Kulturreferat zugesagten Aufenthaltsdauer im Atelier des Landes Burgenland in der Künstlerresidenz „Domus Artium“
- Rückerstattung der übergebenen Atelierschlüssel an das Kulturreferat
- Ordnungsgemäße Übergabe der Arbeits- und Wohnräume an die örtliche Hausverwaltung
- Ausführlicher schriftlicher Arbeitsbericht/ Projektdokumentation über den Arbeitsaufenthalt im „Domus Artium“ sowie Überlassung von geeignetem Material in digitaler Form
Verwendungsnachweis:
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Empfänger:innen, dem Kulturreferat der Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Wissenschaft bis spätestens vier Wochen nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.
Der Bericht hat alle wesentlichen Informationen zu enthalten und einen Überblick über die Entwicklung, die Umsetzung und das erzielte Ergebnis des Projekts zu gewähren (ggf. Bilddarstellungen, Links zu Filmdateien, Hinweis auf Präsentationsmöglichkeiten etc.).
Das Kulturreferat behält sich vor, bei Bedarf fehlende Unterlagen und/ oder Informationen nachzufordern.
Veröffentlichung:
Eine öffentliche Präsentation des Arbeitsergebnisses nach Abschluss der Laufzeit des Stipendiums ist gegebenenfalls anzustreben. In dem Fall, dass die Arbeitsergebnisse öffentlich gezeigt, gedruckt bzw. dargeboten werden, besteht die Verpflichtung, die Unterstützung des Landes Burgenland mittels Logo kenntlich zu machen und das Land Burgenland über die beabsichtigte Präsentation bzw. Veröffentlichung zu informieren. Das entsprechende Logo kann hier downgeloadet werden: www.burgenland.at/kulturlogo
Rechtliche Rahmenbedingungen:
Auf die Zuerkennung eines Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.
Für eine allfällige Versteuerung des gewährten Stipendiums hat der/ die Empfänger:in selbst Sorge zu tragen.
Bewerber:innen sind von einer Förderung ausgeschlossen, sofern über sie bzw. ihr Vermögen im Zeitpunkt der Antragstellung ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder ein solches mangels kostendeckenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet oder aufgehoben wurde und der Zeitraum, in dem in die Insolvenzdatei Einsicht in den genannten Insolvenzfall gewährt wird, noch nicht abgelaufen ist.
Empfangene Stipendien sind zurückzuzahlen, wenn diese durch unrichtige bzw. unvollständige Angaben oder Nachweise zu Unrecht erwirkt worden sind oder zweckwidrig verwendet wurden.
Mit der Annahme des Stipendiums erklärt sich der/ die Empfänger:in einverstanden, dass der Name, der Verwendungszweck und die Höhe des Stipendiums im Kulturbericht des Landes Burgenland veröffentlicht werden dürfen.
Info:
Marion Nasztl
Telefon: 057-600/2347
E-Mail: post.a7-kultur(at)bgld.gv.at
Internet: www.burgenland.at/kulturwettbewerbe
Download: Bewerbungsformular