Land Steiermark – Ausschreibung-Sonderförderung: “Gerechte und adäquate Bezahlung für Kunst- und Kulturschaffende 2025”

Ausschreibung für die Vergabe einer Sonderförderung: “Zuschuss für eine gerechte und adäquate Bezahlung für Kunst- und Kulturschaffende 2025”. Einreichfrist: 30. Mai 2025, 10:00 Uhr.

Alle Kunst- und Kulturförderungen des Landes Steiermark basieren auf dem Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes 2005 i.d.g.F. Diese Förderungen für kulturelle und künstlerische Tätigkeiten sind mit ihren Impulsen und ihrem Innovationspotential unverzichtbar für die Entwicklung der Gesellschaft.

Angemessene Finanzierung künstlerischer und kultureller Leistungen ist als eines der zentralen Themenfelder der Kulturstrategie 2030 wie auch der gemeinsamen Fair-Pay-Strategie der österreichischen Gebietskörperschaften im öffentlichen Diskurs verankert. Vor diesem Hintergrund wurde eine Erhebung zur Ermittlung des Fair-Pay-Gaps durchgeführt, um daraus den spezifischen Budgetbedarf abzuleiten und eine Entscheidungsgrundlage für weitere politische Maßnahmen zu schaffen. Im Jahr 2024 wurde eine solche Maßnahme in Form eines „Fair-Pay-Zuschusses für Personal- und Honorarkosten für Kunst und Kultur” zur Verfügung gestellt. Die Steiermärkische Landesregierung bekennt sich in ihrem Regierungsprogramm zu einer Weiterführung dieses Förderungsmodells und stellt als wesentliches Themenfeld „eine gerechte und adäquate Bezahlung für Kunst- und Kulturschaffende” in den Mittelpunkt ihrer gemeinsamen kulturellen Vorhaben.

Auf Initiative von Kulturlandesrat Karlheinz Kornhäusl wird daher die Vergabe der Sonderförderung

„Zuschuss für eine gerechte und adäquate Bezahlung für Kunst- und Kulturschaffende 2025″

ausgeschrieben. Diese richtet sich ausschließlich an Kunst- und Kulturschaffende bzw. kulturelle Einrichtungen, die bereits einen bestehenden Kunst- oder Kulturförderungsvertrag mit dem Land Steiermark haben. Die Sonderförderung hat zum Ziel, die wirtschaftliche Situation sowie die Einkommensbedingungen innerhalb der Kunst- und Kulturszene zu verbessern. Gleichzeitig möchte das Land Steiermark damit ein Signal an die Gemeinden und für deren Kunst- und Kulturförderung senden.

Diese Sonderförderung ist insgesamt mit maximal EUR 500.000,00 dotiert, dies muss bei der Verteilung der Mittel berücksichtigt werden.

Alle Informationen zur Förderung und Einreichung finden Sie unter https://www.kultur.steiermark.at/cms/beitrag/12980774/150747600/