
Die AK fordert, dass zuerst die Vergütung für Privatkopien auf neue Beine gestellt wird. Es sollte eine unabhängige Regulierungsbehörde geschaffen werden, um die Höhe und Verwendung der eingenommenen Gelder zu kontrollieren und transparent zu machen. Und es muss dringend ein UrheberInnen-Vertragsrecht angegangen werden. Konkret:
1 Neue Spielregeln für die Privatkopie
Mit dem aktuellen Vorschlag die Leerkassettenvergütung auf alle Speichermedien – etwa auch auf Festplatten und Handys – auszudehnen, werden KonsumentInnen mit immer neuen Mehrfachabgaben konfrontiert. Laut Berechnungen der Wirtschaftskammer bedeutet das Zusatzkosten für die KonsumentInnen von rund 30 Millionen Euro im Jahr allein für die Festplatten, also eine dreifach höhere Belastung als derzeit. Es gibt auch schon Tarife für Handys – für ein durchschnittliches Smartphone bis zu 30 Euro mehr. Die Vergütung für legale Kopien an Speichermedien festzumachen war vielleicht in den Zeiten der Musikkassette sinnvoll, entspricht aber nicht mehr den Erfordernissen des digitalen Zeitalters. Statt immer neue Speichermedien zu belasten, braucht es hier neue Formen der Vergütung. So könnte etwa eine Abgabedirekt beim Kauf des Originalwerkes eingehoben werden.
2 Bessere Kontrolle bei der Einhebung von Urheberrechtsabgaben
Derzeit wird die Vergütung für Speichermedien zwischen Verwertungsgesellschaften und Wirtschaftskammer verhandelt – im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen bestimmen nur die Verwertungsgesellschaften den Tarif. Sie verteilen dann auch die Gelder an ihre Mitglieder. Die AK verlangt daher die Abschaffung der autonomen Tarife für Verwer-tungsgesellschaften und die Schaffung einer unabhängigen Regulierungsbehörde, so wie es sie etwa im Telekombereich gibt. Diese soll die Höhe und Art der Vergütung festlegen und die Verwendung der Gelder für die KonsumentInnen und KünstlerInnen transparent machen und kontrollieren.
3 UrheberInnen-Vertragsrecht angehen
Anstatt um die Speichermedienabgabe zu kämpfen, die die Einkommenssituation der KünstlerInnen nicht nachhaltig verbessern kann, sollte in Österreich rasch ein neues “UrheberInnen-Vertragsrecht” angegangen werden. Die Stellung der UrheberInnen gegenüber ihren Vertragspartnern – Verwertungsgesellschaften, Verlage und Filmproduktionsfirmen – ist durch ein wirtschaftliches Ungleichgewicht gekennzeichnet. Unter anderem muss es KünstlerInnen möglich sein, aus für sie negativen Verträgen auszusteigen.
http://wien.arbeiterkammer.at