Stadt Salzburg: Musik-Sonderförderung 2025 für Musikproduktion/Tonträger- bzw. Musikvideoherstellung

Die Herstellung von Musikproduktionen bzw. Tonträgern bzw. Musikvideos wird üblicher-weise von der Stadt Salzburg aus budgetären Gründen nicht gefördert. Auf Grund des Stellenwertes einer qualitätsvollen Aufnahme für die Musiker:innen/Bands und infolge häufiger Anfragen aus dem Rock- und Popbereich wurde dafür im Rahmen des Budgets der Kulturabteilung der Stadt (MA 2 – Kultur, Bildung und Wissen) für das Jahr 2025 ein Betrag in Höhe von insgesamt € 20.000,– im Fachbereich zeitgenössische Musik vorgesehen.

GEFÖRDERT WERDEN:
Musikproduktionen und dazu gehörige Musik-Videoproduktionen aus den Bereichen Rock, Pop, Elektronik, Hip Hop, Alternative, Weltmusik und zwar:

Aufnahme: Mittelverwendung möglich für Tonstudio, Mix, Mastering, Computerbearbeitung, Equipment Mieten, Pressung CD, DVD, Vinyl etc.

Video: Mittelverwendung möglich für Aufnahme, Regie, Schnitt, Nachbearbeitung, Equipment, Mieten etc.

FÖRDERHÖHE:
Die Stadt Salzburg gewährt Unterstützungen in Höhe von bis zu maximal € 3.000,–, basierend auf der eingereichten Dimension des Projektes.
Projekte die zur Umsetzung eine über € 3.000,– hinausgehende Förderung der Stadt benötigen würden, können nicht berücksichtigt werden. Die Projekte müssen laut Ansuchen vollständig umgesetzt werden.

BEWERBUNGSVORAUSSETZUNGEN:

Wer kann sich bewerben

  • Musikgruppen bzw. Einzelkünstler:innen aus den Bereichen, Rock, Pop, Elektronik, Hip Hop, Alternative, Weltmusik und Jazz die zu ihrer Präsentation eine Musikproduktion einen Tonträger/ein Musikvideo im Jahr 2025 produzieren.
  • Hauptwohnsitz des Antragstellers in Salzburg (aktueller Nachweis) und/oder nachweislich kontinuierliche Tätigkeit in der Musikszene der Stadt Salzburg in zumindest einem der oben genannten Musikgenres.

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag
  • Ausgefülltes und unterfertigtes Ansuchen-Formular (Beilage)
  • Beschreibung (Musiker:innen/Band, Projekt)
  • Einnahmen-/Ausgabenkalkulation
  • Audio-Beispiele aus dem bisherigen Musikschaffen (Übermittlung per mp3), bevorzugt Hörproben/Demos von der Produktion, für die eingereicht wird.
    Bei Videos: Beschreibung des Vorhabens, ev. ein Storyboard, falls vorhanden work-in-progress Videomaterial, Übermittlung per mp3

Weiteres vorausgesetzt wird

  • Künstlerischer Anspruch
  • Herstellung bis Ende 2025
  • Einhaltung der Subventionsrichtlinien der Stadt

EINREICHFRISTENDE: Do., 18. Mai 2025 (Vergabesitzung Anfang Juli 2025)

KENNWORT bzw. VERWENDUNGSZWECK: Tonträgersonderförderung 2025

Die eingereichten Anträge werden von einer Jury (Vertreter:innen aus dem Musikbereich, dem Rockhouse Salzburg und der Kulturabteilung) geprüft. Die Vergabe erfolgt auf Vorschlag der Jury über die Kulturabteilung der Stadt.

Mittel, die auf Grundlage der Einreichungen im Rahmen der Sonderdotierung nicht vergeben werden, fließen dem Budget für zeitgenössische Musik der MA 2 – Kultur, Bildung und Wissen zu. Bei den eingereichten Ansuchen werden bei entsprechender Qualität Nachwuchsprojekte vorrangig behandelt.
Bei gleicher entsprechender Qualität werden Projekte von Frauen vorrangig behandelt. Es wird daher speziell auch Frauen empfohlen, sich zu bewerben.

Der finanzielle Nachweis ist der Kulturabteilung mittels Formulars (wird im Falle der Förderzusage übermittelt), Einnahmen-/Ausgabenaufstellung und Originalbelegen zu übermitteln.

Als inhaltlicher Nachweis ist die fertige Produktion in Form des
Tonträgers/Musikvideos bzw. via mp3 vorzulegen.

Einreichung bzw. Rückfragen an:
Magistratsabteilung 2 − Kultur, Bildung und Wissen
Mag.a Karin Klotzinger, MAS