Einigung bei Tarifen für Speichermedienvergütung erzielt

Wien (OTS) – Die österreichischen Verwertungsgesellschaften und die Bundesgremien des Elektro- und Einrichtungsfachhandels sowie des Maschinenhandels in der Wirtschafskammer Österreich (WKÖ) haben sich gestern auf Tarife für die sogenannte Speichermedienvergütung geeinigt. Damit wird erstmals in Österreich auf Speichermedien in Mobiltelefonen, Computerfestplatten und Speicherkarten sowie einigen weiteren Medien, auf denen private Kopien geschützter Werke gespeichert werden können, ein finanzieller Ausgleich für die Kunstschaffenden und Künstler eingehoben.

Rechtssicherheit für Österreichs Wirtschaft

Wolfgang Krejcik, Obmann des Bundesgremiums des Elektro- und Einrichtungsfachhandels, sieht die Einigung positiv: „Auch wenn die Wirtschaft die Einführung der Speichermedienvergütung nicht verhindern konnte, so ist es doch gelungen, eine deutliche Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzesentwurf zu erwirken. Zu nennen ist hier beispielsweise eine maximale Obergrenze für Vergütungsansprüche mit 29 Millionen Euro jährlich.“
Auch der Obmann des Bundesgremiums des Maschinenhandels, Ulrich Fuchs, zeigt sich zufrieden: „Die Einigung führt nun endlich Rechtssicherheit für die österreichischen Betriebe herbei. Dies war unser vorrangiges Ziel, um die Branche zu unterstützen.“ Dem schließt sich auch Georg Schennet, Landesgremialobmann in Wien und einer der Hauptverhandler, an.

Für beide Obmänner sind die vereinbarten Tarife ein guter Kompromiss zwischen Künstler- und Wirtschaftsinteressen. Gerhard Brischnik, der als Vertreter des Fotohandels an den Verhandlungen beteiligt war, betont: „Digitalkameras werden auch weiterhin nicht mit der Speichermedienvergütung belegt, dies wäre ein massiver Wettbewerbsnachteil gewesen. Speicherkarten und Digitale Bilderrahmen wurden in die Speichermedienabgabe neu aufgenommen, aber auch hier verliefen die Verhandlungen im Sinne eines vernünftigen Wettbewerbs.“

Wichtiges Signal für Österreichs Kreativwirtschaft

Aufgrund der gesetzlich angeordneten Deckelung mit einem jährlichen Gesamtbetrag waren die Tarifverhandlungen nicht einfach. Gernot Graninger, Geschäftsführer der austro mechana: „Nach Jahren des Kampfes für eine gerechte Entlohnung der Kunstschaffenden und Künstler sind wir endlich zu einer Einigung gekommen. Angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen, die uns das neue Gesetz auferlegt hat, handelt es sich bei den nun verhandelten Tarifen um eine vertretbare Kompromisslösung. Auch wenn unsere ursprünglichen Forderungen natürlich nicht zur Gänze berücksichtigt werden konnten, ist das Verhandlungsergebnis ein erster Schritt zu einer fairen Entlohnung der Rechteinhaber.“

Die neuen Tarife müssen nun noch von beiden Seiten in den entsprechenden Gremien genehmigt werden, dennoch gehen die Verwertungsgesellschaften und die Bundesgremien vom Bestand der folgenden Tarife pro Stück aus:

  • Integrierte Speicher in PC, Notebooks, Desktop, Laptop: EUR 5,00 • Externe Festplatten aller Art sowie Wechselfestplatten: EUR 4,50 • Speicher in Mobiltelefonen mit Musik- oder Videoabspielfunktion: EUR 2,50
  • Speicherkarten aller Art: EUR 0,35
  • Integrierte Speicher in Media Tablets: EUR 3,75
  • Smart Watches: EUR 1
  • Digitale Bilderrahmen: EUR 2

Die für z.B. USB-Sticks oder MP3-Player geltende Abstufung nach Speicherkapazitäten wird für die neuen Medien nicht gelten, es handelt sich um Stücktarife unabhängig vom genauen Speichervolumen.

Tarife rückwirkend ab Oktober 2015 gültig

Die zwischen Verwertungsgesellschaften und der Wirtschaftskammer Österreich akkordierten Tarife werden in einen Gesamtvertrag einfließen, dessen weitere Inhalte noch verhandelt werden müssen. Die Tariffrage hat aber naturgemäß die größte Bedeutung für den Abschluss eines solchen.

Die neuen Tarife sollen rückwirkend ab 1.10.2015 und zumindest bis Ende des Jahres 2016 gelten. Nach Ablauf des Geschäftsjahres 2016 werden dann die ersten Erfahrungen mit der neuen Vergütung von beiden Seiten evaluiert. (PWK851/ES)

Die acht österreichischen Verwertungsgesellschaften vertreten die Rechte von mehr als 60.000 Kreativen, Kunstschaffenden und Kulturproduzenten in den Sparten Musik, Film, Literatur, bildende und darstellende Kunst, Fotografie und Rundfunk. Für ihre Tätigkeiten verfügen sie über staatliche Betriebsgenehmigungen und werden von einer eigenen Aufsichtsbehörde kontrolliert und beaufsichtigt. Die österreichischen Verwertungsgesellschaften – bestehend aus AKM und austromechana (Dr. Gernot Graninger), Bildrecht (Mag. Günter Schönberger), Literar-Mechana (Dr. Sandra Csillag), LSG (Dr. Franz Medwenitsch, Mag. Thomas Dürrer), VAM (Prof. Dr. Veit Heiduschka), VDFS (Mag. Gernot Schödl) und VGR (Mag. Tina Sagmeister) – sorgen dafür, dass Kreative, Kunstschaffende und Kulturproduzenten eine faire Vergütung für die Nutzung ihrer Werke in Österreich erhalten. Insbesondere sind die Verwertungsgesellschaften für die Einhebung der Leerkassettenvergütung (nun: Speichermedienvergütung) verantwortlich, mit der die Rechteinhaber für die in Österreich erlaubte Privatkopie entschädigt werden. Jahrelang haben sich die Vertreter der Verwertungsgesellschaften gemeinsam mit den heimischen Kunstschaffenden für die Ausweitung der Leerkassettenvergütung auf moderne Speichermedien eingesetzt, damit KünstlerInnen und Kulturschaffende in Österreich auch in Zukunft von ihrer Arbeit leben können.