Weiterer BRIEF DES ÖMR AN DIE ÖSTERREICHISCHE BUNDESREGIERUNG ZUR SCHRITTWEISEN ÖFFNUNG IM BEREICH MUSIK

Nach einem offenen Brief des Österreichischen Musikrates an die Bundesregierung und Staatssekretärin Ulrike Lunacek zu den Herausforderungen der schrittweisen Lockerungen vom 16. April 2020 schlägt er weitere Maßnahmen für den Musikbereich vor.

Sehr geehrte Österreichische Bundesregierung,
sehr geehrte Frau Staatssekretärin Mag. Ulrike Lunacek!

Wir danken für die Bekanntgabe einiger Vorhaben zur Lockerung von Restriktionen im Kulturbereich und wollen Sie unterstützen, dem Prinzip der Eigenverantwortung mehr Raum zu geben. Aufgrund der günstigen Entwicklung der Fallzahlen der CIVID-19 Pandemie in Österreich (aktiv Infizierte am 16. April: 5055 Personen, am 23. April: 2747 Personen) schlagen wir für den Musikbereich folgende Maßnahmen vor:

1) Sofortige Umsetzung des Rettungsschirms für gemeinnützige Organisationen:

Stützung größerer Musikgruppen im Amateurbereich (Chöre, Blaskapellen, Orchester, …): Da gerade in den Monaten April bis Juni viele Konzerte (oft selbst organisiert) fixiert waren, ist die Einrichtung einer Unterstützung zum Auffangen des Einnahmenentfalls wichtig, um die weiterhin laufenden Fixkosten (Miete Probenlokal, Honorare für Leiter und Korrepetitoren, Kosten der Website etc.) abdecken zu können. Auch Musikvereine müssen die Möglichkeit haben als „non profit“ Organisationen bei den eingerichteten Fonds anzusuchen. Derzeit unklar sind die weiter Unterstützungsmöglichkeiten für freie Dienstnehmer.

In die Abwicklung des Fonds sollten die Länder eingebunden werden. Wien stellt Arbeitsstipendien zur Verfügung: das könnte ein Modell sein auch für den Bund.

2) Einzelunterricht ab 18. Mai 2020, Proben von professionellen Gruppen ab 1. Juni, Verbot für Amateur-Ensembles (Chöre, Blaskapellen, Orchester):

Generell ist für musikalische Kommunikation kein physischer Kontakt notwendig. Bei Saiten-, Tasten- und Schlaginstrumenten kann problemlos ein Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten werden. Als Richtwert wäre daher ein Platzbedarf von 3 x 3 = 9m2 pro Person ausreichend (Kreisfläche bei r=1,5m: 7,068m2). Musikproben finden mit fixer Platzverteilung statt und unterscheiden sich daher grundsätzlich von der Kunden-Mobilität in einem Geschäft. Je nach Alter der TeilnehmerInnen kann eine Maskenpflicht einen zusätzlichen Schutz darstellen.

Etwas anders stellt sich die Lage für Gesang und Blasinstrumente dar:

Beim Singen wäre ein Platzbedarf von etwa 4m für das Kreissegment vor der singenden Person notwendig, (Blech-)Bläser müssen zusätzlich noch seitlich Abstand halten und ihr Kondenswasser steril entsorgen. Es gibt jedoch viele Möglichkeiten für technische Problemlösungen:
– Plexiglas- oder andere Formen von Trennwänden
– Schirmkappen mit Klarsichtvisieren
– Scheiben in entsprechender Größe, die am Mikrophonständer montiert werden (Tröpfchenschutz, Schallreflektoren)
– Verwendung von Mikrophonen (bei Gesang)
– Verwendung von Dämpfern bzw. Masken für Schalltrichter (bei Bläsern)
– Individuelle Wannen für Kondenswasser deren Inhalt im WC zu entsorgen ist.

Durch eine Kombination solcher Sicherheitsvorkehrungen kann auch für atemluftbasierte Schallerzeugung der Platzbedarf von 9m2 erreicht werden.

Es gibt aber auch noch andere Ideen, die vor allem für Chöre, Blaskapellen und andere größere Ensembles relevant sind:
– In Räumen, die für das gesamte Ensemble zu klein sind, können Team- oder Satzproben abgehalten werden
– Proben können in Kreisaufstellung mit entsprechendem seitlichen Sicherheitsabstand im Freien oder in Konzertsälen stattfinden. So könnte das Prinzip der Balkon- und Streamingkonzerte seine Fortsetzung finden. Blaskapellen sind das Musizieren im Freien gewohnt, müssten allerdings ihre Formation den Umständen deutlich anpassen und stationär bleiben.

Wir fordern daher, die Möglichkeit für Musikproben ab 1. Juni für alle Ensembles unabhängig von ihrem Status als Professionelle oder Amateure zu eröffnen, wenn sie bereit sind, die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

Dies wäre in dieser Form auch deshalb sinnvoll und erforderlich weil Profis und Amateure in der Musik nicht klar zu trennen sind. Es gibt einfach zu viele Überschneidungen und das ist gut so! Profis gemeinsam mit Amateuren: das ist das Herzstück der Kulturvermittlung, ein hoher Wert und das kulturpolitische Ziel schlechthin: kulturelle Partizipation für alle! Hier einen Graben aufzureißen ist durch die derzeitigen Zahlen der Pandemie nicht zu rechtfertigen!

Im Bereich der Musikschulen macht so eine Trennung überhaupt keinen Sinn. Hier kann durch gestaffelten Unterricht, instrumentenspezifische Maßnahmen und Nutzung geeigneter großer Räumlichkeiten verantwortungsbewusst vorgegangen werden.

Selbstverständlich muss dabei immer auch das Prinzip der Freiwilligkeit gewahrt bleiben. Niemand darf durch Nicht-Teilnahme irgendwelche Nachteile erleiden.

3) Umsetzung der Forderungen in den Bereichen Musik im Internet, im Rundfunk, in der Förderstruktur und auf EU-Ebene

Auf diese Punkte wurde bei der Pressekonferenz am 17. April noch nicht eingegangen:

• Die derzeitige umfangreiche künstlerisch-kreative Tätigkeit im Netz sollte sehr wesentlich Eingang in die Gestaltung der Implementierung der EU-Urheberrechtsrichtlinie finden. Derzeit werden enorme Mengen an Musikstücken gratis der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Dafür sollte es im Sinne des „fair pay“ eine Abgeltung seitens der großen Plattformen geben, die rückwirkend das Jahr 2020 ab März umfasst. Zum Urhebervertragsrecht liegt bereits ein Entwurf der „Initiative Urhebervertragsrecht“ vor.

• Größere Veranstalter beginnen nun Internetkonzerte mit online Ticket Verkauf zu organisieren („pay as you wish“, crowdfunding oder Fixpreis). Die Monetarisierung von Live-Konzerten im Netz sollte demokratisch und unkompliziert auch einzelnen Kunst/Kulturschaffenden und kleinen Veranstaltern möglich sein. Dazu sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt, Angebote gebündelt und kommuniziert werden.

• Wir ersuchen um weitere Unterstützung des Aufrufs, die Rundfunkanstalten (öffentlich-rechtliche und private) mögen Musik aus Österreich mehr Raum geben. Dazu zählt auch das gesamte Repertoire österreichischer Labels und Verlage. Einige ORF Programme haben darauf bereits reagiert, der private Sektor noch kaum. Formate für Musik aus Österreich sollten weiter ausgebaut werden (z.B. könnte ORF III als audiovisuelles Programm eine Plattform für Musikvideos einrichten).

• Eine deutlich bessere Ausstattung des Österreichischen Musikfonds würde die Fortsetzung und den Ausbau der musikalischen Produktionen auf einem hohen internationalen Qualitätsniveau sowie deren Vermarktung ermöglichen. Damit könnten Investitionsrisiken abgefedert werden. Der Österreichische Musikfonds könnte damit wie ein Turbo für die Kreativproduktion wirken, Beschäftigung absichern und den Musikstandort Österreich festigen.

• Weitergabe der seitens der Europäischen Union auf den Weg gebrachten Geldmittel auch an die in Österreich betroffene Musikszene: Coronavirus Response Investment Initiative, Instrument for Temporary Support Employment, Temporary Framework for State Aid sowie Maßnahmen unter „Creative Europe“. Bei aktuellen Projekten erweisen sich derzeit sowohl Mobilität als auch Laufzeit als besondere Probleme.

Mit herzlichen Grüßen
Harald Huber
(Präsident des Österreichischen Musikrats)

Links:
Österreichischer Musikrat (ÖMR)
Offener Brief des ÖMR vom 16. April 2020